15 06 / 2024 die Gerüstfreigabe als Kontrollinstanz genutzt werden, um Aufbaufehler zu erkennen und zu beheben. Wichtiger Hinweis: Die Freigabe des Gerüsts durch eine zur Prüfung befähigte Person sollte unbedingt ernst genommen werden. Denken Sie immer daran: § 14 BetrSichV besagt, dass Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagbedingungen abhängt, einer solchen schriftlich dokumentierten Prüfung unterzogen werden müssen. Sie als Gerüstersteller*in sind dafür verantwortlich, dass die nachfolgenden Gewerke gesund und sicher auf das Gerüst kommen, auf dem Gerüst arbeiten können und auch wieder gesund runterkommen. 5. Unterweisung der Beschäftigten Bei Unklarheiten zur Unterweisung der Beschäftigten können Sie Schritt 6 dieser Artikelserie lesen. Stellen Sie sicher, dass die Beschäftigten im Umgang mit Arbeitsmitteln und PSA und den Arbeitsprozessen unterwiesen sind und diese Unterweisung von den Beschäftigten mit einer Unterschrift bestätigt wurde. 6. Ausrüstung und Materialien Maßnahmen im Arbeitsschutz müssen laut § 4 (3) ArbSchG dem aktuellen Stand der Technik entsprechend. Dies gilt demnach auch für Arbeitsmittel, Materialien oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Im Bereich der Arbeitssicherheit gibt es ständig neue Entwicklungen und Visionen. Nicht alle etablieren sich oder sind von den Berufsgenossenschaften wirklich anerkannt. Jedoch müssen sowohl die Gerüstbauteile als auch Absturzsicherung, Sicherheitsgeländer, Fangnetze etc. dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Gerüstbohlen müssen unbeschädigt und stabil sein. All diese Materialien bzw. Schutzausrüstungen müssen entsprechend regelmäßig gewartet werden. Auch das gehört zum Stand der Technik. Wartungen und Prüfungen müssen von der Unternehmensleitung geplant und organisiert werden. Das passt nicht immer zu jeder Jahreszeit, weil gerade Hochbetrieb ist und der Betrieb auf Sicherheitsgurte nicht verzichten kann, weil alle im Einsatz sind. Auch das gehört zu einer vorausschauenden Planung. Denn falls doch etwas passieren sollte, kann sich niemand darauf berufen und behaupten: „Das ging halt zu der Zeit nicht, da waren alle Materialien andernorts im Einsatz“. 7. Witterungsbedingungen Der Großanteil der Arbeitszeit der Beschäftigten findet unter freiem Himmel statt. Auch die Witterungsbedingungen gehören zu einer ganzheitlichen Planung, denn die haben entscheidenden Einfluss auf die Arbeitsbedingungen. Dementsprechend hat die Berücksichtigung der Witterungsbedingungen in der Planung Auswirkungen auf die Beschaffung von Arbeitsmitteln und PSA. Der/die Arbeitgeber*in ist per Gesetz dafür zuständig, den Beschäftigten geeignete PSA zur Verfügung zu stellen. Dazu müssen auch die verschiedenen Witterungsbedingungen einbezogen werden. Beziehungsweise, wenn man die Witterungsbedingungen einen Schritt weiterdenkt, muss in der Planung auch berücksichtigt werden, dass unter Umständen aufgrund von Schnee, Glatteis oder Sturm die Baustellen nicht angefangen oder fertiggestellt werden können. Abschließend lässt sich festhalten, dass eine sorgfältige Planung und durchdachte Beschaffung von Arbeitsmitteln und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) entscheidend zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit beitragen. Die sicherheitsorientierte Planung und Beschaffung bilden die Basis für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Arbeitsschutz. ARBEITSSICHERHEIT www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Jetzt zu PERI UP wechseln! Der PERI UP Gerüstbaukasten hat es in sich: - Ein System für fast alle Anwendungen - Unterstützung durch unsere Experten - Einfache Planung mit den PERI Tools Wir nehmen Ihnen Ihr bisheriges Material zu attraktiven Konditionen ab. Alle Vorteile unter www.geruestbaukasten.de Genial original. Der Gerüstbaukasten von PERI. Anzeige BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de
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