GB_05.2023

4 05 / 2023 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und die betriebliche Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für den erfolgreichen Arbeitsschutz in den Betrieben. Die Gefährdungsbeurteilung kann kontrovers diskutiert werden, da eine Vielzahl von Faktoren wie z. B. die betrieblichen Belange, die berufsgenossenschaftlichen, und die staatlichen Vorgaben etc. berücksichtigt werden müssen. Für diese Aufgabenstellung bieten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ihren Mitgliedsbetrieben Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Schulungen und Beratungen durch die zuständigen Aufsichtspersonen an. Darüber hinaus werden noch zusätzlich diverse Hilfestellungen wie z. B. Handlungsanleitungen oder Mustergefährdungsbeurteilungen zur Verfügung gestellt. In der Regel beinhalten die branchenüblichen Gefährdungsbeurteilungen die tätigkeitsbezogenen und aus der Arbeitsumgebung heraus resultierende Gefahren. Bitte beachten Sie, dass bei nicht richtiger, nicht vollständiger oder nicht rechtzeitiger Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Bußgelder von den staatlichen Aufsichtsbehörden verhängt werden. Der Regelsatz des Bußgeldes für den Verstoß gegen § 3 Abs. 3 ArbStättV iVm. § 9 Abs. 1 Nr. 1 OWiG beträgt aktuell 5.000,00 Euro (siehe LV 56 Abs. 3.1 Bußgeldkatalog zur ArbStättV). Mit der Zielsetzung, eine praktische Verbesserung für die Beschäftigten im Arbeitsschutz zu erreichen und das Arbeitsschutzsystem in Deutschland entlang des Wandels der Arbeitswelt kontinuierlich zu modernisieren, haben die Träger (Bund, Länder und die Unfallversicherungsträger), die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ins Leben gerufen. Dadurch sollen Anreize für die Betriebe geschaffen werden, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und zu gewährleisten. Am 27. Mai 2021 startete die 3. GDA-Periode mit einer bundesweiten Eröffnungsveranstaltung. Um die Erreichung der gesteckten Ziele gewährleisen zu können, wurde die 3. GDA-Periode in 4 Arbeitsgruppen unterteilt. In diesem Rahmen führen alle GDA-Träger gezielte Aktionen und Maßnahmen durch und konzentrieren sich dabei auf bestimmte Schwerpunkt-Themen in festgelegten Handlungsfeldern. Die Arbeitsgruppen der 3. GDA-Periode gliedern sich wie folgt: • Arbeitsgruppe Nr. 1 „Betriebsbesichtigungen“ • Arbeitsgruppe Nr. 2 „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ • Arbeitsgruppe Nr. 3 „Muskel- Skelett- Belastungen“ • Arbeitsgruppe Nr. 4 „Psyche“ Der Schwerpunkt psychische Belastungen am Arbeitsplatz wurde dadurch in den Fokus der Aufsichtsbehörden gerückt und ARBEITSSICHERHEIT Abb. 1: Auszug GB Psyche (Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner)

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