a.g.bau_02.2024

In Kooperation mit: 02 | 2024 Arbeitssicherheit I Gesundheit I Koordination Arbeiten in der Höhe

Digitalisierung und Building Information Modeling (BIM) sind die aktuell beherrschenden Themen in der Bauwirtschaft. Was bedeutet diese Transformation der Bauprozesse für den Koordinator nach Baustellenverordnung? Wie kann die Integration des Koordinators in den BIM-Prozess gelingen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Prof. Dr.-Ing. Thomas Dudek in Band 7 der VSGKSchriftenreihe, indem er die Methode BIM erläutert und die Transformation der Prozesse im Hinblick auf die Koordination nach BaustellV – mit Handlungsleitfaden – darstellt. Den VSGK Band 7 bestellen Sie hier: www.bernheine-medien.de/publikationen Band 7 VSGK Schriftenreihe 49,90 €

Beate Bernheine Markus Hüger Sehr geehrte Leserinnen und Leser, generell beinhalten Arbeiten auf Baustellen erheblich mehr Gefahren als andere Arbeitsplätze. Bei Arbeiten in der Höhe ist das Gefahrenpotential nochmals höher. In dieser Ausgabe beleuchten wir dieses Thema unter verschiedenen Gesichtspunkten. Weitere Themen sind Stress auf der Baustelle, Unternehmensnachfolge, ein Helm mit Schwingungssensor auf Baumaschinen sowie Produktvorstellungen und Mitteilungen der Koordinatorenverbände. Bleiben Sie gesund! Ihr Team von a.g.bau 3 Editorial I Inhalt Impressum: Verlag fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210625 I 41432 Neuss Tel. +49 2137 932248 I Fax +49 2137 932247 www.bernheine-medien.de info@bernheine-medien.de Verlags- und Anzeigenleitung Beate Bernheine Erscheinungsweise viermal jährlich Layout Maritta Müller Titelfoto stock.adobe.com / Klaus Eppele Copyright fachverlag bernheine UG; Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteur*innen der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten. 4 Titelthema Arbeiten in der Höhe 6 Titelthema Sicherheit beim Arbeiten auf Gerüsten 8 Titelthema Ausführung von Gerüstbauarbeiten 10 Arbeitssicherheit Richtige Pflege und Aufbewahrung von PSAgA 12 Arbeitssicherheit Stress auf der Baustelle 15 Unternehmensführung Unternehmensnachfolge 18 Rechtstipps 20 Meldungen 24 Termine 26 Produktinformationen 38 Forschung Helm mit Schwingungssensor 41 Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren: Verbandsnachrichten (VSGK) 44 Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren: Verbandsnachrichten (BDK) Nächste Ausgabe: 05.09.2024

Arbeiten in der Höhe Arbeiten in der Höhe sind in einigen Berufsgruppen notwendig und gehören zu den am stärksten gefährdeten Arbeiten. Aufgrund der damit verbundenen Gefahren und entsprechender Verantwortung, wurden spezielle Vorschriften erstellt, um die richtigen Gefährdungsbeurteilungen und erforderlichen Präventionsmaßnahmen vorzunehmen. Hier wird die aktuelle Gesetzgebung aufgeführt und Informationen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufgeführt. Als Arbeiten in der Höhe werden alle Tätigkeiten definiert, die in einer Höhe von mehr als zwei Metern ausgeführt werden und daher Arbeitnehmer*innen der Gefahr des Absturzes ausgesetzt sind. Zu diesen Tätigkeiten gehören auch Ausgrabungsarbeiten, die größere Tiefen als die o.g. umfassen. Gesetzgebung aktuell Das Gesetzesdekret 81/2008, Titel IV, Kapitel 2, ist für die Arbeit in der Höhe zu berücksichtigen. Die Höhenarbeitsgesetzgebung enthält alle Vorschriften zur Unfallverhütung. Zu diesen Maßnahmen gehören: • Korrekte Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) • Annahme der richtigen Ausrüstung: Es ist in der Tat obligatorisch, die erforderliche Ausrüstung vor Ort zu haben, wie zum Beispiel: Leitern, Seile und Gerüste • Verwendung geeigneter Zäune und Absperrungen: Tatsächlich besteht die Verpflichtung, geeignete Zäune einzuführen, um den Zugang von Unbefugten in Bereichen mit potenzieller Absturzgefahr zu verhindern • Verbot der Durchführung von Arbeiten, wenn die Witterungsverhältnisse dies nicht zulassen • Verbot von alkoholischen Getränken • Ausbildungspflicht Arbeitgeberpflichten Der/die Arbeitgeber*in ist die Person, die für den Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmer*innen verantwortlich ist. Aus diesem Grund fallen ihm/ihr alle zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten zu. Die für die Arbeitssicherheit verantwortliche Person ist eine Person, die dazu bestimmt ist, alle zum Schutz und zur Verhütung von 4 Titelthema Foto: stock.adobe.com / ChiccoDodiFC

Risiken vorgesehenen Tätigkeiten zu leiten und zu koordinieren. Aus diesem Grund gehören zu ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten: • Kennzeichnung aller Absturzgefahrenbereiche • Annahme der richtigen Sicherheitsmaßnahmen und Ausrüstung, die für ein sicheres Arbeiten erforderlich sind • Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen und Hinweise durch die erforderlichen Maßnahmen • Angebot obligatorischer Schulungen für Mitarbeiter*innen Abwägen von Risiken Die Basis für eine korrekte Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in der Höhe ist die Identifizierung von möglichen Risiken, denen der/die Arbeiter*in ausgesetzt sein kann: • Sturz von oben: Bei Arbeiten in der Höhe besteht die Möglichkeit der Sturzgefahr von oben. Aufgrund von Gleichgewichtsverlust und/oder Ausrutschen besteht die Möglichkeit, dass der/die Arbeiter*in durch die Arretierung nach dem Absturz Schaden erleidet (sogar tödlich). • Aufhängung: Nach einem Sturz in einer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz kann sich die Vitalfunktion des Körpers durch die Aufhängung mit dem Gurtzeug schnell verschlechtern • Aufprall durch Pendeleffekt: Die Aktivierung einiger Absturzsicherungen kann den sogenannten Pendeleffekt verursachen: Der Effekt beruht auf der Schwingung des Arbeiters bzw. der Arbeiterin, der/die an einen Ankerpunkt im Leerraum gebunden ist. Unter diesen Umständen kann der/die Arbeiter*in daher mit Hindernissen oder auf dem Boden kollidieren und dadurch mehr oder weniger schwere Verletzungen erleiden. Zu einer korrekten Risikobewertung gehört neben der Benennung der Risiken auch die Planung der Sicherheitsmaßnahmen. Die Sicherheitsplanung spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Mit ihr werden alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen organisiert und ergriffen. Im Detail sind dies sinvolle organisatorische Maßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung zur Risikominimimerung. 5 Titelthema Foto: stock.adobe.com / beatleoff

