www.geruestbauhandwerk.de • 06 / 2023 25 technisch erforderlich sind. Dem Verwendungszweck z. B. eines Fassadengerüsts folgend – und nach allgemeinem Sprachgebrauch im Gerüstbau – ist die dem eingerüsteten Bauwerk oder Bauwerkteil abgewandte Seite des Gerüstes als dessen Außenseite anzusehen. Diese Außenseite ergibt sich in der Regel durch den vorgegebenen Abstand zwischen Bauwerk und Gerüstbelag (sog. Wandabstand) und die vorgegebene Breitenklasse des Gerüsts. Was die technisch erforderlichen Längen und Höhen angeht, wird in Abschnitt 5.1.6 bestimmt, dass sich diese durch technische Baubestimmungen, technische Regeln und Vorschriften sowie durch Vorgaben aus bautechnischen Nachweisen ergeben. Und nicht zuletzt sind die erforderlichen Maße durch die Vorgaben der Leistungsbeschreibung, insbesondere durch den anzugebenden Verwendungszeck und die Angaben zur Ausführung (Abschn. 0.2), bestimmt. Neben den oben beschriebenen, wesentlichen Änderungen wurden mit der Neufassung der ATV DIN 18451 in nahezu allen Abschnitten konkretisierende Anpassungen vorgenommen. Diese hier ausführlich zu erläutern, würde jedoch den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Daher ist für alle Beteiligten eines Gerüstbauvorhabens zu empfehlen, sich mit den Regelungen der DIN 18451 im Detail vertraut zu machen. In Bezug auf eine vertragliche Vereinbarung ist schließlich noch darauf hinzuweisen, dass die ATV DIN 18451 weder Gesetz noch Rechtsverordnung ist. Sie wird ausschließlich bei öffentlichen Vergaben nach der VOB/A automatisch Vertragsbestandteil. In allen anderen Fällen wird sie nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragsparteien dies vereinbart haben. Im unternehmerischen Rechtsverkehr ist die Vereinbarung zu empfehlen. Die vollständig überarbeitete DIN 18451:202309 ist beim Beuth Verlag (www.beuth.de) erschienen und kann dort als PDF-Download oder als Druckversion bezogen werden. Rückblick Groß- Seminar Groß-Seminar zur neuen DIN 18451 lockt hunderte Teilnehmende nach Hannover Knapp 470 Teilnehmende vor Ort und nochmal über 70 an den Bildschirmen – schon diese Zahlen machen deutlich, dass das diesjährige Groß-Seminar von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau in Hannover eine außergewöhnliche Veranstaltung war. Kein Wunder, stand doch mit der neuen ATV DIN 18451 ein Thema auf dem Programm, das für das Gewerk größte Bedeutung hat. Nicht alles ist neu an der aktuellen Fassung. Aber auch im Prinzip Bekanntes und Bewährtes gerät schon mal in Vergessenheit. Die Veranstalter hatten sich deshalb entschlossen, die Abrechnungsnorm noch einmal in ihrer Gesamtheit zu präsentieren – Abschnitt für Abschnitt, aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher, technischer und abrechnungstechnischer Sicht. Im Mittelpunkt aber standen natürlich die teils einschneidenden Änderungen, wie der Wegfall der vierwöchigen Grundeinsatzzeit und die Vereinheitlichung der Abrechnungsgrundlage, für die künftig ausschließlich die technisch erforderlichen Maße an den Außenseiten der Gerüstkonstruktion maßgeblich sind. Mit diesen Änderungen, das wurde beim Groß-Seminar schnell klar, verbindet das Gerüst- bauer-Handwerk große Hoffnungen. Unklarheiten, die bisher allzu oft zu Streitigkeiten bei der Abrechnung führten, wurden nun beseitigt. Darüber hinaus hat die Neufassung auch eine handwerkspolitische Bedeutung. Denn nach vielen Jahren wurde das Ziel erreicht, dass nun die tatsächliche Leistung des Gerüstbaus ab-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=