agbau 04.2016 - page 7

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Arbeitssicherheit
Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzbe-
stimmungen vervollständigt und im Bauteil-
Datenblatt dokumentiert.
Schritt 7.3 Arbeitshilfen für spätere Arbeiten
In diesem Schritt finden Sie die Bibliotheken,
mit den Grundsätzlichen Maßnahmen und
den Produktinformationen für die SIGE-Pla-
nung für spätere Arbeiten.
Die Praxishilfen Datenblätter zu den Grundsätzli-
chen Maßnahmen (GM-Datenblätter)
Viele in der Praxis tätige SiGe-Koordinatoren
haben auch schon in der Vergangenheit auf
die sogenannte Gelbe Mappe zurückgegrif-
fen. In dieser Praxishilfe wurden bereits viele
grundsätzliche Arbeitsschutzanforderungen
zusammengefasst.
Die mittlerweile weit über hundert Datenblät-
ter mit Grundsätzlichen Maßnahmen (GM)
GM C 156 Dachfanggerüste
runden die Unterlage für spätere Arbeiten
(UFSA) in der praktischen Anwendung ab.
Mögliche Verfahrensfehler im SIGEROM
Schritt 7 UFSA
Unterlage für spätere Arbeiten
Welche Fehler sind nun im Verlauf von Schritt 7
UFSA denkbar?
a) Sie bekommen keine Ressourcen an Zeit
bzw. Geld für die Planungsphase vom Bau-
herrn bereit gestellt. Der Bauherr behaup-
tet, es ist schon viel zu spät, was wollen Sie
da noch planen.
Machen Sie dem Bauherrn dennoch deut-
lich, dass er/sie (man) ohne Überlegungen
und Planung im Vorfeld, die Sicherheit
und den Gesundheitsschutz im späteren
Betrieb des Bauwerkes nicht gewährleisten
kann.
b)Aus der Kenntnis der Baustellenverordnung
und aus haftungsrechtlichen Erwägungen,
ist es zwingend erforderlich, als SIGE-Koor-
dinator den Leistungsbestandteil Unterlage
für spätere Arbeiten im Honorarvertrag Si-
GeKo anzubieten. Erst dann, wenn der Bau-
herr diesen Leistungsbestandteil ausdrück-
lich abgelehnt hat und die erforderlichen
Ressourcen für die Realisierung nicht bereit
stellt bzw. vereinbart, kann der SiGeKo auf
die Leistungserbringung verzichten.
c) Was tun, wenn der Bauherr die Planungs-
grundlagen dem SiGeKo nicht oder nicht
rechtzeitig bereit stellt?
Erklären sie dem Bauherrn, dass er im
Verzug ist und Sie Zeit für die Prüfung
und Ergänzung der Planungsunterlagen
brauchen, und dass ohne Unterlagen keine
Bearbeitung möglich ist.
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