6 Titelthema 7 wichtige Regeln Sicherheit beim Arbeiten auf Gerüsten Diese Zahl schockiert: 5.570 Unfällen, die sich 2022 an Gerüsten ereignet haben. Wie kann diese alarmierende Zahl deutlich nach unten gedrückt werden? Bei der Gemeinhardt Service GmbH Spezial-Gerüstbau wird Wert darauf gelegt, dass die Gerüstbauer*innen nach höchsten Sicherheitsstandards arbeiten: Ständige Weiterbildung, Verwendung von Schutzausrüstung und die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben gehören zu ihrer täglichen Arbeit. Aber wie sieht es für Gerüstnutzer aus? Was können diese selbst tun, um das Risiko bei Ihrer Arbeit mit Gerüsten zu verringern? Gerüstbau Gemeinhardt hat für die Gerüstnutzer 7 Regeln zusammengestellt, die ihre Sicherheit am Gerüst deutlich erhöhen. 1.Aufbau durch befähigte Personen Achten Sie darauf, dass nur befähigte Personen Ihr Gerüst aufbauen. Befähigt heißt: Sie müssen ausgebildete Gerüstbauer*innen sein und praktische Erfahrungen gesammelt haben. Gerüstbaumeister*innen, geprüfte Poliere oder geprüfte GerüstbauObermonteur*innen dürfen ebenfalls Hand an Ihr Gerüst legen. Es genügt auch eine Ausbildung im Bauhandwerk und praktische Berufserfahrung, um als befähigte Person zu gelten. Aber auch hier kommen Sie um ein gewisses Know-how im Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten nicht herum. 2.Ihr Gerüst muss komplett aufgebaut sein Nutzen Sie auf keinen Fall ein Gerüst, das noch nicht fertig montiert wurde. Ein/e verantwortungsvolle/r Gerüstbauer*in verlässt die Baustelle erst, wenn das Gerüst sicher begangen werden kann. 3.Vor der Nutzung kommt die Prüfung Stellen Sie sicher, dass eine verantwortliche Person die Betriebssicherheit Ihres Gerüstes prüft, bevor Sie es nutzen. Über diese Prüfung muss ein Protokoll angefertigt werden. Das Gerüst sollte außerdem gekennzeichnet sein. 4.Kritischer Blick Vor jeder Nutzung müssen Sie eine Sichtkontrolle durchführen. Prüfen Sie jeden Bereich Ihres Gerüstes, der zur Gefahr werden könnte. Dazu gehören Untergrund, Verankerungen, Gerüstbeläge, Seitenschutz, Abstand zu Gebäudeteilen (maximal 0,3 Meter), Sicherheit gegen Wegrollen bei Fahrgerüsten, senkrechter Stand und Stabilität. 5.Sachgemäße Verwendung Gerüste sind nicht beliebig belastbar, sondern für eine zulässige Höchstlast ausgelegt. Diese darf niemals überschritten werden. Lagern Sie kein Material oder Geräte auf Fangdächern oder Schutzdächern. Betreten Sie das Gerüst nur über dafür vorgesehene Zugänge. Werfen Sie kein Material oder Werkzeug auf das Gerüst. 6.Nichts am Gerüst verändern Verändern Sie nichts am Gerüst. Nehmen Sie keine Teile, um eine andere Konstruktion daraus zu bauen oder zu ergänzen. An

einem Gerüst trägt jedes Teil zur Sicherheit bei. Nichts ist „überflüssig“, auch wenn es Ihnen so erscheint. 7. Besondere Regeln für fahrbare Gerüste • Verhältnis der Standhöhe zur Aufstandsbreite maximal 1:3 • Für die Lastklassen 1 bis 3 gilt: Höchstens 6 Quadratmeter der Belagfläche dürfen voll belastet werden. Weitere Flächen mit maximal 0,75 kN/m2. • Standhöhe maximal 12 Meter • Bevor es bewegt wird, müssen Personen das Gerüst verlassen und Material entfernt werden. Halten Sie sich an diese sieben Regeln, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit am Gerüst. Wählen Sie Ihr Gerüstbauunternehmen sorgfältig aus. Ein/e verantwortungsvolle/r Anbieter*in wird Sie in jeder Phase Ihres Projektes begleiten und für bestmögliche Sicherheit sorgen. → Weitere Informationen Gemeinhardt Service GmbH Dr. Gemeinhardt-Str. 1-3 • 04741 Roßwein Tel. +49 34322 472 0 info@spezialgeruestbau.de www.spezialgeruestbau.de 7 Titelthema Anzeige www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! www.huck.net · www.huck.net Verkauf, Vermietung und Montage von Personenauffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net → Gemeinhardt Service verbindet Tradition und Innovation Als bodenständige, authentische und weltoffene Gründer legen die Inhaber und Mitarbeiter*innen von Gemeinhardt Service großen Wert auf Qualitätshandwerk und die Tradition ihres Berufes. Gleichzeitig werden selbstverständlich neueste Techniken und Lösungen genutzt, um sich am Markt mit frischen Ideen und echter Liebe zum Beruf zu positionieren. Das macht das Unternehmen zu dem, was es heute ist: ein erfolgreiches Service Unternehmen im Gerüstbau mit traditionellen Wurzeln, großem Engagement und zukunftsweisenden Ideen. Arbeitsschutz auf der Baustelle hat bei Gemeinhardt Service oberste Priorität, um das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu schützen, die jeden Tag ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Dazu gehören alle Maßnahmen, die Unfälle bei der Arbeit verhindern und selbstverständlich auch eine gesundheitsfördernde Arbeitsplatzgestaltung. Vor allem im Spezialgerüstbau ist das notwendig, weil dort die Gefährdungssituationen vielfältiger sind als im klassischen Fassadengerüstbau.

