GB_05.2024

Ausgabe 05 / 2024 www.der-geruestbauer.de Schutzgebühr 4,50 Euro PERI UP Cladding: Einhausungen neu gedacht

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3 05 / 2024 EDITORIAL/ INHALT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, oft werden Gerüstkonstruktionen für mehrere Aufgaben eingesetzt. Im Falle des im Technikbericht beschriebenen Einsatzes dient ein Raumgerüst als Arbeitsgerüst und Traggerüst. Sie erfahren, welche Normen zu beachten sind und wie die Stand- sicherheit bezüglich der Traglast nachzuweisen ist. Weitere Themen dieser Ausgabe sind die Berufskrankheiten im Gerüstbau, die Organisation des Arbeitsschutzes im Gerüstbauunternehmen, Baustellenberichte, Informationen zur Unternehmensführung sowie Produktvorstellungen. Bleiben Sie gesund. Ihr Team von DER GERÜSTBAUER » Technik: Multi-Funktionale Gerüstkonstruktion...............4 » Arbeitssicherheit: Den Arbeitsschutz im Gerüstbau- unternehmen organisieren...............................................8 » Arbeitssicherheit: Berufskrankheiten im Gerüstbau.......10 » Praxis: Ein Denkmal wirft sich neu in Schale..................14 » Rechtstipp...................................................................... 16 » Unternehmensführung: Marketing im Gerüstbau ..........17 » Unternehmensführung: Selbstreflexion, bitte mehr davon!. ...........................................................................18 » Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk informiert.......................................................................20 » Soka: Freisprechung mit drei Hammerschlägen.............25 » Soka: Baubeginn Schülergästehaus...............................27 » Hersteller Infos...............................................................28 » Meldungen.....................................................................46 » Dienstleister................................................................... 47 » Marktplatz......................................................................48 » Termine..........................................................................50 Beate Bernheine Markus Hüger Verlag: fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210 625, 41432 Neuss Tel. 02137-932248 Fax 02137-932247 info@bernheine-medien.de www.bernheine-medien.de Verlagsleitung: Beate Bernheine Einzelheftpreis/ Nachbestellung: 4,50 Euro zzgl. Porto IMPRESSUM Erscheinungsweise: sechsmal jährlich Layout: Maritta Müller Freie Autoren: Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer, Nils Bücker Titelfoto: PERI Deutschland Copyright: fachverlag bernheine UG. Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteur*innen der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten.

4 05 / 2024 Multi-Funktionale Gerüstkonstruktion Raumgerüste als Schwerlastgerüste in Modulbauweise In einer Zeit, in der technischer Fortschritt und der damit verbundene Wandel immer schneller werden, ergibt sich oft die Notwendigkeit von multifunktionalen Kunstbauten mit temporärem Charakter, die immer öfter durch Gerüstkonstruktionen dargestellt werden. Betrachtet man z. B. die Weiterentwicklung im Bereich von Bildgebungsverfahren im Gesundheitsbereich, so hat sich hier die Bildqualität erheblich verbessert, was wiederum oft den Austausch z. B. eines MRT-Gerätes bei einer bestehenden Praxis mit sich bringt. MRT = Magnetresonanztomographie Die Magnetresonanztomographie, abgekürzt MRT oder MR, ist ein bildgebendes Verfahren, das vor allem in der medizinischen Diagnostik zur Darstellung von Struktur und Funktion der Gewebe und Organe im Körper eingesetzt wird. So ein MRT-Gerät hat schnell ein Eigengewicht von 4,0 bis 6,0 to und wird oft durch eine bauseitig zu öffnende Außenwand in ein Bestandsbauwerk eingebracht. Um einen solchen Geräte-Austausch dann auch tatsächlich zu realisieren, wird oft ein Absetzpodest benötigt, auf das z. B. ein Autokran eine Maschine einhebt und von dem aus dann die Maschine in das Bestandsbauwerk zur Installation und Inbetriebnahme „eingeschoben“ werden kann. Dieses Absetzpodest wiederum hat fast immer einen temporären Charakter und kann daher „schnell“ und „einfach“ in Gerüstbauweise erstellt werden (Abb. 1). Die Aufgabenstellung kann bei der in Abb. 1 bis Abb. 3 dargestellten Gerüstkonstruktion wie folgt lauten: Gerüstkonstruktion zur Aufnahme eines 6,0 to schweren MRT- Gerätes mit einer Grundfläche des Gerätes ca. 2,0 m x 2,50 m. Einheben der Maschine mit bauseitigem Autokran und Einbringung der Maschine von Hand mit mechanischer Unterstützung (z. B. Winde) auf bauseitiger Transportplatte (z. B. Stahlplatte) und Lastableitung in das Gerüst über vier Kontaktstellen (z. B. Schwerlastrollen), Ankerung am Bestandsbauwerk im Bereich der Betondecken möglich. Die Fachleute der Rolf Brückner GmbH aus Ahlen haben sich dieser Aufgaben gestellt und in Abstimmung mit allen Beteiligten folgende Einstufung der Gerüstkonstruktion festgelegt bzw. vereinbart: Da die Gerüstkonstruktion bei der Öffnung der Außenwand als auch bei der Einbringung als Arbeitsraum erforderlich ist, wurde die Konstruktion in der ersten Bauphase als Arbeitsgerüst nach DIN EN 12811 in Lastklasse 4 eingestuft (Maurer- und Stemmarbeiten). Der Zugang auf das Gerüst erfolgt von außen entsprechend TRBS 2121 über die angeschlossene Podesttreppe (Abb. 1). In der zweiten Bauphase wird über den Kran das MRT-Gerät eingehoben, was dazu führt, das nach DIN EN 12811 über den Kranfaktor die Vertikallast um 20 % erhöht werden muss, um z. B. ein „schnelles“ oder sagen wir „robustes“ Aufsetzen der Maschine durch den Kran zu berücksichtigen. In dem Moment, in dem die Maschine aufgesetzt wird, ist das Gerüst allerdings ein Traggerüst, was wiederum dazu führt, dass man die DIN EN 12812 berücksichtigen muss, um den notwendigen Standsicherheitsnachweis in Bezug auf Tragfähigkeit und horizontaler Stabilisierung zu führen. Wir haben also je nach Bauphase ein Arbeitsgerüst bzw. ein Traggerüst bzw. beides in dem Moment, in dem die Maschine abgesetzt und von „Hand“ eingeschoben wird. TECHNIIK

5 05 / 2024 TECHNIK Anzeige AGS – Lohnt sich! MODULARES FASSADENGERÜST EINFACH SICHER. Unsere Mitarbeiter haben bei diesem Projekt mehrfach das hohe Sicherheitsgefühl betont. Und wer sich in oft großen Höhen sicher fühlt, der arbeitet automatisch schneller. Für uns also eine Win-Win-Situation. Denis Schmer, Bauleiter beim Gerüstbauunternehmen IBEK Abb. 1: Isometrie Raumgerüst als Schwerlastgerüst in Modulbauweise Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Bochum Abb. 2: Seitenansicht Raumgerüst als Schwerlastgerüst in Modulbauweise Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Bochum Abb. 3: Längsansicht Raumgerüst als Schwerlastgerüst in Modulbauweise Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Bochum

