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Arbeitssicherheit
Vorsicht Fall!
Sicher Arbeiten in der Höhe
Besonders in der Baubranche ist das Risiko
von Absturzunfällen hoch, begründet durch
eine Vielzahl hoch gelegener, nicht stationärer
Arbeitsplätze. Absturzunfälle gehören zu den
Arbeitsunfällen mit den schwersten Verlet-
zungsfolgen – im schlimmsten Fall enden
sie tödlich. Deshalb ist es wichtig, dass Hö-
henarbeiter entsprechend gegen Absturz
abgesichert sind. Die Höhensicherung hängt
von der Art der Arbeit in der Höhe ab, wie
beispielsweise Dachdecken, Arbeit auf in-
dustriellen Versorgungsstegen oder auch die
Maschinenwartung.
Zunächst scheint es so, als würde die Gefahr
des Absturzes mit zunehmender Höhe größer
werden. Aber das täuscht, denn die meisten
Absturzunfälle ereignen sich zwischen ei-
nem und fünf Metern. Die Gefahr in diesem
Bereich wird im Gegensatz zu Arbeitsplät-
zen in wirklich schwindelerregenden Höhen
oft unterschätzt, so dass Absturzsicherun-
gen weggelassen oder Schutzausrüstungen
nicht benutzt werden. Häufig wird auch bei
kurzweiligen Arbeiten aus Zeitgründen auf
Absturzsicherungen verzichtet und gar nicht
realisiert, was bei einem Sturz aus wenigen
Metern Höhe schon alles passieren kann.
TOP-Prinzip
Zur sicheren Arbeit in der Höhe gibt es ein um-
fangreiches Regelwerk an arbeitsschutzspezi-
fischen Vorschriften. Sie verpflichten den Ar-
beitgeber, alle notwendigen Voraussetzungen
für sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Dabei
bilden
t
echnische,
o
rganisatorische und
p
er-
sönliche Schutzmaßnahmen eine wichtige
Verbindung. Wenn technische Schutzmaß-
nahmen wie ein dreiteiliger Seitenschutz oder
ein Dachfanggerüst in bestimmten Fällen
nicht ausreichen, um ein sicheres Arbeiten
zu gewährleisten, müssen unter Umständen
personenbezogene Schutzmaßnahmen wie
das Tragen der Persönlichen Schutzaus-
rüstungen gegen Absturz (PSAgA) ergriffen
werden. Die Wahl der Schutzmaßnahmen
hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab,
zu deren Durchführung die Verantwortlichen
vor Arbeitsbeginn gesetzlich verpflichtet sind
(Arbeitsschutzgesetz, § 5, Beurteilung der
Arbeitsbedingungen).
Bei den
technischen Schutzmaßnahmen
handelt
es sich um technische Vorrichtungen, die für
alle Personen wirken. Sie werden deshalb
auch Kollektivschutz oder personenunab-
hängige Maßnahmen genannt. Diese fest
installierten Schutzvorrichtungen haben den
höchsten Wirkungsgrad (z. B. Gerüst an einer
Fassadenwand, Treppe auf einer Baustelle).
Dabei wird unterschieden, ob die technische
Vorrichtung den Sturz gar nicht erst zulässt
(mit Absperrung auf horizontaler Fläche durch
Seitenschutz) oder ob ein Sturz gemildert
bzw. gebremst wird (durch ein Auffangnetz).
Auch technische Komponenten, die einen
höher gelegenen Arbeitsplatz erst ermögli-
chen (Hubarbeitsbühne, Gerüst, begehbare
Arbeitsplattformnetze) oder gleichzeitig den
Verkehrsweg zum Arbeitsplatz darstellen
(durchtrittsichere lastverteilende Beläge, Ab-
deckungen und auch Leitern) zählen zur
Absturzsicherung.