Checkliste
Gefahrstoffe – Planung der Tätigkeiten
Ist festgestellt worden, ob im Unternehmen oder auf der Baustelle Gefahrstoffe
verwendet werden, entstehen oder freigesetzt werden können? – Diese Checkliste
hilft Ihnen, diese Fragen fachgerecht zu behandeln.
Ja Nein Nicht relevant
Ermitteln, ob Gefahrstoffe verwendet, entstehen oder freigesetzt werden
(zum Beispiel Sicherheitsdatenblatt)
Ermitteln, in welchem Ausmaß, welcher Art und Dauer Gefahrstoffe ver-
wendet werden (Arbeitsverfahren berücksichtigen) – Grenzwerte beachten
(gegebenenfalls Messungen veranlassen)
Bei der Ermittlung wird eine fachkundige Person hinzugezogen (zum Bei-
spiel Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Prüfung, ob weniger gefährliche Stoffe eingesetzt und Arbeitsverfahren
angewendet werden können (Substitutionsgebot)
Gefahrstoffverzeichnis anlegen
Wechselwirkung der Gefahrstoffe feststellen
Schutzstufen nach GefStoffV festlegen – WINGIS benutzen
Maßnahmen entsprechend der Schutzstufe festlegen (zum Beispiel Haut-
schutz, Atem- und Augenschutz, Lüftung)
Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen (mindestens alle drei Jahre)
Betriebsanweisung erstellen
Mitarbeiter unterweisen
Gefahrstofflager einrichten (gemäß GefStoffV)
Sicherstellen, dass alle Beschäftigten arbeitsmedizinisch-toxikologisch
beraten sind
Feststellen belasteter Mitarbeiter
Die für die Tätigkeit mit dem Gefahrstoff erforderliche arbeitsmedizinische
Vorsorge (gefahrstoffabhängig) ist für die Mitarbeiter durchgeführt, die mit
den Stoffen arbeiten.
Für Beschäftigte, die mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder
fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 arbeiten:
Sicherstellen, dass ein Verzeichnis dieser Beschäftigten geführt wird, bei
denen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung erkennbar sind.
Bei der Ermittlung wird eine fachkundige Person hinzugezogen (zum Bei-
spiel Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit).
Baustelle/Objekt:
Datum:
Verantwortlich:
Unterschrift:
Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)