GB_05.2024

12 05 / 2024 ARBEITSSICHERHEIT Die Prävention von Berufskrankheiten im Gerüstbau setzt einen vielschichtigen Ansatz voraus. Neben organisatorischen Maßnahmen wie z. B. die klassische Gefährdungsbeurteilung oder eine Belastungsmatrix (Tabelle 4) sind Schulungen und die Bereitstellung geeigneter Schutzkleidung essenziell. Die Bereitstellung von ergonomischen Werkzeugen und Hebehilfen kann dabei unterstützen, die körperliche Belastung zu reduzieren. Auch regelmäßige Pausen und der Wechsel von anstrengenden und leichteren Tätigkeiten tragen zur Entlastung bei. Wetterfeste Arbeitskleidung sowie das regelmäßige Auftragen von Sonnenschutzmitteln können helfen, witterungsbedingten Erkrankungen und Hautkrebs vorzubeugen. Bitte beachten Sie: Berufskrankheiten sind in Deutschland durch die Berufsgenossenschaften abgesichert. Diese erkennen anerkannte Berufskrankheiten, darunter auch typische Erkrankungen des Baugewerbes, als solche an und bieten finanzielle Unterstützung sowie Rehabilitationsmaßnahmen an. Der/die Arbeitgeber*in ist verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Bei Verletzung dieser Pflichten drohen strafrechtliche Konsequenzen. Zudem müssen Unternehmen gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicherstellen, dass Arbeitsplätze sicher und frei von Gesundheitsgefahren gestaltet sind. Fazit Der Gerüstbau ist ein körperlich fordernder Beruf, der viele Risiken für Berufskrankheiten birgt. Vor allem Erkrankungen des Abb. 2 und 3: Die häufigsten Berufskrankheiten 2023, Quelle BG BAU Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (gesamt) 19.658 BK 2301 Lärmschwerhörigkeit 4.581 BK 5103 Plattenepithelkarzinom/multiple aktinische Keratose 2.952 BK 2108 Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen 1.867 BK 2112 Gonarthrose 1.436 BK 4104 Lungenkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) 1.286 PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=