a.g.bau_02.2024

43 Nachfolgeregelung in Unternehmen Mittlerweile hat der Arbeitskreis Unternehmensnachfolge seine Handlungs- empfehlung erarbeitet. Eine Unternehmensnachfolge regelt den Übergang des Besitzes und der Leitung eines Unternehmens von einer Person oder Gruppe von Personen auf eine andere. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Unternehmensnachfolge zu regeln. Eine Möglichkeit ist die Übertragung des Besitzes und der Leitung des Unternehmens an eine/n Nachfolger*in, der/die bereits im Unternehmen tätig ist, wie zum Beispiel einen Sohn oder eine Tochter des Gründers bzw. der Gründerin. Eine andere Möglichkeit ist die Übertragung des Unternehmens an externe Investoren, die das Unternehmen fortführen und weiterentwickeln werden. Ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensnachfolge ist die Planung. Ein Unternehmen, das gut vorbereitet ist, hat eine höhere Chance auf Erfolg nach einer Übergabe. Es ist wichtig, die Finanzen, die Geschäftsprozesse und die strategischen Ziele des Unternehmens zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, bevor eine Übergabe stattfindet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Wahl des/der richtigen Nacholger*in, der/die das Unternehmen fortführen wird. Es ist wichtig, dass der/die Nachfolger*in die Vision und die Ziele des Unternehmens teilt und in der Lage ist, die Geschäfte erfolgreich fortzuführen. Eine Unternehmensnachfolge kann ein komplexer Prozess sein und erfordert oft professionelle Unterstützung, wie zum Beispiel von einem Unternehmensberater oder einem Anwalt. Es ist wichtig, rechtzeitig damit zu beginnen, die Nachfolgeregelungen zu planen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich bleibt. Die Planung einer Unternehmensnachfolge ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass das Unternehmen auch nach dem Wechsel des Eigentümers oder der Führung erfolgreich bleibt. Zum Abschluss der Recherchen des Arbeitskreises wird im Verband überlegt, eine „Nachfolgebörse“ ins Leben zu rufen, wo frühzeitig eine Übergabe planende Ingenieurbüros und an einer Übernahme Interessierte in Kontakt kommen können. Gefreut hat uns sehr, dass ein solcher Kontakt im Verband jetzt bereits ohne eine offizielle Börse vermittelt werden konnte! → Weitere Informationen VSGK Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e. V. c/o Bergische Universität Wuppertal Pauluskirchstr. 7 • 42285 Wuppertal Telefon +49 202 439-4114 info@vsgk.de • www.vsgk.de

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