6 05 / 2024 Beide Normen sind in Bezug auf die notwendigen Tragsicherheitsnachweise zu betrachten bzw. zu berücksichtigen und führen dazu, dass je nach Einstufung eine Vertikallast von z. B. Vd = 1,5 x 1,2 x 60,0 kN = 108,0 kN und eine Horizontallast Hd aus Imperfektionen + Wind + horizontale Ersatzlast etc. vom Gerüst bzw. von der Belagebene aufzunehmen sind. Bei der angesetzten Vertikallast ist schnell klar, dass diese verteilt werden sollte. Baut man das Gerüst so, dass sich die Vertikallast auf 3 bis 4 Vertikalstiele verteilen kann, stellt die dann resultierende Vertikalstiellast kein Problem für die Gerüst- konstruktion mehr dar (z. B. Vd = 108,0 kN / 4 Vertikalstiele = V1d-V4d = 27,0 kN). Die Horizontallast kann z. B. über V-Anker direkt an der Belagebene in das Bauwerk abgeleitet werden und schon hat der Gerüstaufsteller eine Planungs- bzw. Kalkulationsgrundlage. Dabei ist der Aufwand für den Bodenaufbau wichtig, da dieser zuerst die Lasten aufnehmen und weiterleiten bzw. verteilen muss. Zur Erinnerung: die Aufgabenstellung lautet, die Last wird über 4 Kontaktstellen in das Gerüst eingeleitet. Das bedeutet, die Vertikallast Vd = 108 kN verteilt sich auf vier Kontaktstellen, so dass in unserem Beispiel eine Einzellast von V1-4d = 0,25 x 108,0 kN = 27,0 kN von dem Bodenbelag aufgenommen und über die Belagriegel in die Vertikalstiele verteilt werden muss. Es wird also nicht wie sonst üblich eine Flächenlast auf den Bodenbelag aufgebracht, sondern eine Einzellast, die deutlich höher ist als alles, was die Lastklassen und somit die Lastansätze der DIN EN 12811 zulassen (Abb. 4). Um die auftretenden Lasten nun über den Bodenbelag in die übrige Gerüstkonstruktion zu leiten, ist eine entsprechende flächige Lastverteilung notwendig, damit Funktion und Tragfähigkeit gewährleistet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Belagriegel hier auch deutlich höher belastet werden als im Standardgerüstbau, da die Maschine ja auf dem Gerüst verschoben wird. Es kann also problemlos sein, dass eine Verschubrolle beim Einschieben mittig über den Belagriegel läuft und somit die Last praktisch als Einzellast eingeleitet wird (Abb. 5). Hier ist die gewählte Feldweite = Spannweite des Belagriegels entscheidend, da mit der Länge des Belagriegels sich das aufzunehmende Biegemoment deutlich erhöht und es so ganz schnell zu einer Überlastung des Belagriegels kommen kann (siehe Abb. 6). Vor der Planung sollte schon klar sein, welche Grundfläche/Kontaktfläche das MRT-Gerät hat, um konstruktiv eine passende Feldeinteilung zu wählen, damit einer Überlastungssituation des Belagriegels konstruktiv soweit möglich entgegengewirkt werden kann. TECHNIK Abb. 4: Lastansätze der jeweiligen Lastklassen nach DIN EN 12811 Quelle: DIN EN 12811 bzw. Fachregeln Nr. 1 Abb. 5: Prinzipdarstellung: Einfeldträger = Belagsriegel L = 1,09 m mit Einzelast aus MRT-Gerät + Eigengewicht Bodenbelag, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Bochum Abb. 6: Prinzipdarstellung: Einfeldträger = Belagsriegel L = 1,57 m mit Einzelast aus MRT-Gerät + Eigengewicht Bodenbelag, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Bochum

7 05 / 2024 Wenn die Feldlängen auf die Grundfläche des MRT-Gerätes abgestimmt sind, ist eine ungünstige mittige Belastung des Belagriegels bereits konstruktiv soweit möglich ausgeschlossen. In unserem Beispiel hat das MRT-Gerät eine Grundfläche von 2,0 m x 2,50 m. Dazu passt die gewählte Feldeinteilung von 2 x 1,09 m = 2,18 m, was dazu führt, dass die Last praktisch direkt neben dem Vertikalstiel eingeleitet wird und so der Belagriegel deutlich günstiger belastet wird. Bei dem Bodenaufbau ist auf der Oberseite auf eine statisch nachzuweisende Lastverteilung zu achten, die es möglich macht, die aufzunehmenden Lasten so zu verteilen, dass alle Systembauteile auch eine ausreichende Tragfähigkeit haben bzw. in der Lage sind, die Lasten zu verteilen bzw. aufzunehmen (Abb. 7). Durch die Bohlenlage Nr. 1 und Bohlenlage Nr. 2, die kreuzweise aufgelegt werden, wird aus der über der Verschubrolle eingeleiteten Einzellast (Abb. 5 bis 6) eine Flächenlast, die nun über die gewählten Systembeläge mit der schachbrettartigen Verlegung in die umliegenden Belagriegel bzw. Vertikalstiele eingeleitet bzw. abgeleitet werden kann. Durch diese Bauweise zeigt sich, dass die erste Einschätzung richtig war. Die Lastaufnahme der Vertikallast von Vd = 108 kN über den lastverteilenden Bodenbelag in n = 4 aktivierte Vertikalstiele stellt für das Gerüst mit einer Einzellast von V1-4d = 0,25 x 108,0 kN = 27,0 kN (ohne Horizontallastanteile) kein Problem mehr dar, da die meisten Modulstiele bei entsprechender Knicklänge bzw. Aussteifung eine Vertikallast von Vd = ca. 38,0 kN bis 43,0 kN aufnehmen können. Dabei ist es besonders wichtig, dass die horizontale Stabilisierung im Lasteinleitungsbereich (z. B. durch V-Anker) in alle Richtungen vorhanden ist und auch wirklich in der Lage ist, die Lasten aufzunehmen. Wenn man so ein MRT- Gerät einschiebt, entstehen zwangsweise Horizontallas- ten, die ohne Windlasten schnell in einer Größenordnung von 4,0 kN bis 8,0 kN liegen, die auch wirklich da sind und von der Gerüstkon- struktion aufgenommen bzw. in das Bestandsbauwerk abgeleitet werden müssen. Das gleiche gilt für die Gründung. Die Vertikallast ist spätestens dann im Gerüststiel, wenn die Ver- schubrolle über dem Vertikalstiel steht. Eine entsprechend auf die jeweilige Gründungssituation abgestimmte Lastverteilung sollte dann selbstverständlich und auch statisch nachgewiesen sein. Wichtig ist hier: Die Last kommt und alle Bauteile bzw. Baugruppen müssen dann in der Lage sein, die Last aufzunehmen. TECHNIK Heiko Tomshöfer, geboren 1970, ist Stahlbauingenieur, Schweißfachingenieur und Korrosionsschutzbeauftragter. Seit 1998 liegt sein Aufgabenschwerpunkt bei Sonderkonstruktionen in den Bereichen Traggerüstbau, Stahlbau und Mischkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen. 2016 gründete er das Ingenieurbüro Tomshöfer & Partner mit dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“. Das Dienstleistungsangebot hat den Schwerpunkt Statik und Konstruktion in allen Bereichen des Gerüstbaus inklusive Beratung, Schulung und der Möglichkeit, Sonderteile wirtschaftlich sinnvoll herzustellen. Tomshöfer + Partner • Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum • Tel. +49 234 5880733 info@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Abb. 7: Prinzipdarstellung: Schachbrettartige Verlegung der Systembeläge und gewählter Bodenaufbau zur Lastverteilung. Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Bochum

