GB_05.2023

Veranstaltungen bis Jahresende Folgende Veranstaltungen, Seminare und Kurse finden in den kommenden Wochen statt (siehe Tabelle). Bitte entnehmen Sie den Anmeldeschluss für die jeweiligen Veranstaltungen der Übersicht auf unserer Homepage. Mitglieder können sich hier auch online anmelden: www.geruestbauhandwerk.de/leistungen/termine/ 05 / 2023 • www.geruestbauhandwerk.de 24 Neben der Beobachtung und Einflussnahme auf die Entwicklungen bei den weltweit angewendeten ISO-Normen steht die Gestaltung der europäischen Gerüstbaunormen, insbesondere der neu ins Leben zu rufende Kernnorm für Gerüste im Vordergrund. Sie wird in einer eigenen Arbeitsgruppe, der Working-Group 16 (WG 16) des Technischen Komitees 53 (TC 53) beim Europäischen Komitee für Normung (CEN), erarbeitet. Zur Normung gehören neben technischen aber auch Vertragsnormen. Ein aktuelles Beispiel für die Arbeit von Bundesinnung und Bundesverband ist hier die Überarbeitung der Abrechnungsnorm DIN 18451. Hier konnte zuletzt die große Erfahrung von Bundesinnung und Bundesverband mit Abrechnungsschwierigkeiten zur kompletten Neuausrichtung der Norm führen. Zulassungswesen: Beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) Berlin ist der Sachverständigenausschuss (SVA) für temporäre Bauhilfsmittel eingerichtet. Er befasst sich mit Fragestellungen zu Konstruktion, Prüfung und Berechnung von Bauteilen, die von Zulassungsverfahren betroffen sind. Im SVA sind Vertreter des DIBt, der Gerüsthersteller, einzelner Prüfinstitute, der Berufsgenossenschaft sowie der Bundesinnung tätig. Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes: Werden Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erstellt oder überarbeitet, sind für gewöhnlich Vertreter der DGUV selbst, der staatlichen Arbeitsschutzbehörden, aber auch der mit dem Thema befassten Fachverbände eingeladen, daran mitzuarbeiten. Verbandspolitisch geht es bei einer solchen Beteiligung darum, unter Beachtung der bereits geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften die Interessen der Gerüstbauunternehmen angemessen zu vertreten. Dabei wird innerhalb der Gruppe insbesondere abgewogen und diskutiert, inwieweit Formulierungen die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen, ohne wirtschaftliche Nachteile für die Praxis hervorzurufen. Auch wenn der Einfluss von Bundesinnung und Bundesverband aufgrund des Mehrheitsprinzips und des Übergewichts staatlicher Institutionen und weiterer Interessensvertreter begrenzt ist, so ist es dennoch unentbehrlich, die Stimme des Gerüstbaus einzubringen und zu verdeutlichen. Beispiele hierfür sind die DGUV I 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“, die DGUV R 101-014 „Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten“ oder die DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“. Veranstaltungen Termin Titel Ort 16.10. 23.10. 30.10. OS 4 „Die betriebseigene Kostenvorausschau“ (3 Module) Online 20./21.10. M 2 „Leistungsfähigkeit im Führungsalltag erhalten“ – Fachfrauenseminar (ausgebucht) Bremen 10./11.11. Groß-Seminar „Ausblick auf die neue ATV DIN 18451“ (ausgebucht) Hannover 24./25.11. S 8 „Ich sehe was, was Du nicht siehst“ Gießen WEITERE INFORMATIONEN BUNDESINNUNG für das GERÜSTBAUer-Handwerk • Corina Amenda: c.amenda@geruestbauhandwerk.de Rösrather Str. 645 • 51107 Köln • Tel. 0221 87060-0 • Fax 0221 87060-90 • www.geruestbauhandwerk.de Bei Interesse an einer Mitgliedschaft in der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk/dem Bundesverband Gerüstbau e. V., sprechen Sie uns bitte an.

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