agbau 04.2016 - page 4

4
Arbeitssicherheit
Grunddaten
1
Angebot
2
Vertrag
3
Beteiligte
4
SiGe-Plan
6
Baubeginn
9
Ausführung
10
Übergabe
11
Schulungen
12
Ausführungs-
planung
8
Unterlage
für spätere
Arbeiten
7
SiGe-
Planung
5
Koordination Mit System
12 Schritte zur Koordination mit System – Schritt 7 Unterlage für spätere Arbeiten
In dieser Artikelserie „12 Schritte zur Koordination mit System“ (SIGEROM) beschreibt unser
Autor Hannes-Christian Blume, Sicherheitsingenieur, in chronologisch aufeinander aufbauenden
Schritten die Umsetzung der Baustellenverordnung. Im letzten Schritt (6 SIGE-Plan) wurde be-
schrieben, wie gemeinsam mit dem Bauherrn, die nächsten Schritte der SIGE-Planung vorbereitet
werden, um diese später umzusetzen.
Das Ziel in diesem Schritt ist
es, die erforderlichen Unter-
lagen aus den vorher durch-
geführten sechs Schritten
einzufordern. Mit Hilfe die-
ser werden dann Teile der
baulichen Anlage und die
zugehörigen späteren Arbei-
ten bestimmt, Gefährdun-
gen beurteilt, Schutzmaß-
nahmen vorgeschlagen bzw.
abgestimmt und auf die Auf-
nahme in Leistungsverzeich-
nisse und Planungsunterla-
gen hingewirkt.
Grundsätze
Zunächst sollte man noch-
mals prüfen, ob der Bauherr
diesen Arbeitsschritt über-
haupt beauftragt hat. Es gibt
eine Reihe von Praxisfällen,
in denen das – obwohl sinn-
voll – nicht erfolgt. In diesen
Fällen kann man die Un-
terlage für spätere Arbeiten
(UFSA) auch nicht leisten!
Wozu braucht man nun als
Sicherheits- und Gesund-
heitsschutzkoordinator in
der Praxis den Arbeitsschritt 7 – Unterlage für
spätere Arbeiten (UFSA)?
Die UFSA, so denkt man als SiGeKo, ist doch
für die viel später arbeitenden Ausführungs-
firmen gedacht. Die UFSA hat also einen prä-
ventiven, in die Zukunft wirkenden Charakter.
Wenn in dieser Phase jetzt systematische
Überlegungen zu Arbeiten nicht erfolgen,
wird auch nichts in den Leistungsverzeichnis-
sen stehen und demzufolge auch nichts am
Bauwerk vorhanden sein, was die Sicherheit
bei späteren Instandhaltungsarbeiten gewähr-
leistet.
Für die diesbezüglich erforderlichen plane-
rischen Überlegungen sind unbedingt min-
destens die Arbeitsstättenverordnung, die
Arbeitsstättenregeln (ASR) und die DIN 4426
Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher
Anlagen, hinzuzuziehen.
Bei allen bisherigen Betrachtungen wird zu-
dem voraus gesetzt, dass der SiGeKo recht-
zeitig und vollständig beauftragt wurde und
das Honorar für die Aufgaben gerechtfertigt
ist. Ergänzend kommt hinzu, dass die in den
vorher gehenden Schritten bereit zu stel-
lenden Dokumente/Verfahrensschritte auch
wirklich bereit stehen.
1,2,3 5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,...52
Powered by FlippingBook