agbau 04.2016 - page 5

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Arbeitssicherheit
Praxisumsetzung
Schritt 7.1 Planungsgrundlagen
In diesem Schritt sollten sich alle Praxisdo-
kumente zur Anforderung der einzelnen Pla-
nungsgrundlagen wiederfinden.
Die grundsätzliche Herangehensweise bei der
Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
an einer baulichen Anlage umfasst die nach-
folgend benannten Schritte.
1. Beschreibung der baulichen Anlage
Hierbei greift man zweckmäßigerweise
auf die durch den Architekten oder Planer
bereits erfolgte Beschreibung zurück. Da-
bei ist zu prüfen, ob die Beschreibung alle
Aspekte des Bauwerkes enthält. Im Zweifel
ist hier eine umfassendere Beschreibung
erforderlich.
2. Planungs- und Baubeteiligte
Es gibt viele in der Planung und am Bau
Beteiligte. Die nachfolgenden Ausführun-
gen beschränken sich auf den Bauherren,
die Planer und die Ausführungsfirmen.
Die Kooperation dieser Partner hat zum
Ziel, die Gesundheit von späteren Nutzern
des Gebäudes, von Beauftragten mit der
Pflege, Wartung und Instandhaltung nach
Fertigstellung und von Dritten zu schützen.
3. Allgemeine Arbeitsschutzhinweise bei späteren
Arbeiten
Hier sind nachfolgend für den Bauherrn
wichtige Schwerpunkte im Umgang mit
ausführenden Firmen bei späteren Arbeiten
dargestellt.
Beachtung öffentlich-rechtlicher Ver-
pflichtungen
Personal und Arbeitszeiten
Grundsätzliche Gefährdungen und
Schutzmaßnahmen
Herabfallende, umstürzende Gegen-
stände,
Absturz
Gerüste
Hubarbeitsbühnen/Fahrgerüste
Leitern
Bewegte Transport- und Arbeitsmittel,
Hebezeuge
Gefahrstoffe
Elektrische Gefährdung
Brand- und /oder Explosionsgefährdung
Persönliche Schutzausrüstung.
Schritt 7.2 SIGE-Planung für spätere Arbeiten
Dieser Schritt umfasst acht Handlungsschritte
mit den zugehörigen Praxisdokumenten für
die SIGE-Planung für spätere Arbeiten.
Schritt 7.1 Planungsgrundlagen
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