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Arbeitssicherheit
nicht ausreichenden Arbeitsschutzwissens
schwertun, die Philosophie des SIGE-Planes
zu verstehen und entsprechend zu berück-
sichtigen, hat es sich als sinnvoll erwiesen,
im Schritt 5.3 eine gewerkbezogene SIGE-
Planung vorzunehmen.
Die Ergebnisse sollen mit dem Architekten
oder Planer abgestimmt werden und können
später auch in die Ausschreibungstexte Ein-
gang finden bzw. verwendet werden.
Besonders vorteilhaft ist hier bereits die Ein-
beziehung der Grundsätzlichen Maßnahmen
(GM), mit deren Hilfe die Anforderungen an
die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
der Beschäftigten der Auftragnehmer recht
gut beschrieben werden können.
Schritt 5.4 Ausschreibung koordinationsrelevanter
Leistungen
Ein weiterer Vorteil der Verwendung der Ge-
werklisten ist, dass Sie hier bereits koordina-
tionsrelevante Leistungen erkennen und diese
nachfolgend für die Ausschreibung berück-
sichtigen können.
Auch können Sie LV-Texte hier unmittelbar
entnehmen und in die jeweilige Ausschrei-
bung einfügen.
Schritt 5.5 Grundsätzliche Maßnahmen der Auf-
tragnehmer
Mit den Grundsätzlichen Maßnahmen für
den Arbeitsschutz der Auftragnehmer ist es
möglich, die Mindestanforderungen für die
Bedingungen auf der späteren Baustelle des
Bauherrn vorzugeben.
Prüfergebnisse Planung Schritt 5.3
Gewerkliste Beispiel Dacharbeiten Schritt 5.3