8 05 / 2024 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 11: Beteiligung der Beschäftigten und Kommunikation Jede/r Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie wird die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten erläutert und damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente zerlegt, die nacheinander bearbeitet werden. In diesem Artikel wird die Bedeutung der Mitarbeiterbeteiligung und einer offenen Kommunikation für die Arbeitssicherheit im Gerüstbaubetrieb beleuchtet, und es werden konkrete Beispiele gegeben, wie Management und Beschäftigte gemeinsam zu einem sicheren Arbeitsumfeld beitragen können. Arbeitsschutz funktioniert nur als Teamarbeit! Um sicherzustellen, dass Unfälle und Berufskrankheiten vermieden werden, ist es zwingend erforderlich, dass die Mitarbeiter*innen aktiv an der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen beteiligt werden. Es geht nicht nur darum, auf Vorfälle zu reagieren, sondern präventiv Maßnahmen zu ergreifen, agieren anstatt andauernd nur zu reagieren. Warum Teamarbeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz notwendig ist Für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen das Management und die Beschäftigten am gleichen Strang ziehen. Arbeitsschutzmaßnahmen, die der/die Chef*in von oben herab „verordnet“, ohne die Beschäftigten einzubeziehen, werden häufig von den Beschäftigten nicht verstanden oder einfach nicht befolgt. Wenn jedoch Beschäftigte in die Ausarbeitung von Sicherheitsregeln involviert sind, schafft das ein Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die Motivation der Beschäftigten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verstärkt und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass diese Maßnahmen auch tatsächlich im Arbeitsalltag angewendet werden. Viele Unfälle passieren, weil sich Beschäftigte falsch verhalten. Ein Beispiel: Eine Untersuchung der Ursachen von Hubarbeitsbühnen-Unfällen mit Todesfolge zeigte, dass 65 % der Unfälle auf ein Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen war. Technische Mängel waren bei 12 % die Unfallursache und bei 23 % waren es äußere Einwirkungen (Quelle: https://www.bgbau-medien. de/handlungshilfen_gb/daten/dguv/208_019/1.htm). Unfälle passieren oft, weil sich Beschäftigte entweder aus Leichtsinn oder aufgrund von Unwissenheit falsch verhalten. Um dies zu verhindern, ist es unerlässlich, die Mitarbeiter*innen aktiv zu motivieren, sich konsequent an die Arbeitsschutzvorschriften zu halten. Der Schlüssel liegt darin, eine Unternehmenskultur zu fördern, die Sicherheit und Gesundheit in den Vordergrund stellt. Wenn sich alle Mitarbeiter*innen stets bewusst sind, wie wichtig sicheres Arbeiten ist, und dies als integralen Bestandteil ihrer täglichen Aufgaben verstehen, lassen sich Unfälle wirksam reduzieren und ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen. Genauso gilt dies für gesundes Verhalten, wie etwa das richtige Heben und Tragen schwerer Lasten oder das Einhalten ergonomischer Arbeitsweisen, um langfristige Gesundheitsschäden zu vermeiden. Weitere Gründe, warum Management und Beschäftigte im Gerüstbau zusammenarbeiten müssen, um Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern: Die Mitarbeiter*innen, die täglich auf den Baustellen arbeiten, haben ein tiefes Verständnis der realen Arbeitsbedingungen und der potenziellen Gefahrenquellen. Sie wissen, welche Arbeitsabläufe zu Sicherheitsrisiken führen könnten, und welche Maßnahmen helfen könnten, diese zu minimieren. Wenn Mitarbeiter*Innen aktiv in die Sicherheitsplanung eingebunden werden, übernehmen sie mehr Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und die ihrer Kolleg*innenen. Sie fühlen sich ernster genommen und sind motivierter, sicherheitsbewusst zu arbeiten, wenn sie in die Entscheidungsprozesse involviert sind. Oft erkennen Mitarbeiter*innen Sicherheitsprobleme am schnellsten. Durch offene Kommunikationskanäle können sie Gefahren melden, bevor sie zu einem Unfall führen. Diese proaktive Gefahrenidentifikation kann durch regelmäßige Gespräche zwischen Führungskräften und Beschäftigten gefördert werden. Fehler als Chance: Die Bedeutung einer positiven Fehlerkultur Eine gute Fehlerkultur spielt für eine erfolgreiche Teamarbeit eine wichtige Rolle: Beinahe-Unfälle oder leichte Unfälle sind oft wichtige Frühwarn- indikatoren, die auf potenziell schwerwiegendere Unfälle hinARBEITSSICHERHEIT

