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SOZIALKASSE DES GERÜSTBAUGEWERBES

Gefälschte Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Umlauf

Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaften oder der SOKA GERÜSTBAU werden häufig von öffentlichen Auftraggebern gefordert, die Gerüstbauarbeiten vergeben, oder von Betrieben, die Gerüstbau-Betriebe als Nachunternehmer einsetzen.

Mit diesen Unbedenklichkeitsbescheinigungen versuchen sich die Auftraggeber vor dem Risiko zu schützen, dass sie für Beitragsschulden des Nachunternehmers im Rahmen der sogenannten Durchgriffshaftung in Anspruch genommen werden. Diese entsteht, wenn der Nachunternehmer seinen Verpflichtungen zur Zahlung der geschuldeten Beiträge oder der Zahlung des Mindestlohnes nicht nachkommt.(1)

Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA GERÜSTBAU
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die SOKA GERÜSTBAU sind:

  1. ein ausgeglichenes Beitragskonto
  2. das Vorliegen aller Monatsmeldungen
  3. keine Verstöße gegen den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Mindestlohn
  4. keine Differenzen zwischen der gemeldeten Bruttolohnsumme und den aufsummierten Arbeitnehmermeldungen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA GERÜSTBAU besteht in der Regel aus zwei Seiten:

  • Der Erklärung, dass das Gerüstbauunternehmen seine aktuellen Melde- und Zahlungsverpflichtungen erfüllt und der Mindestlohn eingehalten wurde.
  • Der Anlage mit Angaben zu den gemeldeten Arbeitnehmer*innen und den vom Unternehmen gemeldeten Arbeitsstunden. Ausschließlich stationär im Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer*innen, für die der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk nicht gilt, sind gekennzeichnet.

Die Anlage zur Unbedenklichkeitsbescheinigung ermöglicht dem Empfänger eine Prüfung, ob die der SOKA GERÜSTBAU gemeldeten Daten plausibel sind: Kann der Auftrag mit den eingesetzten Arbeitnehmer*innen erfüllt werden? Sind die gemeldeten Arbeitsstunden plausibel? Sind die Arbeitnehmer*innen im Einzelfall bekannt? Sind die als Lagerarbeiter*in gemeldeten Arbeitnehmer*innen auf der Baustelle tätig?

Sind Zweifel an der Richtigkeit angebracht, sollte die weitere Zusammenarbeit mit dem Unternehmen vor dem Hintergrund der möglichen Haftung hinterfragt werden.

Anforderung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der SOKA GERÜSTBAU
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA GERÜSTBAU kann einmalig für einen Meldemonat vom Unternehmen bei der SOKA GERÜSTBAU angefordert werden. Es ist aber auch möglich, diese zu abonnieren. In diesem Fall wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung – sofern die Voraussetzungen für die Erteilung erfüllt sind – automatisch jeden Monat an den Betrieb versandt.

Möglich ist auch, dass das Unternehmen die SOKA GERÜSTBAU bevollmächtigt, die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt an einen Dritten (z. B. den Auftraggeber) zu senden. Entsprechende Vollmachten sind im Downloadbereich der SOKA GERÜSTBAU unter www.sokageruest.de/downloads unter der Überschrift Unbedenklichkeitsbescheinigung zu finden.

Gefälschte Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Umlauf
Die SOKA GERÜSTBAU erhält vermehrt Kenntnis über gefälschte Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Teilweise kommt es vor, dass nur die zweite Seite mit den ausgewiesenen Arbeitnehmer*innen gefälscht wird. Das bedeutet, dass der Betrieb nicht alle Arbeitnehmer*innen und/oder gearbeiteten Stunden bei der SOKA GERÜSTBAU meldet und nur für einen Teil der Arbeitnehmer*innen und/oder einen Teil der gearbeiteten Stunden seinen Melde- und Zahlungsverpflichtungen bei der SOKA-GERÜSTBAU nachkommt. Gegenüber seinem Auftraggeber legt der Betrieb dann die richtige erste Seite und eine gefälschte Anlage vor, auf der mehr Arbeitnehmer*innen und/oder mehr Stunden ausgewiesen werden, als der Betrieb der SOKA GERÜSTBAU gemeldet hat. Wenn der Auftraggeber prüft, ob die eingesetzten Mitarbeiter*innen und der Umfang der Stunden zutreffend sein kann, basiert diese Prüfung auf falschen Grundlagen.

Die SOKA GERÜSTBAU speichert jede erstellte Unbedenklichkeitsbescheinigung und kann daher im Einzelfall eindeutig nachvollziehen, ob es sich um eine Fälschung handelt. Für jede gefälschte Unbedenklichkeitsbescheinigung erstattet die SOKA GERÜSTBAU Anzeige wegen Urkundenfälschung.

Wie kann ein Auftraggeber sich gegen Fälschungen schützen?

  • Im Zweifelsfall Nachfrage bei der SOKA GERÜSTBAU, ob eine vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung mit dem Original übereinstimmt.
  • Einholen der Vollmacht vom Nachunternehmer, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt von der SOKA GERÜSTBAU an den Auftraggeber verschickt wird; damit ist keine Fälschung möglich.


Die Kontaktaufnahme mit der SOKA GERÜSTBAU ist über die E-Mail-Adresse ub@sokageruest.de oder telefonisch unter 0611 7339-123 möglich.


(1) Siehe hierzu ausführlich den Artikel Haftungspotenziale beim Einsatz von Nachunternehmern in DER GERÜSTBAUER 06 / 2022.

Foto: stock.adobe.com / U. Gernhoefer


Dieser Artikel ist erschienen im:

Der Gerüstbauer

  • Erscheinungsweise

    6 x pro Jahr

  • Laufzeit

    12 Monate

  • Preis
    inkl. MwSt. zzgl. Versand
    35.70 €