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ARBEITSSICHERHEIT

Arbeiten im Freien

Richtiger UV-Schutz und die Gefahr von weißem Hautkrebs

Die Arbeit im Freien ist ein zentraler Bestandteil der Gerüstbaubranche. Dabei sind Gerüstbauer*innen einer Vielzahl von Umweltfaktoren ausgesetzt, insbesondere der ultravioletten (UV) Strahlung der Sonne. Langfristige und intensive UV-Exposition kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, darunter die Entstehung von weißem Hautkrebs. Dieser Artikel beleuchtet die Gefahren der UV-Strahlung, die spezifischen Risiken für Gerüstbauer*innen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die durch den/die Arbeitgeber*in ergriffen werden sollten.

UV-Strahlung besteht aus UV-A, UV-B und UV-C Strahlen. Die UV-C Strahlen werden von der Erdatmosphäre weitgehend abgefangen, wohingegen UV-A und UV-B Strahlen die Erdoberfläche erreichen und die menschliche Haut schädigen können. Insbesondere UV-B Strahlen sind für Sonnenbrände und langfristige Hautschäden verantwortlich.

Langfristige Exposition gegenüber UV-Strahlung kann zu verschiedenen gesundheitlichen Problemen führen:

  • Akuten Hautschäden: Sonnenbrand, der zu Zellschäden und Entzündungen führt.
  • Chronischen Hautschäden: Vorzeitige Hautalterung, Hyperpigmentierung und aktinische Keratosen (Vorstufen von Hautkrebs).
  • Hautkrebs: Sowohl schwarzer Hautkrebs (Melanom) als auch weißer Hautkrebs (Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom). Weißer Hautkrebs tritt besonders häufig bei chronisch UV-exponierten Personen auf und kann zu schwerwiegenden Gesundheitsproblemen führen.

Das Risiko für weißen Hautkrebs steigt mit zunehmendem Alter. Im Durchschnitt sind Menschen, die an einem Basalzellkarziom erkranken, ca. 60 Jahre alt. Bei einer Plattenenepithelkarzinomerkrankung beträgt das Durchschnittsalter der Betroffenen ca. 70 Jahre.

Seit dem 1. Januar 2015 können “Plattenepithelkarzinome oder multiple Aktinische Keratosen der Haut durch die natürliche UV-Strahlung“ unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Für die Ermittlung der beruflichen Sonnenexposition wurde durch das IFA (Institut für Arbeitsschutz der DGUV) ein Algorithmus entwickelt, um auf Basis einer Referenzbestrahlung mithilfe individueller Zu- und Abschläge die Expositionen retrospektiv zu berechnen. In diese Berechnung fließen auch z. B. geographische Faktoren (Lage/ Ort), persönliche Faktoren (betroffene Körperregionen) oder auch Schutzfaktoren (Art und Verwendungsdauer von PSA) mit ein.

Gerade zu der Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wird auf den Baustellen von den zuständigen Aufsichtspersonen bei ihren Baustellenbesichtigungen umfangreich beraten.

Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter*innen vor gesundheitlichen Risiken zu ergreifen. Neben der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung gehören noch weitere notwendige Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung:

1. Organisatorische Maßnahmen:

  • Anpassung der Arbeitszeiten: Arbeiten in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden, um die intensivste UV-Strahlung zu vermeiden.
  • Schaffung von schattigen Pausenbereichen.

2. Technische Maßnahmen:

  • Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30 oder höher).
  • Installation von Sonnenschirmen oder Planen an den Arbeitsplätzen.

3. Persönliche Schutzmaßnahmen:

  • Verteilung von geeigneter Schutzkleidung: Langärmlige Hemden, lange Hosen und breite Hüte.
  • Sonnenbrillen mit UV-Schutz.
  • Regelmäßiges Auftragen von Sonnenschutzmitteln auf unbedeckte Hautpartien.

Hinweis:
Die BG BAU bietet umfangreiche Unterstützung und Hilfsmittel, um die Sicherheit und Gesundheit von Bauarbeiter*innen zu gewährleisten:

1. Beratung und Schulung:

  •  Informationsveranstaltungen und Schulungen zur Sensibilisierung für die Gefahren der UV-Strahlung und richtige Schutzmaßnahmen.
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien wie Broschüren und Plakate.

2. Finanzielle Unterstützung:

  • Bezuschussung von persönlicher Schutzausrüstung wie UV-Schutzkleidung und Sonnenbrillen.
  • Förderung technischer Schutzmaßnahmen wie Sonnenschirme und Planen.

3. Präventionsprogramme:

  • Umsetzung von Präventionskampagnen wie „Hautschutz im Baugewerbe“.
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.

Fazit
Die Arbeit im Freien in der Gerüstbaubranche bringt ein erhöhtes Risiko für gesundheitliche Schäden durch UV-Strahlung mit sich, insbesondere für die Entwicklung von weißem Hautkrebs. Arbeitgeber*innen sind in der Pflicht, durch organisatorische, technische und persönliche Schutzmaßnahmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen zu schützen.

Die BG BAU unterstützt diese Bemühungen zusätzlich durch Beratung, finanzielle Hilfe und Präventionsprogramme. Ein bewusster und konsequenter Umgang mit dem Thema UV-Schutz kann dazu beitragen, das Risiko für Hautschäden und Hautkrebs signifikant zu reduzieren.

Autor: Nils Bücker, Tomshöfer + Partner


Dieser Artikel ist erschienen im:

Der Gerüstbauer

  • Erscheinungsweise

    6 x pro Jahr

  • Laufzeit

    12 Monate

  • Preis
    inkl. MwSt. zzgl. Versand
    35.70 €