9 05 / 2024 weisen. Wenn Beschäftigte diese Vorfälle melden würden, könnten die Informationen analysiert und präventive Maßnahmen ergriffen werden, um zukünftige schwere Unfälle zu vermeiden. Allerdings scheitert dies häufig daran, dass die Mitarbeiter*innen befürchten, Fehler zuzugeben, da dies als persönliches Versagen wahrgenommen werden könnte. Deshalb ist es unerlässlich, eine positive Fehlerkultur zu etablieren, in der Fehler nicht mit Verachtung betrachtet, sondern als wertvolle Chance verstanden werden, aus ihnen zu lernen und größere Schäden in der Zukunft zu verhindern. Eine solche Kultur fördert Offenheit und Vertrauen bei der Teamarbeit. Praktische Ansätze zur Teamarbeit im Arbeitsschutz in Gerüstbaubetrieben Sicherheitsmeetings sind eine einfache und effektive Möglichkeit, um den Dialog zwischen Mitarbeiter*innen und Management zu fördern. Vor dem Arbeitsbeginn können kurze „Sicherheitsgespräche“ z. B. auf der Baustelle oder im Betrieb geführt werden, in denen aktuelle Gefahren, neue Sicherheitsmaßnahmen oder Best Practices besprochen werden. Diese kurzen Gespräche sollten regelmäßig stattfinden und ermöglichen es den Beschäftigten, ihre Bedenken oder Verbesserungsvorschläge unmittelbar zu äußern. Erfahrene Beschäftigte können die Funktion eines „Gesundheitslotsen“ übernehmen. Gesundheitslotsen tragen eine besondere Verantwortung an der Schnittstelle zwischen Führungskräften und Beschäftigten. Sie weisen Vorgesetzte auf eventuelle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken hin. Kolleg*innen motivieren sie zu sicherem und gesundem Verhalten und erinnern an Sicherheitsrisiken bei Fehlverhalten am Arbeitsplatz. Auszubildende und neue Kolleg*innen führen Sie in die Sicherheitsvorgaben ein und stehen den Neuen in den ersten Wochen zur Seite. Beschäftigte sollten aktiv in die Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) eingebunden werden, um sicherzustellen, dass diese im Arbeitsalltag praktikabel ist. Durch die Berücksichtigung des Feedbacks der Kolleg*innen wird sichergestellt, dass die Ausrüstung tatsächlich getragen und korrekt genutzt wird. Kompakter Überblick für Gerüstbaubetriebe Die Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten im Gerüstbau erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Führungskräften und Beschäftigten. Arbeitsschutz ist keine einseitige Verpflichtung, sondern eine gemeinsame Aufgabe, bei der jede/r Einzelne Verantwortung trägt. Durch die aktive Einbindung der Mitarbeiter*innen in den Arbeitsschutz, den Austausch von Wissen und die Förderung einer offenen Kommunikationskultur werden potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und minimiert. Durch diese Zusammenarbeit wird eine nachhaltige Sicherheitskultur im Gerüstbaubetrieb geschaffen, die langfristig dazu beiträgt, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. ARBEITSSICHERHEIT Anzeige AGS – Lohnt sich! MODULARES FASSADENGERÜST EINFACH SCHNELL. Natürlich müssen wir Sicherheitsvorschriften wie eine vorlaufende Geländermontage bei durchgehender Gerüstflucht beachten, gleichzeitig aber auch rentabel arbeiten – eine Grundvoraussetzung für Unternehmen. Aleksandra Martinovic, Geschäftsführerin von A.G. Gerüstbau BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de

10 05 / 2024 Berufskrankheiten im Gerüstbau Der Gerüstbau ist ein unverzichtbarer Teil der Bauwirtschaft. Ob bei Hochhäusern, Brücken oder Renovierungen von Wohnhäusern. Gerüste bieten die notwendige Infrastruktur, um Arbeiten in großen Höhen sicher auszuführen. Dennoch zählt der Gerüstbau zu den gefährlichsten Berufen in der Baubranche. Neben akuten Unfallrisiken bergen die besonderen Arbeitsbedingungen auch Gefahren für die langfristige Gesundheit der Beschäftigten. Berufskrankheiten stellen eine wesentliche Herausforderung dar und können bei mangelnden Schutzmaßnahmen die Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten erheblich beeinträchtigen. Dieser Bericht beleuchtet die häufigsten Berufskrankheiten im Gerüstbau, deren Ursachen sowie Präventionsmaßnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen. Eine der häufigsten Ursachen für Berufskrankheiten im Gerüstbau sind die enormen körperlichen Belastungen. Das Heben schwerer Bauteile, Arbeiten in Zwangshaltungen sowie häufige Überkopfarbeiten belasten besonders den Bewegungsapparat. Hinzu kommen noch Belastungen aus Lärm, sowie Belastungen aus UV-Strahlung (Tabelle 1). Der ständige Transport und die Montage von schweren Gerüstteilen beanspruchen die Rückenmuskulatur sowie die Wirbelsäule erheblich. Typische Erkrankungen sind: • Bandscheibenvorfälle: Durch das Heben schwerer Lasten kann es zu einer Überlastung der Bandscheiben kommen, was zu akuten Schmerzen und chronischen Schäden führen kann. • Arthrose: Gelenkverschleiß, insbesondere in Schultern, Knien und Ellenbogen, ist eine häufige Folge der oft unnatürlichen Körperhaltungen und repetitiven Bewegungen. Auf Baustellen ist Lärm allgegenwärtig. Durch Maschinen, Werkzeuglärm und Bauarbeiten können Geräuschpegel erreicht werden, die über einen längeren Zeitraum zu irreversiblen Hörschäden führen können. Besonders betroffen sind: • Schwerhörigkeit: Durch anhaltenden Lärm ohne Gehörschutz kann es zu einer schleichenden und oft unbemerkten Schädigung der Hörzellen kommen. • Tinnitus: Chronisches Ohrensausen oder Pfeifen ist eine häufige Folge von Lärmbelastung und kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Das Arbeiten im Freien bringt langfristige Exposition durch UV-Strahlung mit sich und kann zu verschiedenen gesundheitlichen Problemen führen: • Akute Hautschäden: Sonnenbrand, der zu Zellschäden und Entzündungen führt. • Chronische Hautschäden: Vorzeitige Hautalterung, Hyperpigmentierung und aktinische Keratosen (Vorstufen von Hautkrebs). • Hautkrebs: Sowohl schwarzer Hautkrebs (Melanom) als auch weißer Hautkrebs (Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom). Weißer Hautkrebs tritt besonders häufig bei chronisch UV-exponierten Personen auf und kann zu schwerwiegenden Gesundheitsproblemen führen. Laut des betriebsärztlichen Gesundheitsbericht für Gerüstbauer geben fast alle Gerüstbauer*innen (96,4 % von insgesamt 3.029 befragten Gerüstbauer*innen) aus verschiedenen Unternehmen, unabhängig von Dauer und Häufigkeit, Belastungen durch schwere Lasten als Hauptgrund für ihre Beschwerden an (Tabelle 2 und 3). ARBEITSSICHERHEIT www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! www.huck.net · www.huck.net Verkauf, Vermietung und Montage von Personenauffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net Anzeige

