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Arbeitssicherheit
herrn. Nur dann haben Sie alle erforderlichen
Angaben für die Projektplanung und die Um-
setzung der Sicherheits- und Gesundheits-
schutzkoordination im Interesse des Bauherrn
rechtswirksam (und bereits beauftragt) zu
Verfügung.
Falls das nicht funktioniert, bleibt nur der Weg
zu den beteiligten Planern. Hier findet der
SiGeKo oft ein geteiltes Echo auf seine Ände-
rungsinitiativen hin, da die Planersteller in der
Regel damit rechnen, dass die Betrachtungen
des SiGeKo oft Mehrarbeit für diese zur Folge
haben.
Für die Anforderung der Unterlagen können
Sie als SiGeKo die Vorlagen hierfür zeitspa-
rend nutzen.
Für den Umgang mit den erhaltenen Pla-
nungsunterlagen gibt es mittlerweile entspre-
chende Prüfverfahren.
Schritt 5.2 Baustellenbezogene Sicherheitsbe-
trachtung
Ein Bauvorhaben „auf der grünen Wiese“ ist
in der Praxis eher die Ausnahme. Deshalb ist
es sinnvoll, die Rahmenbedingungen vor Bau-
beginn im Verlauf der baustellenbezogenen
Sicherheitsbetrachtung zu dokumentieren.
Somit wird es nachfolgend möglich, die weite-
ren Schritte und Schutzmaßnahmen realitäts-
bezogen zu planen bzw. vorzusehen.
Schritt 5.3 Gewerkbezogene SIGE-Planung
Ausgehend von der Problematik, dass die
beteiligten Auftragnehmer sich in der Folge
Übersicht Dokumente zu Schritt 5.1
Schritt 5.2 Baustellenbezogene Sicherheitsbetrachtung