Ausführung von Gerüstbauarbeiten Auswirkungen der Handwerksordnung auf den Gerüstbau Die Änderung der Handwerksordnung (HwO) zum 1. Juli 2024 hat Auswirkungen auf die Erstellung von Arbeits- und Schutzgerüsten. Während der Gerüstbau für eigene Arbeiten weiterhin ohne zusätzliche handwerksrechtliche Anforderungen ausgeführt werden kann, verlieren Betriebe, die Gerüstbauarbeiten im Auftrag für Dritte ausführen, ihre Ausführungsberechtigung, wenn sie nicht bis zum 01.07. 2024 tätig werden. Als rückblickend im Jahr 1998 die Gerüstbauer*innen als Vollhandwerk in die Handwerksrolle A als Vollgewerk aufgenommen wurden, ist in dem „Übergangsgesetz“ festgehalten worden, dass für alle anderen Gewerke, die bis dahin Gerüstbau in der Meisterprüfungsverordnung hatten, auch weiterhin die Ausübung von Gerüstbauarbeiten zulässig ist. Daneben wurde jedoch auch festgehalten, dass bei einer folgenden Novelle der Handwerksordnung, das Geschäftsfeld Gerüstbau exklusiv dem Gerüstbauhandwerk zugeordnet wird. Andere Gewerke sollen Arbeits- und Schutzgerüste nur noch für eigene Arbeiten aufstellen dürfen. Auf Grundlage dieser Vereinbarungen in dem „Übergangsgesetz“ erfolgte die Neuausrichtung der HwO im Juni 2021, welche aktuell Auswirkungen auf die zulässige Ausführung von Gerüstbauerarbeiten hat. Gerüstbau: Ausführungsberechtigung Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat im August 2023 in Zusammenarbeit mit den Handwerksverbänden sowie der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk eine Handlungsempfehlung (Eckpunktepapier) zur Ausübungsberechtigung veröffentlicht. Das Eckpunktepapier enthält transparente Bedingungen zur erleichterten Beantragung der Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO zum Gerüstbau für Dritte. Hiernach muss der Betrieb anhand eines Kriterienkataloges nachweisen, dass er betrieblich und aufgrund seiner Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausführung von Gerüstbauarbeiten befähigt ist. Für den Nachweis sind insbesondere Rechnungen über einen Zeitraum der letzten Jahre geeignet. Der Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO kann nun zeitnah bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden. Zusammenfassend die Änderungen • An dem Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten für die eigene Tätigkeit ändert sich nichts und dieses ist weiterhin ohne Eintragung in der Handwerksrolle erlaubt • Auch das „stehen lassen des Gerüstes“ für Dritte ist weiterhin über § 5 HwO erlaubt und bedarf keiner Eintragung in die Handwerksrolle • Wenn Arbeits- und Schutzgerüste für Dritte aufgebaut werden, ohne dass dies zuvor für eigene Zwecke geschieht, bedarf es ab dem 01.07.2024 einer Eintragung in der Handwerksrolle 8 Titelthema

Gerüste als Arbeitsplatz Das besondere Merkmal von Gerüsten ist deren zeitlich begrenzter Einsatz als „Temporäre Konstruktionen für Bauwerke“. Gleichwohl sind Gerüste nicht nur statisch ausgeklügelte standsichere Konstruktionen, sondern vor allem Arbeitsplätze für Menschen. Unabhängig davon, ob Gerüstauf-, um, -abbau für eigene Arbeiten oder für Dritte ausgeführt wird, sind die Fachregeln für das Gerüstbauerhandwerk als Regel der Technik (Fachregel 1 der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk), die DIN ATV 18451 – Gerüstbauarbeiten, sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers zu beachten. Weiterhin gelten die Ausführungen zum sicheren Aufbau von Gerüsten gemäß der DGUV Information 201-011 – Verwendung von Arbeits-, Schutz und Montagegerüsten. 9 Titelthema Anzeige www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Fassadengerüst digital planen. Einfach Easy mit PERI QuickSolve. So leicht wie unser Easy Stiel. Der neue PERI QuickSolve Fassadengerüstplaner Nur Gebäudeplan erstellen und Projektdaten eingeben: Das kostenlose PERI QuickSolve plant Ihr PERI UP Fassadengerüst für einfache Projekte im Handumdrehen. Und die schnelle Montage mit dem leichten Easy Stiel spart Ihnen auf der Baustelle gleich noch einmal Zeit. www.peri.de/easystiel → basik-net Als Projektleitung hat basik-net gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern das Online-Arbeitsschutzportal „Sicherheit mit basik-net“ für kleine Betriebe aus dem Handwerk erstellt, in der Praxis erprobt und bis heute stetig weiterentwickelt. „Sicherheit mit basik-net“ ist eine browserbasierte Softwarelösung für kleine und mittlere Handwerksbetriebe zur rechtssicheren Umsetzung aller Maßnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Für zahlreiche Branchen und Gewerke hat das Team von basik-net spezielle Gefährdungsbeurteilungen und Gefahrstoffkataster entwickelt und stellt Interessierten erfahrene Kundenbetreuer*innen mit langjähriger Erfahrung zur Seite, um bei den Verpflichtungen im Arbeitsschutz zu unterstützen. Autorin: Heike Siekmann, basiknet, siekmann@basiknet.de

Lebensrettend! Die richtige Pflege und Aufbewahrung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz im Gerüstbau Damit die Sicherheit und die Effektivität von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gewährleistet wird, ist die Pflege und Aufbewahrung dieser Ausrüstung von entscheidender Bedeutung. In diesem Bericht wird die Bedeutung der richtigen Pflege und Aufbewahrung von Absturzschutzausrüstung erklärt und einige wichtige Punkte hervorgehoben, die bei der Pflege und Lagerung dieser lebensrettenden Ausrüstung zu beachten sind. Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherheit von Arbeitnehmer*innen im Gerüstbau, insbesondere in Bereichen, in denen ein Montagesicherungsgeländer (MSG) nicht verwendet werden kann. Um sicherzustellen, dass diese Ausrüstung bei ihrer Verwendung ordnungsgemäß funktioniert, ist es unerlässlich, dass sie nicht nur regelmäßig gepflegt, sondern auch ordnungsgemäß gelagert wird. Unabhängig von der jährlichen Prüfung durch eine/n Sachkundige*n sollte der/ die Verwender*in die PSAgA vor Gebrauch einer Sichtprüfung unterziehen. Argumentation: 1.Regelmäßige Inspektion: Es ist wichtig, die Ausrüstung regelmäßig auf Schäden oder Abnutzung zu überprüfen. Selbst kleine Risse oder Beschädigungen können die Sicherheit beeinträchtigen und sollten daher sofort behoben oder die Ausrüstung ersetzt werden. 2.Lagerung an einem trockenen Ort: Die Ausrüstung sollte an einem trockenen Ort gelagert werden, um Schimmelbildung und Verrottung zu vermeiden. Feuchtigkeit kann die Festigkeit der Materialien beein10 Arbeitssicherheit Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sollte an einem trocken Ort gelagert werden, um Schimmelbildung und Verrottung – wie hier gezeigt – zu vermeiden. Auch muss sie regelmäßig auf Schäden oder Abnutzung geprüft und im Bedarfsfall ausgetauscht werden. Fotos: André Riehl

