GB_05.2023

8 05 / 2023 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 4: Qualifikationen für den Arbeitsschutz von Führungskräften und Beschäftigten sichern Jede/Jeder Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie erläutern die Autoren die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten und zerlegen damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente, die nacheinander bearbeitet werden. Im folgenden Artikel werden beispielhaft einige Qualifikationen im Arbeitsschutz erläutert. Die wichtigste Qualifikationsgrundlage, auch über den Arbeitsschutz hinaus, ist es, dass die Beschäftigten ihren Aufgaben entsprechend qualifiziert sind. Unzureichende Qualifikation führt nicht nur zu Unfällen, sondern auch zu mentaler Überforderung. Seit 1998 ist das Gerüstbauhandwerk in Deutschland ein anerkannter Ausbildungsberuf. Natürlich wird im Rahmen der Berufsausbildung zum Gesellen bzw. Gesellin und/oder Meister bzw. Meisterin auch die Arbeitssicherheit gelehrt. Sowohl organisatorische als auch praktische Inhalte wie z. B. die Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sind Bestandteil der Ausbildung. Das reicht jedoch lange nicht aus, um den Arbeitsschutz ganzheitlich organisieren und umsetzen zu können. Welche Qualifikationen benötigen Führungskräfte? Aus Sicht der Unternehmer*innen ist vor allem, sofern keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist, die Weiterbildung durch die BG BAU im alternativen, bedarfsorientierten Betreuungsmodell entscheidend (siehe Schritt 2 der Artikelserie). Dadurch lernen Unternehmer*innen die Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz kennen und können den Grundstock in der Arbeitsschutzorganisation legen. Wird keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, ist diese Qualifikation für den/die Unternehmer*in verpflichtend und regelmäßig aufzufrischen. Darüber hinaus sollten sich Unternehmer*innen und weitere Führungskräfte regelmäßig mit Führungskompetenzen auseinandersetzen bzw. sich weiterbilden. So wie Fachkräfte ihre Arbeitsmittel pflegen, müssen Führungskräfte ihre Teammitglieder pflegen. Dies ist eine oft knifflige und sehr individuelle Aufgabe, die nicht mit dem Besuch einer Fortbildung gelöst werden kann. Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen, Weiterentwicklung von Beschäftigten und der Aufbau einer gesunden Fehlerkultur sind nur einige Beispiele wichtiger Führungsaufgaben. Die Kompetenz dazu erlangen sie meist nicht durch das bloße Absolvieren eines Fortbildungskurses, sondern durch die Arbeit an sich selbst – und werden so zu einem gut funktionierenden und anerkannten Bindeglied innerhalb der Betriebsgemeinschaft. Die Auswahl von Führungskräften sollte nicht ausschließlich von deren Fachkompetenz abhängen. Die besten Vertriebler*innen im Team sind nicht automatisch die prädestinierten Teamleiter*innen. Hier geht es vielmehr um gut ausgeprägte Sozialkompetenzen. Welche Qualifikationen benötigen die Beschäftigten? Es gibt eine Reihe von Qualifikationen im Gerüstbauhandwerk in Bezug auf Arbeitssicherheit. Sie reichen von allgemeinen Anforderungen, wie z. B. die Ausbildung zum/zur Ersthelfer*in oder Brandschutzhelfer*in über Qualifizierung zur Ladungssicherung bis hin zu tätigkeitsbezogenen Qualifikationen wie die befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten. Grundsätzlich ist noch einmal die Anforderung aufzugreifen, dass die Beschäftigten in der Lage sein müssen, ihre Tätigkeiten sicher und gesund auszuführen. Jährliche SicherheitsunARBEITSSICHERHEIT  Arbeitsschutzportal www.basiss-net.de  Regelbetreuung und persönliche Unterstützung im Betrieb  Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen Arbeitssicherheit einfach. sicher. digital. Kalckreuthstr. 4  10777 Berlin E-Mail: siekmann@basiknet.de Die Spezialisten für Arbeitsschutz im Gerüstbauerhandwerk Anzeige

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