GB_05.2023

13 05 / 2023 der Regel sind lichte Durchfahrthöhen von mehr als 4,50 m gefordert, was je nach Spannweite und notwendigem Überbrückungsquerschnitt schnell zu Gerüsthöhen zwischen 5,0 m und 6,50 m führt. Als Konstruktionshilfe für sinnvolle Ergebnisse ist die alte Regel: Höhe zu Baubreite mit H:B = 3:1 im ersten Ansatz immer noch anwendbar, auch wenn diese nicht mehr als Beleg der Standsicherheit anzuwenden ist. Wenn man also eine Kabelbrücke mit einer Höhe von 5,0 m baut, die über Ballast beidseitig in der Lage gesichert werden soll, ist je nach örtlicher Möglichkeit ein Auflagerturm in Gerüstbauweise von 1,50 m bis 2,50 m Breite sinnvoll. Warum ist das so? Das ist die direkte Anwendung des Hebelgesetzes: Großer Hebel = kleine Kraft / kleiner Hebel = große Kraft Der Gerüstturm ist dabei nichts anderes als ein senkrechter Kragarm. Das durch den Überbrückungsträger aufzunehmende Kippmoment wird in erster Linie über die Außenstiele des Gerüst- turmes aufgenommen, was folgendes Rechenbeispiel belegen soll: Horizontale Einwirkung H d = 5,0 kN Höhe h = 5,0 m = senkrechter Kragarm aufzunehmendes Kippmoment M k = 25,0 kNm (Abb. 6) Da ein Moment nichts anderes ist als M = Kraft x Hebelarm, kann das Kippmoment durch den inneren Hebelarm = Abstand Außenstiel zu Außenstiel geteilt werden und man erhält die auftretende Zuglast bzw. Drucklast auf den äußeren Vertikalstiel der Gerüstkonstruktion (Abb. 7). Wenn das Kippmoment (M k ) nun 25,00 kNm beträgt und der Außenstielabstand bei 2,50 m liegt, dann ist die Zug- bzw. DruckbeTECHNIK Abb. 5: Querschnitt begehbarer Überbrückungsträger ausgebildet als „Röhre“, bestehend aus GT45 und Stahlrohr-Kupplungselementen Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Abb. 4: Querschnitt Überbrückungsträger ausgebildet als Dreieck, bestehend aus GT45 und Stahlrohr-Kupplungselementen Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Abb. 6: Vereinfachtes statisches System = senkrechter Kragarm mit Horizontallast, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner www.spezialgeruestbau.gmbh Anzeige

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