www.geruestbauhandwerk.de • 06 / 2024 23 Technik-Seminar 2025 zum Thema Gerüstverankerungen Am 7. März 2025 findet im Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt/Main das nächste Technik-Seminar des Bundesverbands Gerüstbau statt. Im Fokus stehen diesmal Gerüstverankerungen. Anmeldungen und Hotelbuchungen sind ab sofort möglich. Die Standsicherheit aller Fassadengerüste, die nach einer Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin (DIBt) errichtet werden dürfen, erfordert grundsätzlich eine fachgerechte Verankerung dieser Konstruktionen. Dementsprechend wird das Thema bereits in der Ausbildung behandelt. Dabei wird aber verständlicherweise zunächst auf ideale Rahmenbedingungen eingegangen. In der täglichen Praxis treffen wir jedoch auf eine Vielzahl von Rahmenbedingungen, die eine Gerüstverankerung nach Zulassungsraster kaum erlauben. Gebäude haben Fenster, bei Objekten unter Denkmalschutz darf nicht überall verankert werden. Moderne Büro- und Verwaltungsbauwerke mit Fassaden aus Stahl, Glas, Keramik und nicht zuletzt verschiedene Wärmedämmverbundsysteme stellen den Gerüstbau vor immer neue Herausforderungen. Schuttrutschen, Seilaufzüge, Schrägaufzüge, vorgebaute Materialabsetzpodeste und Gerüsttreppen erhöhen die Verankerungslasten in erheblichem Umfang. Alle diese Rahmenbedingungen erfordern fachgerechte und statisch sichere Lösungen. Hinzu kommt der vermehrte Einsatz von nachhaltigen Baustoffen und Bauprodukten, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. So fordern etwa Hybridbauweisen, bestehend aus Treppenhauskernen und -decken in Stahlbeton und Fassaden aus Holztafelsystemen, neue Lösungen für die Gerüstverankerungen. Man kann somit sagen, dass die Regelgerüstverankerung in der täglichen Baustellenpraxis mehr und mehr zur Ausnahme wird. Hier ist der Gerüstbaubetrieb mit qualifizierten Mitarbeiter*innen gefragt, der die technischen Regeln und die statischen Randbedingungen kennt, versteht und anwenden kann. Das ist aber nur mit einem regelmäßig aktualisierten Fachwissen möglich. Ziel des Technik-Seminars ist es daher, die Regelverankerungen darzustellen und zu bewerten, Sonderverankerungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die statischen Grenzen der verschiedenen Verankerungsgründe darzulegen sowie generell für die Wichtigkeit dieses Themas zu sensibilisieren. Das Seminar findet als eintägige Präsenzveranstaltung im Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt/Main statt. Wir empfehlen allen Interessenten, sich frühzeitig anzumelden – spätestens jedoch bis 6. Januar 2025. Alle Informationen und Links für die Anmeldungen finden Sie auf der Homepage der Bundesinnung Gerüstbau unter der Rubrik „Seminare und Veranstaltungen“. Bei eventuellen Fragen steht Ihnen das Veranstaltungsteam der Bundesinnung jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie an unter Telefon 0221 87060 – 16 oder schreiben Sie eine E-Mail an veranstaltungen@geruestbauhandwerk.de. Technik- Seminar 2025 Gefahrstoffverordnung: Novellierung weiter in der Schwebe Mitte Oktober hat der Bundesrat über die novellierte Gefahrstoffverordnung abgestimmt. Wie vom Handwerk erhofft, hatten die Bundesratsausschüsse im Vorfeld der Abstimmung zahlreiche Änderungsanträge formuliert. Doch leider haben genau die Anträge, die direkt die Verstärkung der Veranlasserpflichten in § 5a des Regierungsentwurfs zum Inhalt hatten, im Bundesratsplenum keine Mehrheit gefunden. Nur der Änderungsantrag zu § 6, durch welchen klargestellt werden soll, dass die Erkundung durch den/die Unternehmer*in zum Auftragsvolumen gehört, wenn sie zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung notwendig ist, und dann auch vom Veranlasser zu zahlen ist, fand eine Mehrheit im Bundesrat. Gefahrstoffverordnung
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