48 BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com Baukoordinatoren-Ticker: Aktuelles zur Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Änderung Baustellenverordnung Nach Auffassung der Europäischen Kommission bleibt das deutsche Recht hinter den Anforderungen der Richtlinie 92/57/ EWG zurück (sogenannte Baustellenrichtlinie). Betroffen sind die Anforderungen für die Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans bei Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens, die Ausgestaltung des zu den besonders gefährlichen Arbeiten zählenden "Aufbaus oder Abbaus von schweren Massivbauelementen" sowie die erforderlichen Maßnahmen für Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig wird und für die eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder auf denen besonders gefährliche Arbeiten durchgeführt werden. Die vorgesehene Änderung der Baustellenverordnung dient dazu, die Mindestanforderungen der Richtlinie 92/57/EWG vollumfänglich umzusetzen. Zudem werden Verweise an verfassungsrechtliche Erfordernisse angepasst und eine Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) für die Beratung des BMAS in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen etabliert. DGUV Information 213-085 Lagerung von Gefahrstoffen – Antworten auf häufig gestellte Fragen Es wird häufig übersehen, dass auch von gelagerten Gefahrstoffen Gefährdungen ausgehen und die entsprechend in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Bei der Lagerung von Gefahrstoffen, insbesondere bei der Zusammenlagerung, kommt es auf die Details an: Kommt es bei Stoffaustritt zu unerwünschten Reaktionen, welche Löschmittel dürfen verwendet werden, gibt es Zugangsbeschränkungen. Stahlwannenrichtlinie StawaR geändert Die Richtlinie wurde redaktionell überarbeitet und an die aktuelle Normung angepasst. Die Gliederung entspricht nun dem Aufbau der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen des DIBt. In Bayern gilt https://www.umweltpakt.bayern.de/wasser/ faq/89/umgang-mit-wassergefaehrdendenstoffen-stahlauffangwannen Für andere Bundesländer gelten ggf. abweichende Bestimmungen bis hin dazu, dass Auffangwannen aus Stahl ohne Zulassung gar nicht mehr verwendet werden dürfen. Info des BDK: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird i. d. R. auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=