agbau 02.2016 - page 29

29
Produktinformation
keine Zahlen, die dies belegen. Die Gefahr ist
aber durchaus gegeben: Kaum ein anderer
Höhenarbeiter trägt vergleichbar viel Werk-
zeug mit sich, wie ein Gerüstmonteur, zum
Beispiel Hammer, Ratsche und Wasserwaa-
ge. Nach Erfahrung von Capital Safety sind
jedoch vielen Gerüstbauern die möglichen
Gefahren und deren Folgen aufgrund man-
gelnder Werkzeugsicherung nicht bewusst.
Kleine Gegenstände, große Wirkung
Das Tückische dabei ist, dass es keine Rolle
spielt, ob ein Zollstock, eine Schraube oder
Bauschutt in die Tiefe stürzen: Bereits bei
einer Fallhöhe von knapp zwei Metern und
einem Gewicht von einem halben Kilogramm
kann ein Gerüstbauer oder eine andere Per-
son durch einen herabfallenden Gegenstand
ernsthafte Schäden erleiden. Nicht zu unter-
schätzen ist auch der Radius der Gefahren-
zone: Fällt ein fast vier Kilogramm schwerer
Universalschraubenschlüssel aus einer Höhe
von 14 Metern in die Tiefe und prallt sechs
Meter über dem Boden seitlich ab, so fliegt er
bis zu 20 Meter zur Seite. Bei einer Fallhöhe
von 70 Metern schleudert ein Gegenstand
sogar bis zu 130 Meter weit.
Auch hier spricht die Statistik Bände –
wenn auch nicht allein auf Gerüstbauer
bezogen: Laut DGUV kam es 2014 zu
mehr als 26.000 meldepflichtigen Unfäl-
len durch herabfallende Gegenstände. 31
Menschen verloren dabei ihr Leben. Das
sind knapp zehn Prozent aller tödlichen
Unfälle im selben Jahr. Fallende Gegen-
stände sind damit nach Abstürzen von
Personen die zweithäufigste Ursache für
Todesfälle. Weitere 360 Personen wurden
durch herabfallende Gegenstände schwer
verletzt und sind heute arbeitsunfähig.
Fallschutz für Gegenstände
Diese Unfälle sind umso tragischer, als dass es
zahlreiche Möglichkeiten gibt, das Risiko hier-
für zu verringern. Hierfür empfiehlt es sich,
beim Gerüstbau Fallschutz für Gegenstände
als festen Bestandteil des Risikomanage-
ments zu betrachten. Ausgehend vom Prinzip
der Hierarchiekontrolle ist der bestmögliche
Schutz entsprechend, mögliche Abstürze von
Gegenständen von vorneherein auszuschlie-
ßen oder zu minimieren, zum Beispiel über
die Installation von Geländern, einem Seiten-
schutz und Auffangnetzen. Auch das Tragen
eines Schutzhelmes ist ein wichtiges Element
im Rahmen der Schutzmaßnahmen.
Damit Arbeitsgeräte nicht herunterfallen, soll-
ten Gerüstbauer diese zudem mit Ösen oder
Karabinern an ihrem Gürtel oder an ihrer Ta-
sche befestigen. Alternativ lassen sich Werk-
zeuge direkt mit einem verstellbaren Band am
Handgelenk anbringen. Halteseile und Ver-
bindungsmittel dafür gibt es in verschieden
großen Belastungsgrenzen. Arbeitsutensilien
ohne Öse lassen sich mithilfe von Gurtbän-
1...,19,20,21,22,23,24,25,26,27,28 30,31,32,33,34,35,36,37,38,39,...52
Powered by FlippingBook