11 05 / 2024 82 % der Gerüstbauer*innen geben zudem Belastungen durch Lärm und 81 % durch körperliche Schwerarbeit an. Zudem führt das Arbeiten mit Werkzeugen, das Bohren oder das Verschrauben oft zu monotonen Bewegungsabläufen, die eine Überlastung der Sehnen und Sehnenscheiden hervorrufen. Insbesondere die Handgelenke sind hiervon betroffen, was zu langwierigen Entzündungen und Einschränkungen der Greifkraft führen kann. Wirft man einen Blick auf die am häufigsten gemeldeten Verdachtsfälle von Berufskrankheiten und vergleicht diese mit den Ergebnissen der durch den AMD (Arbeitsmedizinischer Dienst) der BG BAU durchgeführten Befragungen der Beschäftigten, stellt man fest, dass diese größtenteils übereinstimmen. Hinzu kommt hier noch die Gefährdung durch UV-Strahlung und die daraus resultierende Berufserkrankung BK 5103 Plattenepithelkarzinom (Hautkrebs). ARBEITSSICHERHEIT Tabelle 1: Belastungsangaben, Quelle: Betriebsärztlicher Gesundheitsbericht für Gerüstbauer; AMD BG BAU ALIMAK STS 300 wurde speziell für den PERI UP Gerüstbaukasten ent- wickelt und macht den Auf- und Abbau von Gerüsten noch effizienter. Denn die am Boden abnehmbaren Körbe be- schleunigen die Montage und sparen dadurch jede Menge Arbeitszeit. www.peri.de/alimak www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Effizienz hoch, Aufwand runter. Das ALIMAK Gerüst-Transportsystem für PERI UP. Anzeige

12 05 / 2024 ARBEITSSICHERHEIT Die Prävention von Berufskrankheiten im Gerüstbau setzt einen vielschichtigen Ansatz voraus. Neben organisatorischen Maßnahmen wie z. B. die klassische Gefährdungsbeurteilung oder eine Belastungsmatrix (Tabelle 4) sind Schulungen und die Bereitstellung geeigneter Schutzkleidung essenziell. Die Bereitstellung von ergonomischen Werkzeugen und Hebehilfen kann dabei unterstützen, die körperliche Belastung zu reduzieren. Auch regelmäßige Pausen und der Wechsel von anstrengenden und leichteren Tätigkeiten tragen zur Entlastung bei. Wetterfeste Arbeitskleidung sowie das regelmäßige Auftragen von Sonnenschutzmitteln können helfen, witterungsbedingten Erkrankungen und Hautkrebs vorzubeugen. Bitte beachten Sie: Berufskrankheiten sind in Deutschland durch die Berufsgenossenschaften abgesichert. Diese erkennen anerkannte Berufskrankheiten, darunter auch typische Erkrankungen des Baugewerbes, als solche an und bieten finanzielle Unterstützung sowie Rehabilitationsmaßnahmen an. Der/die Arbeitgeber*in ist verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Bei Verletzung dieser Pflichten drohen strafrechtliche Konsequenzen. Zudem müssen Unternehmen gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicherstellen, dass Arbeitsplätze sicher und frei von Gesundheitsgefahren gestaltet sind. Fazit Der Gerüstbau ist ein körperlich fordernder Beruf, der viele Risiken für Berufskrankheiten birgt. Vor allem Erkrankungen des Abb. 2 und 3: Die häufigsten Berufskrankheiten 2023, Quelle BG BAU Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (gesamt) 19.658 BK 2301 Lärmschwerhörigkeit 4.581 BK 5103 Plattenepithelkarzinom/multiple aktinische Keratose 2.952 BK 2108 Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen 1.867 BK 2112 Gonarthrose 1.436 BK 4104 Lungenkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) 1.286 PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige

13 05 / 2024 Bewegungsapparats, des Hörorgans und Belastungen durch UV-Strahlung stellen erhebliche Gefahren dar. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung und der Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen sind essenziell, um die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu schützen. Arbeitgeber*innen sind rechtlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz gewährleistet werden. Die konsequente Umsetzung von Präventionsmaßnahmen kann das Risiko von Berufskrankheiten im Gerüstbau erheblich reduzieren. ARBEITSSICHERHEIT Design: sternklar.com Für alles gerüstet mit GVH Wir bieten für jedes Projekt die richtigen Gerüste in sicherer Qualität und ausreichenden Mengen. Gerüstvermietung Horst GmbH Max-Planck-Straße 4 25358 Horst MIT UNS GEHT’S HÖHER, SCHNELLER, WEITER. www.gv-horst.de Telefon 04126 / 39 33 79 Anzeige Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbaumeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Berufsgruppe Typische Belastungen durch Heben/Tragen UV-Strahlung Bücken/ Hocken/Knien Über Schulter/ Kopf Lärm Hand-ArmVibration GanzkörperVibration Gerüstbauer Keine überdurchschnittlichen Belastungen Erhöhte Belastungen, Maßnahmen sollten eingeleitet werden Sehr hohe Belastungen, Maßnahmen sind erforderlich Tabelle 4: Belastungsmatrix, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner

14 05 / 2024 Ein Denkmal wirft sich neu in Schale Sanierung des Wasserturms „Lanstroper Ei“ mit kompletter Entschichtung der Stahloberfläche und Einrüstung durch Bönninger Gerüstbau 120 Jahre hat der Wasserturm „Lanstroper Ei“ in Dortmund-Grevel bereits auf dem Buckel – bei Wind und Wetter. Nicht verwunderlich also, dass da auch die robusteste Schale einmal porös und witterungsempfindlich wird. Daher wird in diesem Jahr die Landmarke im Nordosten der Stadt einen frischen Anstrich erhalten – mit Unterstützung der Bönninger Gerüstbau GmbH & Co. KG. Der Turm wurde 1904 erbaut, um die umliegenden Zechen Gneisenau, Preuße, Scharnhorst und Minister Achenbach mit Wasser zu beliefern, auch für die Stadtteile Derne, Lanstrop, Mengede und das benachbarte Lünen war dieser von großer Wichtigkeit. Mit 14 Meter in der Breite und einer Höhe von 55 Metern fasste das Bauwerk 2.000 Kubikmeter Wasser, bis 1981 der Betrieb schließlich eingestellt und das „Lanstroper Ei“ in die Denkmalliste der Stadt Dortmund eingetragen wurde. Nun ist der Wasserturm – wie viele andere Bauten aus Zeiten der Kohle- und Stahlindustrie – vor allem eins: eine PRAXIS