trächtigen und die Lebensdauer der Ausrüstung verkürzen. PSAgA, die z. B. nach der Verwendung im Regen einfach in den Transportbeutel gelegt wird, kann über das Wochenende Schimmel ansetzen – hier reichen tatsächlich wenige Tage. Weiterhin fangen Beschläge und Anschlagpunkte zu rosten an, der Gurt wird ablegereif. 3.Richtige Reinigung: Nach dem Gebrauch sollte die Ausrüstung ordnungsgemäß gereinigt werden, um Schmutz und Schadstoffe zu entfernen. Dies kann die Lebensdauer der Ausrüstung verlängern und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß funktioniert, wenn sie benötigt wird. Beispiel richtiger Pflege und Aufbewahrung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz Ein Gerüstbauer verwendet regelmäßig einen Sicherheitsgurt und ein Verbindungsmittel, um sich vor Abstürzen zu schützen. Nach einem langen Arbeitstag überprüft er seine Ausrüstung sorgfältig auf Beschädigungen und reinigt sie gründlich, bevor er sie an einem trockenen Ort aufbewahrt. Durch diese sorgfältige Pflege und Lagerung kann er sicher sein, dass seine Ausrüstung beim nächsten Einsatz einwandfrei funktioniert. Zur Reinigung darf man keine „scharfen“ Reinigungsmittel benutzen, Dreck darf nur mit einer weichen Bürste entfernt werden. Säuren, Fette und Laugen, Beton, lösemittelhaltige Lacke sind ein K.O. für die PSAgA. Beschriftungen mittels Permanent Marker (z. B. Edding Stift) sind ebenfalls nicht zulässig. Mittlerweile haben viele Hersteller ein separates Beschriftungsfeld an ihren Gurten angebracht. In jedem Fall ist die Gebrauchsanweisung richtungsweisend. Der andere Fall Der Gerüstbauer erkennt einen kleinen Riss im Gurtband seiner PSAgA und entscheidet, dass es sicherer ist, ihn zu ersetzen, anstatt das Risiko einzugehen, dass die Ausrüstung im Ernstfall versagt. Fazit Die Pflege und Aufbewahrung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sind unerlässlich, um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten. Indem man regelmäßig seine Ausrüstung überprüft, sie ordnungsgemäß reinigt und an einem trockenen Ort aufbewahrt, kann man sicher sein, dass die Ausrüstung bei ihrer Verwendung zuverlässig funktioniert und Leben retten kann. Es ist wichtig, diese Maßnahmen ernst zu nehmen und sie in den Arbeitsalltag zu integrieren, um die Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe zu gewährleisten. Autor: André Riehl, Sachkundiger und Trainer für DGUV-Regel 112-198/199, Fachjournatlist für den Bereich Arbeitsschutz 11 Arbeitssicherheit Risse und Beschädigungen können die Sicherheit der PSAgA beeinträchtigen und sind entweder zu beheben oder die Ausrüstung zu ersetzen. Auch die Beschriftung mit einem Permanent Marker ist nicht erlaubt.

Stress auf der Baustelle Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in der Baubranche – Teil 2 In Ausgabe 04.2023 wurde die Problematik von psychischen Fehlbelastungen in der Baubranche vorgestellt. Dabei wurden verschiedene Stressfaktoren auf Baustellen beleuchtet, darunter schwierige soziale Beziehungen, körperliche Anstrengung, Witterungseinflüsse sowie Kosten- und Termindruck – nur um einige davon zu nennen. Nachdem diese Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung identifiziert wurden, stellt sich nun die Frage: Wie sollte mit diesen Herausforderungen umgegangen werden? Wie sind nachfolgende Maßnahmen zu treffen? Dieser Schritt wird oft als Öffnen der "Büchse der Pandora" empfunden – etwas wurde aufgedeckt und nun muss geprüft werden, wie mit den zahlreichen Problemen umgegangen wird. Um eine klare Struktur in diesen Prozess zu bringen, empfiehlt es sich, bewährte Projektmanagement-Prinzipien anzuwenden. Dazu ist es ratsam, einen Blick auf den Prozessablauf zu werfen (Abb. rechts). Nach dem Durchlaufen des Prozessschritts 3, bei dem die Gefährdungen ermittelt wurden, erfolgt nun der Übergang zu Schritt 4, in dem Maßnahmen festgelegt werden. Je nachdem, wie detailliert das Analyseinstrument (z. B. Fragebogen, Analyseworkshop oder Beobachtungsinterview) war, kann nun die sogenannte Feinanalyse stattfinden. Diese hat den Zweck, die Ursachen für die Belastungen zu identifizieren und Vorschläge für entsprechende Maßnahmen zu generieren. Um dies näher zu verdeutlichen: Angenommen, es wurde ein Kurzfragebogen eingesetzt und die Ergebnisse liegen vor: • Schwierigkeiten beim ordnungsgemäßen Tragen der persönlichen Schutzausrüstung • Vernachlässigung regelmäßiger Pausen • Herausforderungen durch klimatische Bedingungen im Sommer (Klimaerwärmung) • Monotone, sich wiederholende Arbeitsaufgaben ohne Abwechslung • Unklare Zuweisung von Zuständigkeiten • Mangelnde Kommunikation zwischen den Beteiligten 12 Arbeitssicherheit Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 8 7 6 5 4 3 2 1 Planung und Einführung des Vorgehens Aufgabenbereiche und Tätigkeiten festlegen Gefährdungen ermitteln Maßnahmen festlegen Maßnahmen durchführen Umsetzungskontrolle Wirksamkeit prüfen Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

• Sprachbarrieren und Kommunikationshindernisse Unter anderem finden während der Arbeitszeiten keine regelmäßigen Pausen statt. Nun stellt sich die Frage, was genau die Ursache dafür ist. Ist es aufgrund des fehlenden Aufenthaltsraums? Liegt es am Zeitdruck? Oder doch am Vorarbeiter, der sich ebenfalls nicht an die Pausenregelung hält? Diese Fragen müssen in der Feinanalyse geklärt werden. Die Einbindung der Belegschaft ist hier essenziell, da sie die Expert*innen für ihre Arbeitsbedingungen sind. Sie wissen genau, was fehlt und was ihnen guttut. Wenn jedoch klare Ergebnisse vorliegen, wie zum Beispiel "Die persönliche Schutzausrüstung ist nicht vorhanden", kann bereits zeitnah gehandelt werden. Diese Erkenntnisse sollten genutzt werden, um erste Quick-Wins abzuleiten, wie beispielsweise die Bestellung neuer Sicherheitsschuhe. Um eine detaillierte Feinanalyse durchzuführen, sollten im nächsten Schritt die Ursachen für die erhobenen Belastungen hinterfragt werden – entweder mit einem Analyseworkshop oder Beobachtungsinterview. Soweit die Theorie. Wie sieht es allerdings in der Praxis auf den Baustellen aus? Bei der Erstellung eines Plans für die Feinanalyse – und auch schon vorher – ist es wichtig, Methoden zu wählen, die den Bedürfnissen dieses speziellen Arbeitsumfelds gerecht werden. Diese sollten einfach gehalten, leicht zu verstehen und praktisch anwendbar sein. In einem dynamischen und oft stressigen Umfeld wie der Baubranche müssen die Mitarbeiter*innen in der Lage sein, sich schnell und effektiv an den Analyseprozessen zu beteiligen. Daher sollten Werkzeuge wie Kurzinterviews, Begehungen vor Ort und Beobachtungen gewählt werden, die es ermöglichen, die Arbeitsbedingungen einfach und direkt zu bewerten. Wenn die Feinanalyse abgeschlossen und bekannt ist, welche Ursachen die erhobenen Belastungen haben, geht es an das Herzstück der Gefährdungsbeurteilung – an die Maßnahmenumsetzung. Wie könnten diese bei den o. g. Belastungen aussehen? 1.Schwierigkeiten bei der Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung: • Schulungen und Unterstützung bereitstellen, um das Tragen der Ausrüstung zu erleichtern und zu gewährleisten, dass sie korrekt verwendet wird. • Sichere Entscheidungen einfach gestalten wie z. B. Kapselgehörschutz mit Helmbefestigung. • Durchführung von Safety-Days auf den Baustellen. 2.Vernachlässigung regelmäßiger Pausen: • Implementierung eines Systems zur Überwachung und Förderung regelmäßiger Pausen. • Bereitstellung von Pausenräumen, die frei von ungünstigen Umgebungsbedingungen der Baustelle sind (Lärm, Kälte, usw.). 3.Herausforderungen durch klimatische Bedingungen im Sommer: • Maßnahmen ergreifen, wie die Bereitstellung von gekühlten Getränken, Schatten13 Arbeitssicherheit

