agbau 02.2016 - page 10

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Weiterbildung
Sind solche fest installierten Absturzsicherun-
gen aus arbeitstechnischen Gründen nicht
möglich, dürfen ersatzweise Einrichtungen
angebracht werden, die abstürzende Perso-
nen auffangen und so einen tieferen Sturz
verhindern (z. B. Fanggerüste und Auffang-
netze). Dabei ist es wichtig, dass unter den
Netzen ein Freiraum von mindestens drei Me-
tern bleiben muss, damit der Stürzende nicht
auf darunterliegende Bauteile prallt.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die der
Arbeitgeber allerdings erst nach einer einge-
henden Gefährdungsbeurteilung festlegen
kann, dürfen Netze auch als Arbeitsplatz
benutzt werden. Solche begehbaren Arbeits-
plattformnetze haben den Vorteil, dass sie
leicht zu montieren sind und sowohl als Ar-
beitsplatz als auch als Absturzsicherung die-
nen. Wichtig ist allerdings, dass die Personen,
die auf solchen Netzen arbeiten, „höhentaug-
lich“ sind, denn das Arbeiten auf diesen Net-
zen, die sich bewegen und den Blick nach un-
ten freigeben, stellt besondere Anforderungen
und ist gewöhnungsbedürftig. Eine Höhen-
tauglichkeit lässt sich zum Beispiel durch die
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
G 41 nachweisen.
Unter
organisatorischen Maßnahmen
zum Schutz
vor Absturz versteht man die frühzeitige Er-
stellung einer Gefährdungsbeurteilung. Die
Risiken des jeweiligen Arbeitsplatzes sind zu
erfassen. Daraus sind geeignete Schutzmaß-
nahmen abzuleiten und zu veranlassen. Eine
Dokumentation muss erstellt werden (z. B. wo
ist welcher Anschlagpunkt, für welche Kräfte
ist er geeignet?) und die Beschäftigten müs-
sen über die Gefahren und die entsprechen-
den Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
sind anzubieten und Rettungsmaßnahmen
für Beschäftigte mit PSAgA müssen geübt
werden. Diese organisatorischen Maßnahmen
liegen im den Verantwortungsbereich der
jeweiligen Vorgesetzten.
Nur wenn alle technischen Maßnahmen nicht
möglich oder unzweckmäßig sind, kann oder
müssen
personenbezogene Schutzmaßnah-
men
, wie die Persönliche Schutzausrüstung
(PSAgA) gegen Absturz oder der Anseil-
schutz, verwendet werden. Die PSAgA ist ein
individueller Schutz, der je nach Arbeitssitu-
ation in Ergänzung zu bereits bestehenden
Absturzsicherungen wie Absperrungen und
Schutznetzen getragen wird.
Der Anseilschutz wird nur dann von dem
oder der Vorgesetzten angeordnet, nach-
dem geprüft wurde, ob geeignete (tragfähige)
Anschlagpunkte zur Verfügung stehen. An-
seilschutz besteht in seiner einfachsten Aus-
führung aus einem Auffanggurt und einem
Verbindungsseil mit zwei Karabinerhaken (Ge-
samtlänge maximal 2 Meter). In dieses Sys-
tem muss ein Falldämpfer eingebaut sein, der
beim Absturz die auf den Körper wirkenden
Kräfte auf ein erträgliches Maß reduziert. Wird
an einer Baustelle Anseilschutz getragen,
muss auch geklärt werden, wie ein nach ei-
nem Sturz im Auffanggurt hängender Kollege
schnell aus seiner Lage befreit werden kann
(z. B. mit Abseilgeräten). Die dafür zutref-
fenden Rettungsmaßnahmen sind genauso
wichtig und müssen ebenso regelmäßig geübt
werden wie das Benutzen des Anseilschutzes.
Die Verantwortung für die Absturzsicherung
hängt vom jeweiligen Umfeld ab. Bei Instand-
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