agbau_02.2023

15 Recht sind folglich ausreichende Ruhezeiten auch hier einzuhalten. Dringender Handlungsbedarf auf gesetzlicher Ebene Wird die Ruhezeit durch die Beantwortung einer außerdienstlichen Nachricht einmal unterbrochen, kann die Ruhezeit von elf Stunden in der Regel nicht mehr eingehalten werden. Dass dies in der Praxis nicht selten der Fall ist, zeigt beispielsweise eine Befragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aus dem Jahr 2015. 22 % der Arbeitnehmer*innen berichteten dabei, dass in ihrem Arbeitsumfeld erwartet wird, dass sie auch in ihrem Privatleben für dienstliche Angelegenheiten erreichbar sind. Hier zeigt sich der dringende Bedarf für eine gesetzliche Regelung eines „Rechts auf Nichterreichbarkeit“. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre die Vorlage eines Richtlinienvorschlages zum „Recht auf Nichterreichbarkeit“ auf europäischer Ebene durch die EU-Kommission. Wird eine solche Richtlinie verabschiedet, wird der deutsche Gesetzgeber spätestens dann zur entsprechenden Umsetzung und Einführung des „Rechts auf Nichterreichbarkeit“ verpflichtet sein. Bis dahin können sich Arbeitnehmer*innen an der bisherigen Rechtsprechung orientieren. Autorin: Stephanie Törkel, Rechtsanwältin WBS.LEGAL → Weitere Informationen WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 • D-50672 Köln Tel. +49 221 951563-0 https://www.wbs.legal/ Anzeige Schalung Gerüst Engineering www.peri.de Bei PERI steckt mehr drin. Optimaler Service und umfangreiches Know-How. Jetzt zu PERI UP wechseln und die vielen Vorteile entdecken. Der PERI UP Gerüstbaukasten hat es in sich: - Ein System für fast alle Anwendungen - Unterstützung durch unsere Experten - Einfache Planung mit den PERI Tools Alle Vorteile unter www.geruestbaukasten.de

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