agbau 04.2016 - page 13

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Arbeitssicherheit
Fachkundige Information dringend erforderlich
Umgang mit Gefahrstoffen – sicher und rechtssicher
Für den Umgang mit Gefahrstoffen liegt nicht
immer alles auf der Hand, was zu beachten
ist.
REACH Verordnung
Schon im Dezember 2006 brachte der Rat der
Europäischen Union die REACH Verordnung
auf den Weg, die nach wie vor die wesentliche
Grundlage einer Vielzahl von verbindlichen
Vorschriften darstellt. Diese Verordnung soll
auf der einen Seite – vorrangig – ein hohes
Schutzniveau für die menschliche Gesundheit
und für die Umwelt gewährleisten und auf der
anderen Seite soll hierdurch die Wettbewerbs-
fähigkeit und der Innovationswille verbessert
werden.
Das kann selbstverständlich nur dann gelin-
gen, wenn die Anforderungen an Stoffe und
Gemische in den Mitgliedstaaten der Europä-
ischen Union nicht wesentlich voneinander
abweichen. Da die Hersteller von gefährlichen
Stoffen und Gemischen die Verantwortung
für ihre Erzeugnisse tragen, war es ange-
zeigt, eine Gefahrstoff-Agentur einzusetzen,
die die notwendige Registrierung der Stof-
fe übernimmt. Dem Sicherheitsdatenblatt
als Kommunikationsmittel in der Lieferkette
von Stoffen, Gemischen und Zubereitungen
kommt besondere Bedeutung zu. So ist es
unumgänglich, die Angaben, die zur Erstel-
lung einer Gefährdungsbeurteilung notwen-
dig sind und die gleichzeitig Grundlage der
erforderlichen Betriebsanweisung darstellen,
diesen Datenblättern zu entnehmen.
Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Im betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen
hat sich durch die schrittweise Einführung von
GHS (Global harmonisiertes System zur Ein-
stufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
in Europa durch die CLP Verordnung (Classi-
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