GB_05.2023

9 05 / 2023 terweisungen und baustellenbezogene Unterweisungen sind der Grundbaustein, um sicheres und gesundes Arbeiten zu gewährleisten. Schrecken Sie dabei nicht davor zurück, scheinbar selbstverständliche Dinge anzusprechen. Es dürfen keine Inhalte ausgelassen werden, nur weil sie vermeintlich „klar“ sind. Arbeitsunfälle zeigen uns tagtäglich, dass offensichtlich trotz jahrelanger Berufserfahrung die einfachsten Abläufe vernachlässigt werden. Auch die Verwendung von PSA gehört in eine Unterweisung. Und diese ist im besten Fall praktisch durchzuführen. Wenn es Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren gibt, von denen gesundheitliche Risiken ausgehen, bieten auch viele Hersteller Schulungen zum Umgang mit entsprechenden Arbeitsmitteln an, die auf das sichere und gesunde Arbeiten abzielen. Nutzen Sie die Angebote der Hersteller – der Stand der Technik hat sich vielleicht verändert, nur weiß noch keiner aus der Belegschaft davon. Fazit Als Gerüstbau-Unternehmer*in sollten Sie sich stets folgende Fragen zur Arbeitsschutz-Qualifizierung in Ihrem Unternehmen stellen: 1. Sind Führungskräfte und interne Funktionsträger ausreichend für ihre Aufgaben qualifiziert? 2. Wird der Schulungsbedarf aller Führungskräfte und Beschäftigten regelmäßig und systematisch überprüft bzw. werden bei Bedarf Schulungen angeboten? Bedenken Sie bitte immer, dass es bei der Qualifizierung im Arbeitsschutz nicht nur um die Gesundheit und den Erfolg des eigenen Unternehmens geht. Als Gerüstersteller sind Sie auch für die Sicherheit anderer Gewerke zuständig und tragen ein hohes Maß an Verantwortung bezüglich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Nehmen Sie diese Verantwortung und vor allem die Gerüstfreigabe vor erstmaliger Verwendung ernst – sie kann im Zweifel Leben retten. ARBEITSSICHERHEIT Die kostengünstige Alternative zum Daueranker: Der temporäre Gerüstanker für große Wandabstände! Tel. 05247-4044614 • info@felsuma.de • www.felsuma.de Anzeige BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de Die TRBS 2121 nennt weitere Qualifikationen im Arbeitsschutz: Funktion Zuständigkeit /Aufgabe Voraussetzungen Fachlich geeignete Beschäftigte Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten Fachlich geeignet sind Beschäftigte, die speziell für die auszuführenden Arbeiten eine angemessene Unterweisung erhalten haben. Fachkundige Person Erstellung und Aktualisierung des Plans für den Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten; Erstellung und Aktualisierung des Plans für den Gebrauch von Gerüsten; Aufsicht der Auf-, Um- und Abbauarbeiten Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit z. B. Geprüfte/r Gerüstbau-Kolonnenführer*in, Geprüfte/r Gerüstbau-Montageleiter*in, Geprüfte/r Gerüstbau-Obermonteur*in, Geprüfte/r Polier*in etc. Zur Prüfung befähigte Person Prüfung von Arbeitsmitteln (BetrSichV § 10 Abs. 1) Beispiele: Freigabe von Gerüsten vor Erstbenutzung Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.

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