plätzen und flexiblen Arbeitszeiten. • Einführung von Schichtbetrieb. • Die sogenannte Siesta, in der gegebenenfalls in den Mittagsstunden, wo die Sonne am wärmsten ist, die Arbeit für längere Zeit unterbrochen wird. 4. Monotone Arbeitsaufgaben: • Einführung von abwechslungsreichen Tätigkeiten entsprechend den Fähigkeiten der Mitarbeiter*innen. • Rotation der Arbeitsaufgaben wie z. B. abwechselnd den Bagger bedienen lassen. 5.Unklare Zuständigkeiten und mangelnde Kommunikation: • Klare Definition von Zuständigkeiten und Etablierung effektiver Kommunikationskanäle zwischen den beteiligten Parteien. • Zuständigkeiten visualisieren (z. B. über die Helmfarbe: gelb – Projektleitung, blau – Vorarbeiter, orange – Montagepersonal, usw.). • Einführung von Meldeketten (Wer ist wann und wo im Störungsfall zu kontaktieren?). 6. Sprachbarrieren: • Optimalerweise sollten zweisprachige Vorarbeiter*innen (Aufsichtführende) eingesetzt werden, die sowohl mit der Bauleitung als auch mit der Belegschaft problemlos kommunizieren können. • Regelmäßige Mitarbeit der Vorarbeiter*innen in den Arbeitskolonnen Abschließend lässt sich festhalten, dass die aktive Einbindung der Belegschaft und eine zielgruppengerechte Methodik von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Gefährdungsbeurteilung ist. Mitarbeiter*innen sind die Expert*innen für ihre Arbeitsbedingungen und sollten daher in allen Schritten des Prozesses beteiligt werden. Gleichzeitig spielen auch die Führungskräfte eine bedeutsame Rolle, da sie eine Vorbildfunktion haben und den Prozess aktiv unterstützen sollten. Kurz gesagt: Der Erfolg der Gefährdungsbeurteilung hängt maßgeblich von dem Verständnis der Führungskraft und der Einbindung der Belegschaft ab. 14 Arbeitssicherheit Autorin: Anja Lorbach, M. SC., Arbeits- und Organisationspsychologin mit Unterstützung des Mplus-Teams „Sicherheit auf der Baustelle“ → Weitere Informationen Mplus Managementgesellschaft zur Optimierung von Arbeitsbedingungen mbH Kamillenweg 22 • 53757 Sankt Augustin info@mplus-management.de www.mplus-management.de → Die Autorin Anja Lorbach, M. Sc., ist Arbeits- und Organisationspsychologin bei der Mplus Managementgesellschaft zur Optimierung von Arbeitsbedingungen und beschäftigt sich intensiv mit dem Thema der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt.

Unternehmensnachfolge Für die Umsetzung der Beratung brauchen die beteiligten Parteien Kraft und Willen Für Inhaber*innen und Nachfolger*innen von Unternehmen ist es ein guter und richtiger Schritt, sich Unterstützung für den komplexen Nachfolgeprozess zu suchen und mit Berater*innen zusammen zu arbeiten, die die Prozessschritte kennen, Handlungen empfehlen und Konflikte moderieren. Es ist, verglichen mit dem gesamten Prozess, den beide angehen möchten, ein noch eher leichter Schritt. Um nicht an Geschwindigkeit zu verlieren und wirklich einen Mehrwert zu erhalten, sollten sich Inhaber*in und Nachfolger*in deshalb vorher fragen, was sie sich von der Beratung erhoffen und welche Aufgaben die Beratung erfüllen kann. Das beruhigende Gefühl, etwas für die Nachfolge zu tun Den/die Berater*in anrufen, kennenlernen, ihn/sie beauftragen und erste Termine zu vereinbaren, ist – zumindest organisatorisch – mit relativ wenig Aufwand verbunden. Bei diesen Schritten bleibt erstmal alles, wie es ist und gleichzeitig stellt sich das beruhigende Gefühl ein, etwas für die Nachfolge zu tun. So weit, so gut. Der/die Berater*in startet mit dem Unternehmen in den Prozess und bald gibt es die ersten Aufgaben, Entscheidungssituationen und Veränderungsprozesse. Diese Aufgaben können jetzt tatsächlich nur Inhaber*in und Nachfolger*in (ggf. weitere Beteiligte) umsetzen, die Entscheidungen nur diese beiden treffen und die Veränderung nur sie bewirken. Der Nachfolgeprozess kommt in Bewegung und jetzt wird er plötzlich real und greifbar. Der Theorie folgt die Praxis, Veränderung ist im Alltag spürbar, die Beteiligten brauchen Durchhaltevermögen im oft anstrengenden und herausfordernden Prozess. Der Nachfolgeprozess kommt in Bewegung und jetzt wird er plötzlich real und greifbar. Auf die Theorie folgt die Praxis An dieser Stelle gerät die Nachfolge oft ins Stocken, denn die Umsetzung bedeutet die Konfrontation mit einem neuen Lebensabschnitt für alle Beteiligten, mit großen Umwälzungen und Veränderungen, die es im Unternehmen und im Leben geben wird. Das 15 Unternehmensführung Anzeige IHRE NACHFOLGE STEHT AN, ODER IST IN DER UMSETZUNG? Für eine stabile und sichere Nachfolgeplanung und -umsetzung verdienen Sie Unterstützung und Begleitung. Rufen Sie mich an: 0152 33625270, oder schreiben an selter@dienaechsten100.de und wir besprechen Ihre Fragen zu Ihrer Unternehmensnachfolge.

