a.g.bau_02.2024

Arbeiten in der Höhe Arbeiten in der Höhe sind in einigen Berufsgruppen notwendig und gehören zu den am stärksten gefährdeten Arbeiten. Aufgrund der damit verbundenen Gefahren und entsprechender Verantwortung, wurden spezielle Vorschriften erstellt, um die richtigen Gefährdungsbeurteilungen und erforderlichen Präventionsmaßnahmen vorzunehmen. Hier wird die aktuelle Gesetzgebung aufgeführt und Informationen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufgeführt. Als Arbeiten in der Höhe werden alle Tätigkeiten definiert, die in einer Höhe von mehr als zwei Metern ausgeführt werden und daher Arbeitnehmer*innen der Gefahr des Absturzes ausgesetzt sind. Zu diesen Tätigkeiten gehören auch Ausgrabungsarbeiten, die größere Tiefen als die o.g. umfassen. Gesetzgebung aktuell Das Gesetzesdekret 81/2008, Titel IV, Kapitel 2, ist für die Arbeit in der Höhe zu berücksichtigen. Die Höhenarbeitsgesetzgebung enthält alle Vorschriften zur Unfallverhütung. Zu diesen Maßnahmen gehören: • Korrekte Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) • Annahme der richtigen Ausrüstung: Es ist in der Tat obligatorisch, die erforderliche Ausrüstung vor Ort zu haben, wie zum Beispiel: Leitern, Seile und Gerüste • Verwendung geeigneter Zäune und Absperrungen: Tatsächlich besteht die Verpflichtung, geeignete Zäune einzuführen, um den Zugang von Unbefugten in Bereichen mit potenzieller Absturzgefahr zu verhindern • Verbot der Durchführung von Arbeiten, wenn die Witterungsverhältnisse dies nicht zulassen • Verbot von alkoholischen Getränken • Ausbildungspflicht Arbeitgeberpflichten Der/die Arbeitgeber*in ist die Person, die für den Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmer*innen verantwortlich ist. Aus diesem Grund fallen ihm/ihr alle zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten zu. Die für die Arbeitssicherheit verantwortliche Person ist eine Person, die dazu bestimmt ist, alle zum Schutz und zur Verhütung von 4 Titelthema Foto: stock.adobe.com / ChiccoDodiFC

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