agbau 04.2016 - page 11

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Arbeitssicherheit
SiGeKo erläutert zwei Bauleitern den SiGe-
Plan
Beschäftigten regelmäßig über die bei ihren
geplanten Arbeitstätigkeiten erforderlichen
Maßnahmen zur Abwendung von Gefähr-
dungen zu unterweisen. Grundlage für die
Festlegung der Schutzmaßnahmen ist die
Gefährdungsbeurteilung. Da die Tätigkeiten
und die damit einhergehenden Gefahren
auf Baustellen sich mit jedem neuen Projekt
ändern können, müssen sowohl die Gefähr-
dungsbeurteilung als auch die Inhalte der
Unterweisung bei Bedarf angepasst bzw.
individualisiert werden.
Einweisung
Der Begriff Einweisung lässt sich nur schwer
definieren. In den staatlichen Arbeitsschutz-
gesetzen und -verordnungen findet sich dazu
nichts. Trotzdem hat sich der Begriff in der
Arbeitsschutzwelt etabliert.
Beispielsweise erhält der Benutzer von kom-
plexen Maschinen bzw. Arbeitsmitteln vor
der erstmaligen Verwendung zusätzlich oder
ergänzend zu der Unterweisung
eine Einweisung in die sichere
Benutzung. Hier stehen gerä-
tespezifische Hinweise und In-
formationen im Vordergrund. In
der DGUV Information BGI 720
„Sicherer Umgang mit fahrba-
ren Hubarbeitsbühnen“ kann
man folgenden Hinweis finden:
„Die bühnenbezogene Einwei-
sung der Bediener obliegt dem
Mieter. Dieser kann auf fachkundiges Perso-
nal des Vermieters zurückgreifen, welches
die Bediener theoretisch und praktisch in die
sichere Handhabung der Hubarbeitsbühne
einweist. Dabei dienen die Betriebsanleitung
und das Betriebshandbuch als Grundlage.“
Ebenso ist es beim Fremdfirmenmanage-
ment gängige Praxis, dass die Mitarbeiter der
Fremdfirma vor Arbeitsaufnahme auf dem
Werksgelände eine Einweisung in die spezifi-
schen Regeln für Arbeits-, Gesundheits- und
Umweltschutz erhalten.
Die in der RAB 30 beschriebene Aufgabe
des Koordinators, den Auftragnehmern die
Maßnahmen für Sicherheit und Gesund-
heitsschutz eingehend zu erläutern lässt sich
daher durchaus als Einweisung verstehen.
Hierbei handelt es sich dann um baustellen-
spezifische Arbeitsschutzinformationen, die
im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
und gegebenenfalls in der Baustellenordnung
beinhaltet sind.
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