ist oft hart und manche Erkenntnisse und Abschiede von Gewohnheiten tun weh. Manche Firmeninhaber*innen bzw. Nachfolger*innen reagieren – verständlicherweise – an dieser Stelle mit einer Blockade. Termine werden ausgesetzt, immer weiter nach hinten geschoben, das Tagesgeschäft grätscht dazwischen, Dinge werden wieder intern gehandhabt (und werden damit intransparent und unverbindlich) – alles verlangsamt sich. Damit sinkt auch, subjektiv, die Belastung (der Druck im Nacken wird allerdings nicht weniger), der notwenige Prozessfortschritt findet allerdings auch nicht mehr statt und damit ist die Nachfolge wieder in Gefahr. Beobachtet ein/e Inhaber*in oder Nachfolger*in ein solches Verhalten bei sich selbst, ist es wichtig, ein Bewusstsein für die Abläufe und die Ursachen dahinter zu entwickeln, letztendlich, um sich nicht selbst etwas vorzumachen und die Beratung nicht nur zu zahlen, sondern auch Nutzen daraus zu ziehen. Der/die Berater*in wird keine Entscheidungen für Inhaber*in und Nachfolger*in treffen Die wichtige Botschaft: So schön es auch wäre: ein/e Berater*in ruft weder den/die Steuerberater*in an, um die Erbinterna der Familie zu besprechen, noch geht er/sie an Inhaberstelle mit dem/der Nachfolger*in wöchentlich spazieren, um eine gute Kommunikationskultur zu trainieren. Er/sie wird auch keinen Kreditvertrag mit der Hausbank unterzeichnen und er/sie wird den/die Nachfolger*in nicht den Kund*innen vorstellen. Er/sie wird auch weder für Inhaber*innen noch Nachfolger*innen die Entscheidung treffen, zu gehen, bzw. zu bleiben. Er/sie kann die Beteiligten nicht zwingen, diese Dinge zu tun, er/sie kann nur erklären, warum sie sie tun sollen und bei den Entscheidungsprozessen unterstützen. Der/die Berater*in kann und soll die Beteiligten nicht zwingen, Entscheidungen zu treffen und Dinge zu tun. Ein/e Nachfolgeberater*in schaut sich die Nachfolgesituation an, empfiehlt, welche Schritte getan werden müssen und weist darauf hin, was nicht vergessen werden sollte, damit das Unternehmen erfolgreich übergeben werden kann. Er/sie teilt sein/ihr Wissen zu bewältigten Nachfolgeprozessen, empfiehlt eventuell Kolleg*innen zu Spezialthemen und moderiert die Gespräche und coached die Teilnehmer*innen. Er/sie hält den Prozess als Projektleitung am Laufen. Entscheiden und tun müssen Inhaber*in und Nachfolger*in selbst. Klappt diese Aufgabenteilung, gibt es auch schnell erste gute Ergebnisse und Erleichterungen auf dem Weg zum Ziel. 16 Unternehmensführung Anzeige Neu! Jetzt zum E-Mail-Newsletter anmelden und mit noch mehr Informationen auf dem Laufenden bleiben: www.bernheine-medien.de

Die Ergebnisverantwortung bleibt bei Inhaber*in und Nachfolger*in, mit einer Verzögerung sollten alle offen umgehen Um das Optimum aus einer Beratung zu ziehen, ist deshalb Folgendes wichtig: Die Beauftragung eines Beraters bzw. einer Beraterin mit dem Nachfolgeprozess belässt die Ergebnisverantwortung bei Inhaber*in und Nachfolger*in und deren Nachfolge klappt nur, wenn die Verantwortung dafür von allen Beteiligten angenommen wird. Merken die Auftraggeber, dass sie den Prozess bloß verzögern, sollten sie sich hinterfragen, warum das so ist und das Problem mit dem/der Berater*in offen ansprechen. Dasselbe gilt natürlich auch für den/die Berater*in. Dann kann er/sie auch an diesem Punkt unterstützen und die notwendigen Rahmenbedingungen mit den Beteiligten herstellen. → Weitere Informationen Anna Lisa Selter, Die nächsten hundert Jahre – Mittelstandsberatung Fürstenwall 154 • D-40215 Düsseldorf www.dienaechsten100.de Online-Sprechstunde: Telefon +49 152 33625270 Newsletter: www.dienaechsten100.de/newsletter 17 Unternehmensführung → Die Autorin Anna Lisa Selter ist Inhaberin der Nachfolgeberatung „Die nächsten hundert Jahre“ in Düsseldorf, Coach, Moderatorin und Leitung der Fachgruppe Unternehmensnachfolge im Verband „Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V.“. Sie hat den Nachfolgeprozess im eigenen Unternehmen miterlebt und berät Familienunternehmen mit viel Erfahrung und Empathie dabei, ihre Nachfolge erfolgreich zu meistern, unnötige Kosten zu vermeiden und den Familienfrieden zu bewahren. In ihrer Online-Sprechstunde, die Sie auf der Webseite buchen können, bietet sie unkompliziert und kostenfrei eine Erstberatung für Betriebe vor und in der Nachfolge und natürlich ist sie auch telefonisch für Fragen und Unterstützung erreichbar. In ihrer Newsletterreihe “Nachfolge – so klappt´s” spricht sie mit Unternehmer*innen über die Nachfolge und bietet Tipps aus erster Hand, wie die Nachfolge funktionieren kann. Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de

Überlassung von Dienstwagen zur Privatnutzung Häufig kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bei der Frage, ob ein Dienstwagen auch zu privaten Fahrten genutzt werden darf. Ein jüngstes Urteil von dem Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 23.01.2024 – 6 Sa 1030/23) verdeutlicht die rechtlichen Aspekte dieser Frage. Die Entscheidung geht ebenso auf die Rechte der Arbeitnehmer*innen bei solchen Unstimmigkeiten ein. Sachverhalt Der Kläger ist seit 2009 als Angestellter bei der Beklagten tätig. Sein Jahresbruttogehalt belief sich zuletzt auf etwa 130.000 Euro, einschließlich eines Zusatzes für die private Nutzung eines Dienstwagens. Es erfolgte die Änderung seiner Position vom Salesmanager zum Gebietsleiter Verkauf. 2015 ereignete sich eine Vertragsergänzung zwischen den Parteien, welche vorsah, dass dem Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit ein funktionsabhängiges Geschäftsfahrzeug zur Verfügung gestellt werden sollte. Eine Umwandlung seiner Rolle als Vertriebspartnerbetreuer Einzelkunde erfolgte im Februar 2023. Seine Tätigkeiten änderten sich dabei nicht wesentlich. Im März 2023 erfolgte eine regelmäßige Überprüfung zur Rechtfertigung der Nutzung eines Dienstwagens. Seine Mobilität war jedoch nicht mehr in dem Maße gegeben, wie es für die Nutzung eines Dienstwagens erforderlich wäre. Daraufhin forderte die Beklagte ihn auf, den Dienstwagen bis zum Ende des Jahres 2023 zurückzugeben. Entscheidung Der Anspruch des Klägers auf die Nutzung eines Dienstwagens besteht weiterhin. Dies ergibt sich daraus, dass die Bereitstellung eines Dienstwagens als Teil des Arbeitsentgelts betrachtet wird und somit solange geschuldet ist, wie der/die Arbeitgeber*in das Gehalt zahlt. Der Anspruch des Klägers ist nicht erloschen, weil keine auflösende Bedingung gemäß § 158 Abs. 2 BGB eingetreten ist. Die Klausel zur dienstlichen Notwendigkeit des Dienst18 Recht → AW UNIQ Arbeitsrecht Als Spezialisten für Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Betriebsverfassungs- sowie Personalvertretungsrecht, Tarifvertragsrecht und auch Mediation besitzen die Anwälte der Kanzlei die langjährige Erfahrung und Kompetenzen im Umgang mit national wie international tätigen Unternehmen. Genau von diesem Wissen profitieren auch die Mandant*innen. Für sie stellt die Kanzlei sicher, dass Sie stets die individuell passende und professionelle Beratung für die jeweilige Fallkonstellation erhalten. Die Beratung reicht von • der Erstellung von Arbeitsverträgen oder deren Prüfung, • der Begleitung bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag, • der Verhandlung von komplizierten Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen bis hin zur • Verhandlungsbegleitung von Tarifverträgen und • zur Erstellung und Prüfung von Zeugnissen.

