GB_05.2023

6 05 / 2023 Mit der 3. Periode der GDA „Psychische Belastungen am Arbeitsplatz“ müssen psychische Risiken ebenfalls in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Dies erfordert eine systematische Analyse der Arbeitsbedingungen und eine Bewertung der psychischen Belastungen (Abb. 1). Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sollen geeignete Präventionsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Diese können sowohl organisatorischer als auch technischer Natur sein. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass psychische Belastungen minimiert werden und die psychische Gesundheit der Beschäftigten gefördert wird. Der Prozess der Prävention und Gesundheitsförderung hinsichtlich psychischer Belastungen endet nicht mit der Umsetzung von Maßnahmen. Arbeitgeber*innen müssen kontinuierlich die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überwachen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um langfristig positive Ergebnisse zu erzielen. Der PDCA- Zyklus ist eine bewährte Methode, um die sicherheitsrelevanten Aspekte am Arbeitsplatz zu analysieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Die Vier Perioden umfassen die Planung, die Durchführung, die Überprüfung und das Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Integration psychischer Belastungen in diesen Prozess ergeben sich folgende Schritte: 1. Plan: In dieser Phase werden die spezifischen Anforderungen des Unternehmens hinsichtlich psychischer Belastungen ermittelt. Hierzu können beispielsweise Mitarbeiterbefragungen, Arbeitsplatzanalysen und Gespräche mit den Beschäftigten genutzt werden. Ziel ist es, die relevanten Belastungsfaktoren zu identifizieren und in den Fokus der Gefährdungsbeurteilung zu rücken. 2. Do: Die eigentliche Gefährdungsbeurteilung erfolgt unter Berücksichtigung der ermittelten Belastungsfaktoren. Dabei sollten sowohl die individuellen Voraussetzungen der Beschäftigten als auch die spezifischen Arbeitsbedingungen in den Blick genommen werden. Hierbei kann auf etablierte Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen, wie beispielsweise das COPSOQ-Verfahren, zurückgegriffen werden. (COPSOQ = Copenhagen-Psychosocial-Questionaire) Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung bilden die Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen zur Reduzierung der psychischen Belastungen. 3. Check: Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Dies kann beispielsweise durch erneute Befragungen der Beschäftigten oder die Analyse von Krankenstandszahlen erfolgen. 4. Act: Die kontinuierliche Überprüfung gewährleistet, dass eventuelle Anpassungen oder weitere Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit der Beschäftigten ergriffen werden können. Beispiel Nr. 1: Für jeden Menschen ist die psychische Belastung resultierend aus der Arbeitsumgebung unterschiedlich stark. Lärm, Licht, Klima und Gerüche wirken gleich auf die Psyche des einzelnen ein, aber die sich daraus ergebene Belastung ist individuell verschieden. Um dies vollumfänglich bewerten zu können, ist aktive Beteiligung der Beschäftigten bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unerlässlich, dies setzt aber auch eine entsprechende Bereitschaft zur Mitwirkung voraus. Beispiel Nr. 2: Veränderungen im privaten Umfeld (Trauerfall, Scheidung etc.) haben unmittelbare Auswirkungen auf den psychischen Zustand der Beteiligten ohne das die persönliche Situation am Arbeitsplatz bekannt ist. Der zwischenmenschliche Austausch als auch das kontinuierliche Fortschreiben der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung „Psyche“ kann Arbeitgeber*innen helfen, die individuellen ARBEITSSICHERHEIT Abb. 2: PDA Zyklus = Plan DO Check Act

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