Daneben wurde in § 3 Abs. 1 BaustellV der nach § 4 Verantwortliche ergänzt und § 3 Abs. 3 Nr. 3 angepasst. Danach ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei Änderungen in der Ausführung immer dann anzupassen, wenn sich die Änderungen auf die weitere Koordination auswirken. Einen Vortrag aus der Praxis hörten die Teilnehmer von dem Koordinator Robert Fesl. Er informierte über die gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Regelungen zur „persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz“. Die PSAgA darf nur für kurzfristige Arbeiten verwendet werden, wenn keine konstruktive Absturzsicherung möglich ist; in Hubarbeitsbühnen wird sie grundsätzlich empfohlen für den Fall eines unerwarteten Bodenhindernisses; und es muss eine Gefährdungsbeurteilung, ein Rettungskonzept sowie eine Unterweisung der Mitarbeiter vorliegen. Die genauen Verwendungsmöglichkeiten bei verschiedenen Arbeiten auf der Baustelle wurden beleuchtet sowie die Verwendung in Bezug auf „spätere Arbeiten“. Temporäre Anschlagpunkte wurden vorgestellt, permanente Anschlagsysteme, Verbindungsmittel wie Auffang-, Rückhalte- und Arbeitsplatzpositionierungssysteme und Gurtzeuge. Anhand zahlreicher Baustellenfotos wurden Beispiele aus der Praxis analysiert. Das Fazit des Referenten und aus dem Teilnehmerkreis: Die Nutzung von PSAgA sollte, soweit es geht, unbedingt vermieden werden. Dabei kann man mehr falsch machen als richtig. Konstruktive Absturzsicherungen durch Geländer (auch abklappbar) sind vorzuziehen. Hierauf können Koordinatoren bereits in der Planungsphase hinweisen. Mit Seilsystemen können keine Kosten gespart werden. Die Kosten werden höher, weil eine jährliche Überprüfung der Sekuranten und des Seilsystems notwendig ist. Die Systeme und Verbindungsmittel müssen zusammenpassen (Herstellerangabe und evtl. Hinterlegung beim Hausmeister notwendig). Ein Rettungskonzept muss ergänzend erstellt werden. Eine Unterweisung aller möglichen Nutzer muss erfolgen. Das alles muss in den Kostenvergleich einbezogen werden. 46 BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com
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