11 06 / 2024 sowohl die Art als auch die Intensität der Gefährdung zu berücksichtigen. Auf Basis der Bewertung legt der/die Arbeitgeber*in Maßnahmen fest, um Gefährdungen zu minimieren oder zu beseitigen. Dazu gehören: • Umgestaltung des Arbeitsplatzes, • Anpassung der Arbeitszeiten, • Verbot bestimmter Tätigkeiten, • Zuweisung anderer Aufgaben. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen schriftlich dokumentiert werden. Dies dient nicht nur der Nachweispflicht, ARBEITSSICHERHEIT GERÜSTE MIETE ICH BEI GVH, IST DOCH KLAR! Für alles gerüstet mit GVH Wir bieten für jedes Projekt die richtigen Gerüste in sicherer Qualität und ausreichenden Mengen. Gerüstvermietung Horst GmbH Max-Planck-Straße 4 25358 Horst Design: sternklar.com www.gv-horst.de Telefon 04126 / 39 33 79 Anzeige Ingenieure Tomshöfer & Partner Zu den Kämpen 2a, D-44791 Bochum Gefährdungsbeurteilung „Mutterschutz“ Datum: 01.05.2024 Gefährdungsanalyse gültig bis: 30.04.2025 Grundsätzliche Rahmenbedingungen Schwangere Stillende „Ja“ Trifft zu „Nein“ Trifft nicht zu Falls nein, bitte die Schutzmaßnahmen beschreiben Die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz liegt vor. Die Arbeitszeit erfolgt grundsätzlich zwischen 6.00 und 20.00 Uhr. Auf Antrag bei der Behörde und im Einvernehmen zwischen werdender oder stillender Frau und der Führungskraft sind Tätigkeiten bis 22.00 Uhr möglich Das Verbot der Nachtarbeit (schädigender Effekt auf die Gesundheit der Schwangeren und des Kindes) wird beachtet. Es fallen keine Überstunden an und an Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeiten nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Schwangeren und nur nach Anzeige an die Behörde erfolgen. Es ist ein Ruheraum mit Liege zum Ausruhen in vertretbarer räumlicher Nähe vorhanden. Mit werdenden oder stillenden Arbeitnehmerinnen wird über den Bereich „psychische Belastungen“ gesprochen. Belastungen können im Hinblick auf Änderungen der Tätigkeiten und/oder der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen entstehen. Es bestehen keine weiteren Gefährdungen. Es bestehen folgende weitere Gefährdungen (Ergänzung durch die Führungskraft) Abb. 1: Auszug Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz, Quelle: Ingenieure Tomshöfer und Partner
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