GB_05.2024

05 / 2024 • www.geruestbauhandwerk.de 20 Neuer Leitfaden zum Thema Gerüst für PV-Anlagen Die Bauhandwerke haben eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Energiewende. Dazu gehört der massive Ausbau der Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) in Deutschland. Um diesen PV-Hochlauf möglichst reibungslos und unfallfrei zu gestalten, bedarf es einer guten Koordination zwischen den einzelnen Handwerken – nicht zuletzt zwischen dem Gerüstbauer-Handwerk und den E-Handwerken. Schließlich ist zur Montage einer PV-Anlage in den allermeisten Fällen ein Gerüst erforderlich. Um genau diese Koordination zu erleichtern, haben Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau gemeinsam mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) einen Leitfaden erstellt. Er beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Gerüst für PV-Anlagen und betont, dass eine frühzeitige Einbeziehung des Gerüstbauer-Handwerks bei der Planung essenziell ist für einen reibungslosen Ablauf im Zusammenspiel der beiden Handwerke. Hierzu sollte der/die Auftraggeber*in oder der/ die Bauherr*in und Planer*in sich von Beginn an mit der Notwendigkeit des Gerüstes auseinandersetzen und entsprechend frühzeitig die Anfrage an das Gerüstbauunternehmen stellen. Zur Qualitätssicherung wird vorgeschlagen, auf Fachbetriebe des Gerüstbauer-Handwerks zuzugehen. Den Leitfaden, der in Kooperation mit den beiden Berufsgenossenschaften entstanden ist, finden Sie ab sofort in digitaler Form im öffentlichen Downloadbereich der Innungshomepage. Gerüst und PV-Anlagen Neue Gefahrstoffverordnung: Handwerk appelliert an Bundesrat Dieser Tage befasst sich der Bundesrat mit der novellierten Gefahrstoffverordnung. Gemeinsam mit anderen Handwerksverbänden haben Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau im Vorfeld mit Nachdruck auf Änderungen gedrängt. Mit der Novellierung der Verordnung waren eigentlich große Hoffnungen verbunden: So sollten endlich auch Bauherr*innen stärker in die Asbesterkundung eingebunden werden. Doch diese Erkundungspflicht wurde zuletzt wieder aus der Verordnung herausgestrichen. Stattdessen soll der/die Bauherr*in lediglich verpflichtet werden, alle ihm/ihr vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Diese Fassung wurde Ende August trotz massiver Proteste zumal aus der Baubranche vom Bundeskabinett beschlossen. Im Handwerk sorgte das für massive Kritik. „Aus unserer Sicht ist es für die ausführenden Gewerke unabdingbar, dass der Veranlasser einer Baumaßnahme vor deren Beginn erkundet, ob und welche Gefahrstoffe bei Ausführung der Arbeiten zu erwarten sind“, betonte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Die jetzige Regelung sei deshalb praxisfern und nicht umsetzbar. „Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Baubeschäftigten sowie der Bewohner betroffener Gebäude“ verlangte Schwannecke deshalb Nachbesserungen: „Wir fordern die Länder auf, sich im zustimmungspflichtigen Bundesrat dafür einzusetzen.“ Noch deutlicher wurde der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Heute ist ein schwarzer Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz“, so Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa im August nach dem Beschluss des Bundeskabinetts. Statt Bauherr*innen in die Verantwortung für ihre Sanierungsprojekte zu nehmen, sollten die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem Neue Gefahrstoffverordnung

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