wagens ist in mehreren Aspekten undurchsichtig und daher unwirksam. Eine materielle Unwirksamkeit des Widerrufsvorbehalts liegt vor. Ein Widerrufsvorbehalt könnte dem/der Arbeitgeber*in ermöglichen, die private Nutzung eines Dienstwagens aus unzumutbaren Gründen für den/die Abreitnehmer*in zu widerrufen. Das Wirtschaftsrisiko dürfe hierbei nicht auf die Arbeitnehmer*innen abgewälzt werden. Eingriffe in den Kernbereich des Arbeitsvertrags sind nach § 307 Abs. 2 BGB gerade unzulässig. Fazit Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit klarer und transparenter Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen. Arbeitnehmer*innen sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Zweifelsfall rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie fair behandelt werden. Autor: Rechtsanwalt Ansgar Dittmar → Weitere Informationen Rechtsanwalt Ansgar Dittmar LAW UNIQ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Hochstraße 49 • 60313 Frankfurt am Main Tel. +49 69 209737810 frankfurt@law-uniq.com • www.law-uniq.com 19 Recht Anzeige ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ DIENSTLEISTUNG UND SEMINARE - Sicherheitstechnische Betreuung (Sifa) - Baustellenkoordination (SiGeKo) - Psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung - Glückstraining - Sifa 3.0, LF 1-6 - SiGeKo RAB30 Anlage B und C - uvm. Mplus Managementgesellschaft zur Optimierung von Arbeitsbedingungen mbH Kamillenweg 22 | 53757 Sankt Augustin Telefon: 0 22 41-9 33 96-0 info@mplus-management.de

Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2025 Bewerbungsstart für den wichtigsten nationalen Wettbewerb rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Am 8. April 2024 startete die Bewerbungsphase für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2025. Die branchenübergreifende Auszeichnung für vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien dotiert. In Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen können sich bis zum 30. Juni 2024 unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de bewerben. Die Preisverleihung findet im Februar 2025 in Berlin statt. Ein cleverer Onboarding-Prozess, ein revolutionäres Sicherheitssystem, technische Hilfsmittel zur Arbeitserleichterung – Maßnahmen wie diese sind in den vergangenen fünfzehn Jahren bereits mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis ausgezeichnet worden. Unternehmen aller Größen und Branchen, aber auch Einzelpersonen haben zahlreiche überzeugende Konzepte realisiert, um sich und ihre Beschäftigten bestmöglich zu schützen. Erklärtes Ziel ist, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei das Wertvollste in der Arbeitswelt: der Mensch. Der DASP ist die höchste Wertschätzung dieser Konzepte durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerien der Länder 20 Meldungen

(vertreten durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) und den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Als wichtigste nationale Auszeichnung im Arbeitsschutz ist der Deutsche Arbeitsschutzpreis mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien dotiert. Eine Teilnahme lohnt sich, zumal die vorgestellten Konzepte inspirierend und im Idealfall für möglichst viele Unternehmen adaptierbar sind. Prämiert werden vier vorbildlich entwickelte und gelebte Lösungen: • in der Kategorie „Strategisch“: weitreichende Managementlösungen • in der Kategorie „Betrieblich“: kreative und innovative Lösungen auf Betriebsebene • in der Kategorie „Kulturell“: verhaltens- und verhältnisändernde Maßnahmen • in der Kategorie „Persönlich“: Maßnahmen, die Schutz, Sicherheit und Gesundheit des/der Einzelnen betreffen Die Einreichungen werden von einer unabhängigen Jury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft geprüft, zwölf Konzepte werden für eine Auszeichnung nominiert. Im Februar 2025 wird der Deutsche Arbeitsschutzpreis in einem festlichen Rahmen in Berlin verliehen. Erst dort erfolgt die Bekanntgabe der vier Gewinner*innen. Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist eine Initiative der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als Plattform zur Stärkung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. → Weitere Informationen www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de 21 Meldungen Anzeige Ausschreibungsbörse - Partner-Showrooms – Expertenwissen Deutschlands erster Marktplatz für den Arbeitsschutz. Einfach die besten Experten finden! 6 Monate kostenlos Premium-Mitglied werden!

Reden hilft Arbeitsschutz-Kommunikation in KMU Regelmäßig und deutlich über Arbeitsschutz zu sprechen ist entscheidend für die Sicherheit aller Beschäftigten. Der BG ETEM-Podcast "Ganz sicher" erklärt, wie Führungskräfte in kleinen und mittelgroßen Unternehmen wirkungsvoll nach innen und außen kommunizieren können. In kleinen und mittelständischen Betrieben kümmern Führungskräfte sich um viele Dinge – Abläufe koordinieren, Aufträge einholen, Bürokratie bewältigen. Arbeitsschutz ist dann ein Aspekt von vielen und im Alltag häufig nur am Rande Gesprächsthema. Eine regelmäßige und klare Kommunikation zu Sicherheitsthemen ist jedoch ein wichtiger Baustein für den Unternehmenserfolg. Sie ist entscheidend dafür, dass alle Beschäftigten nach Feierabend gesund nach Hause gehen können. Deshalb ist es wichtig, dass Führungskräfte Sicherheits- sowie Gesundheitsaspekte immer wieder ansprechen, Mitarbeiter*innen an den Arbeitsschutz erinnern und klar machen, was sie in puncto Sicherheit von jedem Einzelnen erwarten. Was formell klingt, kann ganz einfach und quasi nebenbei passieren: Indem der/die Chef*in seine/ihre Mitarbeiter*innen vor Betreten einer Baustelle daran erinnern, ihre Schutzausrüstung in Form von Handschuhen, Helmen oder Schutzbrillen anzulegen. Sie ermuntern, Beinaheunfälle und Sicherheitsrisiken zu melden – und dann konstruktiv mit Fehlern oder Missständen umgehen. Nicht zuletzt spielt die Vorbildfunktion des Chefs/der Chefin gerade in kleinen Betrieben, wo alle Beschäftigten sich regelmäßig sehen, eine wichtige Rolle: Wenn Führungskräfte nicht mit gutem Beispiel vorangehen und auf Sicherheit und Gesundheit achten, wird auch ihr Team Arbeitsschutz für verzichtbar halten. Auch in der Kommunikation nach außen, also im Austausch mit Fremdfirmen und Kund*innen muss immer klar sein: safety first. Wollen Kund*innen etwa aus Kostengründen auf branchenübliche Sicherheitsstandards verzichten, gilt es, klare Kante zu zeigen – und im Zweifel die Arbeit einzustellen oder einen Auftrag abzulehnen. Ganz schön anspruchsvoll. Deshalb gibt die neue BG ETEM-Podcast Folge von "Ganz sicher" Tipps dazu, was Führungskräfte in KMU konkret tun können, damit reden wirklich hilft – und nach Feierabend alle gesund nach Hause kommen. Podcast anhören und mehr Informationen Der Podcast der BG ETEM ist auf der Webseite der BG ETEM unter der Adresse www. bgetem.de/ganzsicher zu finden (Folge 26: Arbeitsschutz-Kommunikation in KMU). Ebenso bei Spotify, Soundcloud, Deezer, Google Podcasts, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV 22 Meldungen

