GB_06.2024

06 / 2024 • www.geruestbauhandwerk.de 24 Damit bleiben die durch die Bauwirtschaft aufgezeigten Kritikpunkte an der Verordnung auch weiterhin bestehen. Da der/die Veranlasser*in einer Baumaßnahme nicht zur Erkundung möglicher Schadstoffe verpflichtet wird, kann der Schutz für Beschäftigte und Umwelt nicht in der gewünschten Form erreicht werden. Darüber hinaus werden die Kosten steigen. Schließlich muss nun jede/r involvierte Unternehmer*in eine Beprobung durchführen, auch wenn es sich um ein und dieselbe Baumaßnahme handelt. Zudem sind Nachtragsforderungen, Streitigkeiten zwischen Auftraggeber*in und Auftragnehmer*in sowie Verzögerungen der Baumaßnahmen zu erwarten. Aufgrund der Änderungen, die durch den Bundesrat an anderer Stelle des Regierungsentwurfs beschlossen wurden, muss nun das Bundeskabinett den Beschluss des Bundesrates genehmigen. Erst danach kann die Rechtsverordnung verkündet werden und in Kraft treten. Dass dies noch vor den für Februar 2025 geplanten Neuwahlen geschieht, gilt als äußerst unwahrscheinlich. Somit findet der schon viele Jahre laufende Prozess der Novellierung der Gefahrstoffverordnung vorerst keinen Abschluss. Seminare und Schulungen 2025 Seminare und Schulungen für das Jahr 2025 Wie in jedem Jahr wird den Mitgliedern von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau auch 2025 wieder ein umfangreiches Seminarprogramm angeboten. Dazu zählen Online- und Präsenzveranstaltungen, die bewährte Seminarreihe „Fachfrau für das Gerüstbauer-Handwerk“ sowie Eigenüberwacherschulungen. Ziel des Seminarangebotes ist es, die Mitgliedsbetriebe über die aktuellen Entwicklungen und gesetzlichen Neuerungen zu informieren, die für das Gerüstbauer-Handwerk relevant sind. Da sich die Angebote am Bedarf der Mitglieder orientieren und sich Online-Seminare einer hohen Beliebtheit erfreuen, wird es 2025 zwei neue Online-Seminare geben: „Die Schlechtwetterregelung im Gerüstbauer-Handwerk“ sowie „Kalkulationsoffenlegung bei öffentlichen Aufträgen auf Grundlage der Formulare 221, 222 und 223 aus dem Vergabehandbuch Bund (VHB 2017 Stand: 2023)“. Im Bereich der Präsenz-Seminare wurde das Angebot ebenfalls um drei Seminare ergänzt. Dazu zählen die Seminare „Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenz des Kunden“, „Homepage, Social Media & Co.: Öffentlichkeitsarbeit für Gerüstbaubetriebe“ sowie das Seminar „Veränderungen erfolgreich steuern: Einfache Nachkalkulation im Gerüstbau". Die beliebte Seminarreihe „Fachfrau für das Gerüstbauer-Handwerk“ wird im Jahr 2025 erneut angeboten. Diese richtet sich speziell an mitarbeitende Partnerinnen, Unternehmerinnen, Personalleiterinnen, Mitarbeiterinnen mit gehobener Verantwortung und die „rechte Hand“ des Chefs. Wer alle sechs Module dieser Reihe absolviert hat, erhält die Auszeichnung „Fachfrau für das Gerüstbauer-Handwerk“. Die Seminarbroschüren sowie weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Bundesinnung unter „Seminare und Veranstaltungen". Im passwortgeschützten Mitgliederbereich ist auch eine Online-Anmeldung möglich. Wieder im Programm sind auch die Eigenüberwacherschulungen, die seit der Fusion des Güteschutzverbands Stahlgerüstbau e. V. mit dem Bundesverband Gerüstbau e. V. allen Mitgliedern offenstehen. Nachdem zunächst der Schulungs-Teil 1 „Was ist Sicherheit?“ und der Schulungs-Teil 2 „Faustwerte für Lasten und Tragfähigkeiten“ in Bezug auf Normen- und Quellverweise hin überprüft und aktualisiert wurden, ist nun Teil 3 „Das Gerüst von Kopf bis Fuß“ insbesondere im Hinblick auf die TRBS 2121-1:2019 und die ATV DIN 18451 auf den aktuellen Stand gebracht worden. Somit ist die Aktualisierung aller drei Teile abgeschlossen und Gerüstbaubetriebe können ihre Mitarbeiter*innen zur Eigenüberwacherschulung für die Teile 1, 2 und 3 anmelden. Dazu stehen Vor-Ort-Termine in Magdeburg, Dortmund

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