05 / 2024 Replik an die Vergangenheit. Um diesen Geist zu erhalten, wurde die Restaurierung in Auftrag gegeben. Die Einrüstung des Wasserturms für die Restaurierung wurde durch das Familienunternehmen Bönninger Gerüstbau GmbH & Co. KG aus dem benachbarten Bezirk Brackel erbracht. Im Frühjahr 2024 begann die Gerüstbaufirma mit den Arbeiten, die den Grundstein für ein knappes Jahr Restauration gelegt haben: Im ersten Schritt entstand ein Gerüst mit Treppenturm und 1.500-Kilo-Aufzug bis hoch auf Ebene 32. Dort errichteten die Arbeiter dann eine Bodenwanne, in der zum Zwecke des Umweltschutzes alle Stoffe aus der Entschichtung aufgefangen werden. Im zweiten Schritt wuchs das Gerüst bis hoch zum Umlauf auf halber Höhe des eiförmigen Behälters. Anschließend folgte die letzte Stufe bis an die Spitze, an der die Laterne entfernt und ein Dach über den Turm erbaut wurde. „Damit ist gewährleistet, dass die Sanierung witterungsunabhängig – egal ob Sonne oder Regen – auf der Stahloberfläche vorgenommen werden kann“, berichtet Christian Bönninger. Denn hier wird im Zeitraum von Frühjahr bis Jahresende die Stahloberfläche komplett entschichtet. Behandelt wird das Material dabei mit einem Sandstrahl, bevor im weiteren Verlauf eine neue Schicht auf die „Eierschale“ aufgetragen wird. „Eine besondere Konstruktion für unsere Mitarbeiter, die aber schnell die richtigen Ansätze und Lösungen gefunden haben, um mit dem rundlaufenden Gerüst ein perfektes Arbeitsumfeld zu schaffen“, freut sich Christian Bönninger. Da bekommt „in Schale werfen“ für das historische Denkmal eine ganz besondere Bedeutung. PRAXIS Bönninger Gerüstbau GmbH & Co. KG Graffweg 42a, D-44309 Dortmund Tel. +49 231 488788 info@boenninger.de • www.boenninger.de Anzeige Formwork & Sc ffolding. We m ke it work. Dein Partner für Gerüst: Doka. Passt. Einfach. Fassadengerüste Modulgerüste Treppentürme Fahrgerüste www.doka.com

16 05 / 2024 Ein riskantes Spiel Google-Recherchen von Arbeitgeber*innen bei Bewerber*innen Ein Urteil, das Arbeitgeber*innen aufhorchen lässt: Google kann zur bösen Falle werden, wenn die Spielregeln des Datenschutzes nicht beachtet werden. Worum geht es? Das LAG Düsseldorf hat entschieden: Arbeitgeber*innen dürfen Bewerber*innen über Google unter die Lupe nehmen – aber nur, wenn sie wissen, was sie tun. In einem Fall, der Schule machen könnte, wurde ein Bewerber für eine Stelle im öffentlichen Dienst abgelehnt, nachdem der Arbeitgeber eine Google-Recherche durchführte und auf eine strafrechtliche Verurteilung stieß. Was zunächst wie ein kluger Schachzug des Arbeitgebers aussah, endete vor Gericht. Das Ergebnis: 1.000 Euro Schadensersatz für den Bewerber. Warum ist das so wichtig? Für Unternehmen, die denken, dass ein kurzer Blick auf Google unverfänglich ist, könnte dieser Fall ein böses Erwachen sein. Die DSGVO gibt klare Regeln vor, die den Arbeitgeber*innen in Fleisch und Blut übergehen müssen. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der eine Datenverarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erlaubt – wie etwa die Überprüfung der Eignung eines/einer Bewerber*in. Doch Achtung: Ohne konkreten Anlass hat die Recherche auf Google nichts im Bewerbungsverfahren verloren. Der gefährliche Stolperstein: Die Informationspflicht Noch entscheidender für Arbeitgeber*innen ist die Informationspflicht nach Artikel 14 DSGVO. Wer Daten über Bewerber*innen aus Quellen wie Google sammelt, muss diese spätestens am Ende des Bewerbungsprozesses darüber informieren. Die Information muss so detailliert sein, dass der/die Bewerber*in versteht, welche Daten gesammelt wurden und welche Risiken das für ihn/sie birgt. Ein Verstoß kann teuer werden, wie das Beispiel zeigt: Trotz berechtigter Ablehnung musste der Arbeitgeber 1.000 Euro Entschädigung zahlen, weil er den Bewerber nicht rechtzeitig und umfassend informierte. Die drohenden Sanktionen: Bußgelder in Millionenhöhe Wer glaubt, mit einer Entschädigung an den/die Bewerber*in sei es getan, irrt. Die DSGVO sieht bei Verletzungen der Datenschutzpflichten empfindliche Bußgelder vor. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Aber auch konkret verhängte Bußgelder zeigen, wie ernst es der Datenschutzbehörde ist: 1. Urteil des LAG Düsseldorf (10.04.2024 – 2 Sa 1007/23): In diesem Fall wurde der Arbeitgeber zwar zur Zahlung von 1.000 Euro Schadensersatz an den Bewerber verurteilt. Doch die Verletzung der Informationspflicht kann auch höhere Bußgelder nach sich ziehen. 2. Fall H&M (DSK Entscheidung vom 1. Oktober 2020): Das Unternehmen wurde in Deutschland zu einem Bußgeld von 35,3 Millionen Euro verurteilt, weil es systematisch Mitarbeiterdaten gesammelt hatte, ohne die Betroffenen ausreichend zu informieren. Dieser Fall verdeutlicht, wie schnell vermeintlich harmlose Recherchen oder Datensammlungen zu extrem hohen Strafen führen können. 3. Fall Deutsche Wohnen (DSK Entscheidung vom 5. Dezember 2019): Hier verhängte die Berliner Datenschutzbehörde ein Bußgeld von 14,5 Millionen Euro, weil das Unternehmen personenbezogene Daten ohne rechtliche Grundlage und ohne ausreichende Information der Betroffenen speicherte. Was sollten Unternehmer jetzt tun? Arbeitgeber*innen müssen jetzt die Weichen richtigstellen: 1. Anlass für Google-Recherche klar definieren: Wer ohne Grund googelt, geht ein hohes Risiko ein. Eine Recherche sollte nur bei einem konkreten Verdacht erfolgen. 2. Informationspflicht ernst nehmen: Spätestens am Ende des Bewerbungsprozesses muss der/die Bewerber*in darüber informiert werden, dass eine Google-Recherche stattgefunden hat. Diese Pflicht ist nicht verhandelbar. 3. Dokumentation ist König: Halten Sie alle Schritte der Datenverarbeitung fest und informieren Sie den/die Bewerber*in so transparent wie möglich. Nur so können Sie sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche und Bußgelder absichern. Fazit: Spielen Sie nicht mit dem Feuer Google-Recherchen können im Bewerbungsverfahren nützlich sein, aber nur, wenn sie mit Bedacht und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durchgeführt werden. Wer die Regeln missachtet, riskiert nicht nur teure Schadensersatzforderungen, sondern auch das Vertrauen potenzieller Mitarbeiter*innen und erhebliche Bußgelder. Autor: Rechtsanwalt Jens-Arne Former Quelle: anwalt.de RECHT Rechtsanwalt Jens-Arne Former LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB Amiraplatz 3, D-80333 München • Tel. +49 89 29196060 kanzlei@lfr-law.de • www.lfr-wirtschaftsanwaelte.de