23 Meldungen Checkliste Lärmschutz planen und Gehörschutz richtig anwenden In einer Arbeitsumgebung, die regelmäßig unter Lärmeinwirkung steht, besteht für die Beschäftigten die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit. Diese Berufskrankheit entsteht schleichend und ist nicht umkehrbar. Um den Gesundheitsgefahren für das Ohr wirkungsvoll zu begegnen und den Bestimmungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung gerecht zu werden, muss die tägliche Lärmexposition auf unter 80 Dezibel und das einmalige Lärmereignis auf unter 135 Dezibel beschränkt werden. Liegt die Exposition über dem gesetzlichen Maximalwert, sind Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Technischer und organisatorischer Schutz Die Möglichkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen hat Vorrang und muss als erstes geprüft werden, um die Belastungen für das Gehör zu minimieren. In Frage kommen auf Baustellen insbesondere: • Verwendung von lärmgeminderten Maschinen, Kreissägeblättern, Trennscheiben • Verwendung von erforderlich passenden Maschinen (keine Überdimensionierung) • Kennzeichnung von Lärmbereichen • Vermeidung lärmintensiver Einsätze durch flexible Arbeitszeiten oder Rotationsprinzip Das letzte Mittel: Der individuelle Schutz Sollten die technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht ausreichen und ein effektiver Schutz des Gehörs nicht anders erreicht werden können, ist der Schutz durch die persönliche Schutzausrüstung sicherzustellen. Sobald der tägliche Lärmpegel auf 85 Dezibel ansteigt, wird das Tragen dieses Schutzes obligatorisch und muss den Mitarbeite*rinnen in CE-geprüfter Qualität zur Verfügung gestellt werden. Checkliste Gehörschutz Nicht jeder Gehörschutz ist für jeden Zweck ideal. Für die Wahl des richtigen Gehörschutzes müssen Arbeitgeber*innen zunächst die Gegebenheiten und Anforderungen jedes einzelnen Arbeitsplatzes ermitteln. Dabei helfen folgende Fragen: • Wie hoch ist die Tages-Lärmexposition? • Müssen wichtige Informationen trotz Lärm hörbar sein? • Müssen Warnsignale erkannt werden? • Müssen Schallquellen geortet werden können? • Ist Kommunikation erforderlich? • Wird bei Hitze gearbeitet? • Ist der Arbeitsplatz besonders staubig? • Wurden die Mitarbeitenden bei der Auswahl des Gehörschutzmodells miteinbezogen? • Wurden die Mitarbeitenden in der Anwendung und dem Einsatz des Gehörschutzes unterwiesen? → Weitere Informationen: Checkliste Lärmschutz planen: Gehörschutz auswählen: https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/checklistelaermschutz-planen-gehoerschutz-auswaehlen Lärm und Vibrationen: https://www.bgbau.de/ themen/sicherheit-und-gesundheit/laerm-undvibrationen Gehörschutz: https://www.bgbau.de/service/ angebote/medien-center-suche/medium/gehoerschutz

24 Termine Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA Ungesichertes Arbeiten in großen Höhen kann zu schlimmen Unfällen führen. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist notwendig, wenn Sicherungen oder Auffangeinrichtungen unzweckmäßig sind. Die Befähigte Person ist verantwortlich für den sachgemäßen und einwandfreien Einsatz sowie die Prüfung der PSAgA (DGUV-Grundsatz 312-906). Im Praxiskurs zur regelmäßigen Prüfung der Schutzausrüstung – DGUV-Grundsatz 312906 lernen die Teilnehmenden durch Demonstrationen und Übungen die Nutzung verschiedener Schutzsysteme kennen und, wie sie die Funktionsfähigkeit Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz regelmäßig prüfen. Praxisübungen helfen ihnen dabei, Verschleiß oder falsche Handhabung von persönlicher Schutzausrüstung zu erkennen. Der Kurs der TÜV Rheinland Akademie GmbH findet am 4. und 5. Juni 2024 in Hannover statt (weitere Termine und Veranstaltungsorte verfügbar). Die Teilnahmegebühr beträgt 1.160,25 Euro (inklusive gesetzlicher MwSt). Weitere Informationen: TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstraße 56, D-12103 Berlin, Tel. +49 800 135 355 77, E-Mail: servicecenter@de.tuv.com, www.akademie.tuv.com 4. Juni Arbeitsschutz: Gesetzliche Grundlagen Umfassendes Wissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist heutzutage für Mitarbeitende in leitenden Positionen unabdingbar. Durch die, in unserem Arbeitsschutzsystem weniger starren Vorgaben haben sie bei Nutzung und rechtssicherer Umsetzung einen größeren Handlungsspielraum. Das hierfür benötigte Wissen sowie beispielhafte Anwendungsmöglichkeiten werden in diesem Seminar vermittelt: Rechtliche Grundlagen und Neuerungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, wie das Arbeitsschutzgesetz und ein Überblick über die wichtigsten Verordnungen und Regeln. Die Teilnehmenden werden mit den aktuellen Neuerungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz vertraut gemacht und üben die sichere Anwendung im betrieblichen Alltag. Sie lernen die Bedeutung von Arbeitssicherheit als nachhaltigen Faktor für Ihren Unternehmenserfolg kennen und erwerben Zugangsvoraussetzung für den Lehrgang zum „ArbeitsschutzmanagementBeauftragten (TÜV).“ Das Seminar findet am 3. Juni 2024 in Köln statt (weitere Termine und Orte verfügbar). Die Teilnahmegebühr beträgt 797,30 Euro (inkl. gesetzlicher MwSt.). Weitere Informationen: TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstraße 56, D-12103 Berlin, Tel. +49 800 135 355 77, E-Mail: servicecenter@de.tuv.com, www.akademie.tuv.com 3. Juni

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