a.g.bau_02.2024

Risiken vorgesehenen Tätigkeiten zu leiten und zu koordinieren. Aus diesem Grund gehören zu ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten: • Kennzeichnung aller Absturzgefahrenbereiche • Annahme der richtigen Sicherheitsmaßnahmen und Ausrüstung, die für ein sicheres Arbeiten erforderlich sind • Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen und Hinweise durch die erforderlichen Maßnahmen • Angebot obligatorischer Schulungen für Mitarbeiter*innen Abwägen von Risiken Die Basis für eine korrekte Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in der Höhe ist die Identifizierung von möglichen Risiken, denen der/die Arbeiter*in ausgesetzt sein kann: • Sturz von oben: Bei Arbeiten in der Höhe besteht die Möglichkeit der Sturzgefahr von oben. Aufgrund von Gleichgewichtsverlust und/oder Ausrutschen besteht die Möglichkeit, dass der/die Arbeiter*in durch die Arretierung nach dem Absturz Schaden erleidet (sogar tödlich). • Aufhängung: Nach einem Sturz in einer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz kann sich die Vitalfunktion des Körpers durch die Aufhängung mit dem Gurtzeug schnell verschlechtern • Aufprall durch Pendeleffekt: Die Aktivierung einiger Absturzsicherungen kann den sogenannten Pendeleffekt verursachen: Der Effekt beruht auf der Schwingung des Arbeiters bzw. der Arbeiterin, der/die an einen Ankerpunkt im Leerraum gebunden ist. Unter diesen Umständen kann der/die Arbeiter*in daher mit Hindernissen oder auf dem Boden kollidieren und dadurch mehr oder weniger schwere Verletzungen erleiden. Zu einer korrekten Risikobewertung gehört neben der Benennung der Risiken auch die Planung der Sicherheitsmaßnahmen. Die Sicherheitsplanung spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Mit ihr werden alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen organisiert und ergriffen. Im Detail sind dies sinvolle organisatorische Maßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung zur Risikominimimerung. 5 Titelthema Foto: stock.adobe.com / beatleoff

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