Ihr Flyer 17 05 / 2024 Marketing im Gerüstbau Machen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Dienstleistungen sichtbar! Um neue Kund*innen oder potentielle Bewerber*innen im Handwerk zu gewinnen, ist es wichtig, dass Ihr Betrieb in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und auch, welche (besonderen) Leistungen Sie und Ihr Team erbringen. Ein paar Tipps können Ihnen helfen, leichter zu neuen Aufträgen zu kommen oder sich für Jobsuchende interessant zu machen. Dafür ist aktives Marketing gefragt. Werben Sie für Ihr Unternehmen durch Messeauftritte wie z. B. regional veranstaltete Messen oder Fachmessen. Vorab sollten Sie sich überlegen, welche Messen für Ihren Betrieb in Frage kommen und vielversprechend sind. Sinnvoll ist es, für Interessierte eine eigene Broschüre oder einen Flyer auszulegen, der Ihre Produkte und Dienstleistungen beschreibt. Wer Interesse an einer Kontaktaufnahme hat, sollte auch eine Visitenkarte mitnehmen können. Damit Sie bei den Besucher*innen Ihres Messestands in Erinnerung bleiben, halten Sie Werbemittel mit Logo bedruckt bereit, wie beispielsweise Haftnotizzettel, Kalender oder etwas zum Naschen. So bleibt Ihr Firmenname in Erinnerung. Neben Ihrem Messeauftritt kann auch eine eigene Veranstaltung für neue Kund*innen oder potentielle Bewerber*innen sorgen. Sie könnten zum Beispiel zum Sommerfest oder dem Tag der offenen Tür einladen und Ihr Unternehmen sowie Ihre Dienstleistungen und Produkte vorstellen. Hier sollten Sie Ihren Gästen auf jeden Fall Snacks und Getränke anbieten. So werden diese nicht nur Ihre Produkte in Erinnerung behalten, sondern auch den Eindruck, umsorgt worden zu sein. Die eigene Veranstaltung könnte dazu dienen, eine besondere Dienstleistung oder ein Produkt vorzustellen und Ihren Besucher*innen die Möglichkeit zu geben, sich intensiver damit auseinanderzusetzen. Ihrem Bekanntheitsgrad dienen aber nicht nur eigene Messeauftritte oder Veranstaltungen, auch durch Engagements z. B. als Sponsor für örtliche Vereine oder Veranstaltungen können Sie mit Fachfremden neue Verbindungen knüpfen. Damit zeigen Sie Ihr soziales Engagement und erhöhen Ihren Bekanntheitsgrad. Marketing im Gerüstbau sollte aber nicht nur ein „einsamer Kampf“ sein. Bilden Sie Kooperationen mit anderen Handwerksunternehmen, mit denen Sie gerne zusammenarbeiten. Empfehlen Sie sich gegenseitig. Gehen Sie vor allem auf Betriebe zu, die ergänzende Dienstleistungen zu Ihrem eigenen Handwerk anbieten. UNTERNEHMENSFÜHRUNG Anzeige Interesse? Dann melden Sie sich bei fachverlag bernheine • 41469 Neuss Telefon 02137-932248 • info@bernheine-medien.de Präsentieren Sie Ihr Unternehmen! * Dropflag (230 x 90 cm), Unternehmensflyer (DIN lang, 6-seitig, 500 Stück), Ritter Sport Minis (400 Stück mit farbigem Logo-Au kleber) – Detailliertes Angebot nach Festlegung der Werbemittel; Messepaket kann beliebig verändert oder erweitert werden. Kleines Messepaket* bestehend aus: • Dropflag • Unternehmensflyer • Werbemittel, z. B. Ritter Sport Minis mit Au kleber Angebotspreis: 759,- Euro

18 05 / 2024 Selbstreflexion, bitte mehr davon! Der Alltag ist eh schon stressig, da kommt auch noch die Mail mit der Kundenbeschwerde rein oder mit der Auftragsstornierung oder mit dem Brief vom gegnerischen Anwalt. Der Blutdruck geht hoch, im Kopf entsteht blitzschnell eine scharfe Antwort. Schon kann ein nerviges E-Mail-hin-und-her beginnen. Es geht aber auch ganz anders, wie die Autoren Thomas Fischer und Ingo Leipner („Mensch.Mensch.Mensch.“) empfehlen: Lehnen Sie sich zuruck, speichern Sie die ärgerliche E-Mail und lassen Sie uber die Angelegenheit erst einmal ein paar Bytes wachsen. Antworten Sie am nächsten Morgen in Ruhe. Präzise und ohne Aufregung. Damit durchbrechen Sie einen kommunikativen Teufelskreislauf und reflektieren sich selbst. Das Autorenduo empfiehlt fünf Schritte. 1. Schritt: Schießen Sie nie sofort aus Ärger zurück Sie haben gespurt, wie sich Ihr Magen verknotet, wie Ärger in Ihrer Seele aufgestiegen ist. So beginnt Selbstreflexion: Mit der Wahrnehmung der Emotionalität und oft ist es hilfreich, die automatischen Reaktionsmuster bewusst zu unterbrechen. Fischer und Leipner schreiben: „Selbstreflexion ist die menschliche Fähigkeit, über die eigene Situation nachzudenken.“ Um die notwendige „Distanz zu sich selbst“ aufzubauen, hilft es beispielwesie nicht sofort zu reagieren, sondern sich Zeit zu nehmen und die Emotionen abkühlen zu lassen. Eine andere Möglichkeit: ein Tagebuch. 2. Schritt: Führen Sie Tagebuch Schreiben hilft, über sich nachzudenken, denn die Hand ist langsamer als das Hirn. Und wenn Sie schon langsamer schreiben, dann versuchen im Gegenzug auch präziser zu formulieren. Automatisch entsteht ein Raum zu größerer Selbstreflektion. Damit nimmt Ihr Verstand die Umwelt und die Mails schärfer wahr und Sie verschaffen sich einen größeren Handlungsspielraum. Ihre klareren Gedanken führen Sie leichter zum Ziel. Die Psychologie bezeichnet diese Strategie als „Des- identifikation“. Sie wählen bewusst eine Rolle, aus der Sie Ihr verärgertes Ich beobachten. 3. Schritt: Sie sind nicht Ihre Gefühle und Bedürfnisse Je stärker Sie sich von Ihren Emotionen lösen können, desto genauer können Sie Ihre Gefuhle unter die Lupe zu nehmen und desto leichter können Sie sich von der Identifikation mit Ihren Bedurfnissen lösen. Sie haben weiterhin Gefühle, aber Sie sind ihnen nicht mehr ausgeliefert. Sie agieren, aber Sie sind ihnen nicht mehr ausgeliefert, indem Sie sofort „zurückschießen“. 4. Schritt: Nehmen Sie unterschiedliche Perspektiven ein Eine Medaille hat zwei Seiten. Ein Auto bietet verschiedene Perspektiven. Betrachten Sie Ihr aktuelles Problem deshalb von verschiedenen Seiten, sonst sehen Sie eben nur einen Ausschnitt der ganzen Realität. Fischer und Leipner empfehlen eine 360-Grad-Betrachtung: Erst wenn Sie um das Auto herumlaufen, haben Sie einen vollständigen Eindruck. Schauen Sie entsprechend berufliche oder eigene Probleme so vollständig wie möglich an. Die Idee dabei ist, eine gewisse Distanz aufzubauen und damit eine größere Selbstreflektion zu bekommen. Nach dem Motto: Ach, so kann man das auch sehen! So erweitern Sie Ihren Horizont und finden angemessenere Lösungen. 5. Schritt: Versuchen Sie die Motive anderer Menschen zu verstehen Mit der 360-Grad-Betrachtung verwandt ist die Technik, sich in andere Menschen hineinzuversetzen. Mit Empathie und Einfühlungsvermögen verstehen Sie die Motive anderer Menschen besser. Sie bekommen ein tieferes Verständnis fur deren Situation und damit für die Gesamtsituation. Allerdings bedeutet Verständnis auf keinen Fall Zustimmung. Doch wenn Sie aufgrund Ihrer Selbstreflexion andere Menschen besser einschätzen, lassen sich Konfrontationen leichter bewältigen. UNTERNEHMENSFÜHRUNG Thomas Fischer, Ingo Leipner: Mensch. Mensch. Mensch. Menschen im Unternehmen – mit Selbstreflexion zum Erfolg! 2024, 1. Auflage, ISBN 978-3-00-077612-0

