14 06 / 2024 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 12: Planung und Beschaffung Jede*r Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie wird die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten erläutert und damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente zerlegt, die nacheinander bearbeitet werden. In diesem Artikel wird erläutert, was Sie als Gerüstbauunternehmen bei der Planung und Beschaffung im Hinblick auf die Arbeitssicherheit beachten sollten. Die Planung und Beschaffung spielen, wie in jedem anderen Gewerk auch, im Gerüstbau eine entscheidende Rolle für die erfolgreiche Umsetzung von Aufträgen. Ohne ein gut organisiertes und vorausschauendes Vorgehen in der Vorbereitung und einen darauf abgestimmten Maßnahmenkatalog zur Beschaffung werden die meisten Projekte vielleicht nicht direkt scheitern – aber sie werden teurer, riskanter, können Konsequenzen im Versicherungsschutz haben und/oder schaden dem Image. 1. Rechtliche Vorgaben Im Arbeitsschutz gibt es eine Vielzahl von rechtlichen Pflichten, Vorgaben und Empfehlungen. Manche von ihnen müssen eingehalten werden, wie z. B. Gesetze und Verordnungen, andere sind einzuhaltende Mindestanforderungen, wie z. B. die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die zwar nicht rechtlich bindend sind, aber bei Nichtbefolgung nachgewiesen werden muss, dass die getroffenen Maßnahmen mindestens genauso sicher sind. Zu den wichtigsten arbeitssicherheitstechnischen Quellen im Gerüstbau gehören unter anderem: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV-Vorschrift 1, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, TRBS 2121, Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“, DGUV Information 201-011“Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“. Vorgenannte Quellen sollten unbedingt frühzeitig in der Planung berücksichtigt werden. 2. Gefährdungsbeurteilung Auch wenn die Gefährdungsbeurteilung bereits durch die Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben existent sein sollte, gehört sie in diesem Kontext gesondert aufgeführt. Die Planung und Umsetzung einer Gerüsterstellung mit den dazugehörigen Schutzmaßnahmen kann niemals ohne Gefährdungsbeurteilung stattfinden. Jedes Gerüstbauunternehmen macht sich über diese Aspekte Gedanken, schätzt Risiken ein und ergreift Maßnahmen. Nur eines tun viele nicht: dokumentieren. Wenn Sie hierzu mehr wissen wollen, lesen Sie gerne Schritt 5 aus dieser Artikelserie. 3. Gerüstplanung In erster Linie sind hier die statischen Anforderungen zu berücksichtigen. Dazu müssen Sie wissen: Für welchen Zweck wird das Gerüst erstellt? Gibt es einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo), der die verschiedenen Gewerke aufeinander abstimmt? Sind alle Arbeiten bekannt, die auf dem Gerüst durchgeführt werden sollen? Wenn Sie diese Fragen nicht beantworten können, können Sie auch nicht wissen, welche Lastklassen einzuhalten sind. Die Standsicherheit muss nicht nur während der anschließenden Nutzung gewährleistet sein, sondern gerade auch während des Auf-, Um- und Abbaus. Der Untergrund des Gerüsts oder die Anzahl und Verteilung der Verankerungen in der Fassade sind nur einige Beispiele, die die Standsicherheit des Gerüsts entscheidend beeinflussen. Vorab müssen auch die Zugänge bzw. die Flucht- und Rettungswege geplant werden. Der sichere Zugang muss auf jeder Lage gewährleistet sein und ist durch Treppen oder Leitern bereitzustellen. „Da kommt man wohl auch so ran“ ist zwar ein gängiger Gedanke in der Praxis, der jedoch sehr offensichtlich gegen Arbeitsschutz-Vorschriften verstößt. Zudem kann kein Gerüst geplant werden, ohne vorher die Flucht- und Rettungswege zu definieren. Dazu gehört auch ein Notfall- und Rettungsplan. Können Sie für jede Ihrer Baustellen sagen, wie im Falle eines Unfalls auf dem Gerüst möglichst schnell und effektiv Hilfe geleistet werden kann? Natürlich kommt es auf die Art des Unfalls an. Aber auf diese Frage sollten Sie in der Regel eine Antwort vorab parat haben. 4. Aufbau- und Verwendungsanleitung Das dürfte Ihnen bekannt sein – dennoch gehört es zur Planung und Beschaffung. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung beschreibt, wie ein Gerüst aufzustellen ist. Sorgen Sie als Unternehmensleitung dafür, dass diese Anweisungen von den Beschäftigten auch umgesetzt werden. Im Zweifel kann hier spätestens ARBEITSSICHERHEIT
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