GB_05.2024

www.geruestbauhandwerk.de • 05 / 2024 23 An dem Gesamtprojekt beteiligt sind neben der Bundesinnung Gerüstbau auch der Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks Berlin-Brandenburg sowie die Landesinnungsverbände des Dachdeckerhandwerks in Brandenburg und Sachsen. Praxis- seminar für Fachfrauen Spaß am Gerüstbau: Bundesinnung veranstaltet Praxisseminar für Fachfrauen Praktische Erfahrungen und Spaß am Gerüstbau vermittelte Anfang September das Praxisseminar der Bundesinnung Gerüstbau für (angehende) Fachfrauen im Gerüstbauer-Handwerk. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Dortmund im Bildungszen- trum Hansemann durchgeführt. Insgesamt 18 Frauen aus ganz Deutschland nahmen an dem Seminar teil. Sie wurden von Corina Amenda (Bundesinnung Gerüstbau), Chris Ossmann und Andreas Eckardt (beide Handwerkskammer Dortmund) betreut. Neben der Vermittlung theoretischer Grundlagen lag der Schwerpunkt auf der praktischen Arbeit mit verschiedenen Gerüstsystemen. Dabei mussten die Teilnehmerinnen selbst Hand anlegen und eigenständig Gerüste verschiedener Hersteller errichten. Richtig spannend wurde es am zweiten Seminartag. Da stand eine Olympiade auf dem Programm. In Gruppen traten die Fachfrauen gegeneinander an, um sich Disziplinen wie dem Schätzen von Rohrlängen und Kupplungsanzahlen, dem Messen von Strecken sowie einem Wissenstest zu stellen. Das Praxisseminar bot den Teilnehmerinnen nicht nur wertvolle praktische Erfahrungen, sondern förderte auch den Teamgeist und die Fachkompetenz im Gerüstbau. Entsprechend positiv war das Feedback der Teilnehmerinnen nach den beiden ereignisreichen Seminartagen. Für alle Absolventinnen des Praxisseminars bietet die Bundesinnung am 29. und 30. November 2024 eine Fortsetzungsveranstaltung unter dem Titel „MP-F Praxisseminar Gerüstbau für Fortgeschrittene“ an. Details finden Sie auf der Homepage der Bundesinnung in der Rubrik Termine. Thema E-Rechnung: Checkliste für Handwerksbetriebe Elektronische Rechnungen, sogenannte E-Rechnungen, sollen in Deutschland künftig verpflichtend sein. Das regelt das im März in Kraft getretene Wachstumschancengesetz. Die Einführung der E-Rechnung erfolgt in mehreren Schritten. So sind Unternehmen sämtlicher Betriebsgrößen ab dem 1. Januar 2025 dazu verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro E-Rechnungen an Geschäftspartner ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 sind auch alle anderen Unternehmen dazu verpflichtet. Wichtig: Nach dem neuen Gesetz ist eine E-Rechnung kein per Mail versendetes Word- oder PDF-Dokument, sondern ein strukturiertes Format, das den Vorgaben der EU-Richtlinie EN 16931 entspricht. In Deutschland sind dies vor allem die Rechnungsformate "XRechnung" und "ZUGFeRD" (ab Version 2.0.1). Andere Rechnungsformate, wie z.B. PDF-Dokumente und Papierrechnungen, sind ab dem 1. Januar 2025 sogenannte sonstige Rechnungen, die nur noch an Privatpersonen bzw. unter Einhaltung bestimmter Bedingungen und Fristen an Unternehmen gestellt werden dürfen. E-Rechnung

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