19 05 / 2024 Die beiden Autoren empfehlen, die Selbstreflektion täglich zu trainieren, dazu reichen funf Minuten bei einer Tasse Kaffee in einer ruhigen Ecke. Auf diese Weise können Sie reflektieren, was Sie gerade beschäftigt. Sie spüren Ihren Emotionen nach und lernen schrittweise, sich weniger von ihnen lenken zu lassen. Gerade weil den Menschen in den vergangenen fünf Jahren bewusster geworden sind, dass alle in einer Bubble leben, haben Fischer und Leipner einen zweiten Tipp parat: Suchen Sie immer wieder das Gespräch mit Menschen, die nicht unbedingt Ihre Ansichten teilen. Zum einen schärfen Sie Ihre Selbstreflektion und halten Sie ihn Schwung, denn das ist ein lebenslanger Übungsprozess. Zum anderen stoßen Sie so immer wieder auf neue Perspektiven. Ein Spaziergang im Wald bietet dafür eine anregende Umgebung. Autor: Jens Gieseler UNTERNEHMENSFÜHRUNG Der Dipl.-Volksw. Ingo Leipner ist Wirtschaftsjournalist und Buchautor (Redline: „Die Lüge der digitalen Bildung“, „Verschwörungstheorien“, „Moderne Rattenfänger“.) Thomas Fischer ist Unternehmer, Jurist und Psychologe und gibt in der Schweiz und in Deutschland Kurse zum Thema „Führungspsychologie“. Anzeige • Schnelle, einfach Montage • Deckt Brüstungsbreiten von bis zu 80 cm ab • Aufgrund der stabilen Bauart mit Gitterträgern bis 5 m Länge kombinierbar • Maximale Arbeitsbreite bei Dacharbeiten durch den außenliegenden Rohrstutzen • Auch bei Balkonarbeiten einsetzbar (Fußspindel nicht im Lieferumfang enthalten) GELOG Attika-Brüstungsklemme Spannweite bis 80 cm www.gelog-system.de • Tel. 02935 9686790 • info@gelog-system.de Animations lm NEU Spannweite bis 30 cm

05 / 2024 • www.geruestbauhandwerk.de 20 Neuer Leitfaden zum Thema Gerüst für PV-Anlagen Die Bauhandwerke haben eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Energiewende. Dazu gehört der massive Ausbau der Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) in Deutschland. Um diesen PV-Hochlauf möglichst reibungslos und unfallfrei zu gestalten, bedarf es einer guten Koordination zwischen den einzelnen Handwerken – nicht zuletzt zwischen dem Gerüstbauer-Handwerk und den E-Handwerken. Schließlich ist zur Montage einer PV-Anlage in den allermeisten Fällen ein Gerüst erforderlich. Um genau diese Koordination zu erleichtern, haben Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau gemeinsam mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) einen Leitfaden erstellt. Er beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Gerüst für PV-Anlagen und betont, dass eine frühzeitige Einbeziehung des Gerüstbauer-Handwerks bei der Planung essenziell ist für einen reibungslosen Ablauf im Zusammenspiel der beiden Handwerke. Hierzu sollte der/die Auftraggeber*in oder der/ die Bauherr*in und Planer*in sich von Beginn an mit der Notwendigkeit des Gerüstes auseinandersetzen und entsprechend frühzeitig die Anfrage an das Gerüstbauunternehmen stellen. Zur Qualitätssicherung wird vorgeschlagen, auf Fachbetriebe des Gerüstbauer-Handwerks zuzugehen. Den Leitfaden, der in Kooperation mit den beiden Berufsgenossenschaften entstanden ist, finden Sie ab sofort in digitaler Form im öffentlichen Downloadbereich der Innungshomepage. Gerüst und PV-Anlagen Neue Gefahrstoffverordnung: Handwerk appelliert an Bundesrat Dieser Tage befasst sich der Bundesrat mit der novellierten Gefahrstoffverordnung. Gemeinsam mit anderen Handwerksverbänden haben Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau im Vorfeld mit Nachdruck auf Änderungen gedrängt. Mit der Novellierung der Verordnung waren eigentlich große Hoffnungen verbunden: So sollten endlich auch Bauherr*innen stärker in die Asbesterkundung eingebunden werden. Doch diese Erkundungspflicht wurde zuletzt wieder aus der Verordnung herausgestrichen. Stattdessen soll der/die Bauherr*in lediglich verpflichtet werden, alle ihm/ihr vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Diese Fassung wurde Ende August trotz massiver Proteste zumal aus der Baubranche vom Bundeskabinett beschlossen. Im Handwerk sorgte das für massive Kritik. „Aus unserer Sicht ist es für die ausführenden Gewerke unabdingbar, dass der Veranlasser einer Baumaßnahme vor deren Beginn erkundet, ob und welche Gefahrstoffe bei Ausführung der Arbeiten zu erwarten sind“, betonte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Die jetzige Regelung sei deshalb praxisfern und nicht umsetzbar. „Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Baubeschäftigten sowie der Bewohner betroffener Gebäude“ verlangte Schwannecke deshalb Nachbesserungen: „Wir fordern die Länder auf, sich im zustimmungspflichtigen Bundesrat dafür einzusetzen.“ Noch deutlicher wurde der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Heute ist ein schwarzer Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz“, so Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa im August nach dem Beschluss des Bundeskabinetts. Statt Bauherr*innen in die Verantwortung für ihre Sanierungsprojekte zu nehmen, sollten die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem Neue Gefahrstoffverordnung

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