a.g.bau_03.2023

10 Arbeitssicherheit Schutzmaßnahmen gegen Absturz Abstürze beim Aufstieg und während der Arbeit auf hochgelegenen Arbeitsplätzen bilden nach wie vor einen Schwerpunkt im Arbeitsunfallgeschehen. Auch beim Absturz aus eher geringen Höhen können dennoch erhebliche Verletzungen entstehen. Mit Schutzmaßnahmen zur Absturzsicherung können Unfälle vermieden werden. Unfallgeschehen Weiterhin unverändert gehört der Absturz zu der häufigsten Unfallart. Abstürze ereignen sich zumeist vom Dach oder Gerüst. Hierbei können die Verunfallten erhebliche langwidrige oder tödliche Verletzungen erleiden. Im Jahr 2022 haben 74 tödliche Unfälle durch Absturz bei den Betrieben der BG BAU stattgefunden. Die Auswertung der baua hat für den Zeitraum von 2009 bis 2022 ergeben, dass am häufigsten Personen in der Altersklasse von 50 bis 60 Jahren betroffen sind, also die Personengruppe mit langjähriger Berufserfahrung. Maßnahmen gegen Absturz Um das Herunterfallen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zu verhindern, sind an Absturzkanten, über die Beschäftigte abstürzen können, Absturzsicherungen erforderlich. Beispielsweise an Dächern, Wand- oder Bodenflächen mit Öffnungen, Treppengängen, Lichtkuppeln, offene Schächte, sowie bei Gerüsten. Eine Gefährdung durch Absturz besteht ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter. Im Einzelfall muss ermittelt werden, ob Absturzsicherungen erforderlich sind. Jedoch regelgemäß sind Absturzsicherungen notwendig an Treppenläufen, Wandöffnungen, Verkehrswegen. Aufgrund der hohen Gefahr über Absturzkanten in Wasser, festen oder flüssigen Stoffen, zu versinken, sind unabhängig von der Absturzhöhe Sicherungen erforderlich. Absturzsicherungen sind Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz wie z. B. Geländer, Gitter, Seitenschutz, Randsicherungen, Wände. Die zweite wichtige Kennzahl lautet: 2 Meter. Ab dieser Absturzhöhe sind an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen grundsätzlich Absturzsicherungen gegen Herunterfallen erforderlich. (Eine Ausnahme gibt es bei flach geneigten Dächern: DGUV 38 § 9; Nr. 2). Dieses beinhaltet auch, dass bei Gerüsten über 2 Meter der Seitenschutz eingebaut werden muss. Weiterhin: Beträgt der waagerechte Abstand zur Absturzkante, z. B. auf dem Flachdach, weniger als 2 Meter, sind Absturzsicherungen erforderlich. Die Kennzahl 2 Meter begegnet uns auch beim Gebrauch von Leitern. Der Standplatz auf einer Leiter zur Ausführung von Arbeiten darf maximal 2 Meter betragen. Sofern die

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