GB_05.2023

12 05 / 2023 Spannweite Auszug Schnittgrößen aus Vertikallasten 9,50 m max. Biegemoment M = 6,91 kNm 15,00 m max. Biegemoment M = 15,05 kNm 22,00 m max. Biegemoment M = 29,82 kNm Abb. 3d: Auszug der Schnittgrößen aus Vertikallasten in Abhängigkeit zur Spannweite, Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner Fazit 1 Die Spannweite der Kabelbrücke hat deutliche Auswirkungen auf Schnittgrößen, Auflagerlasten und ggfs. Ballast und somit auf das einzusetzende Material bzw. die konstruktive Ausbildung der Gerüstkonstruktion. Dabei ist zu beachten, dass die Kabelbrücke nicht nur Vertikallasten aufnehmen muss. Der Überbrückungsträger wirkt wie ein „Windband“ und somit sind zusätzlich Horizontallasten aus Wind aufzunehmen und bis in die Gründung abzuleiten. Für die statische Bewertung ist der gewählte konstruktive Aufbau des Überbrückungsträgers wichtig (Abb. 4 und Abb. 5). Bei den dargestellten Bauarten der Überbrückungsträger wird deutlich, dass die Windangriffsfläche der gezeigten Über- brückungsquerschnitte nicht vergleichbar ist. Die Windbelastung des in Abbildung 5 dargestellten Gerüstquerschnittes ist infolge des größeren Querschnittes und der daraus resultierenden Wind- angriffsfläche deutlich höher als die Windbelastung bei dem Überbrückungsquerschnitt in Abbildung 4. Das wiederum bedeutet, dass die horizontale Windbelastung der Kabelbrücke direkt von der konstruktiven Ausbildung des Überbrückungsquerschnittes abhängig ist. Dabei kann je nach Überbrückungsquerschnitt und Standort der Kabelbrücke plötzlich die Horizontalbelastung größer sein als die Vertikalbelastung. Hierbei ist zu beachten, dass manchmal Kabel mit Gewichten von gerade 10 kg/lfdm aufgenommen werden müssen, die Konstruktion aber vielleicht in Hamburg steht und man hier schnell Windlasten bzw. Horizontallasten in der Größenordnung von ca. 17 bis 25 kg/m2 bekommt. Fazit 2 Wenn je nach Lage konstruktiver Ausbildung, aufzunehmendem Vertikalgewicht die Spannweite ein gewisses Maß überschreitet, kann plötzlich nicht die aufzunehmende Vertikallast für die konstruktive Ausbildung entscheidend sein, sondern z. B. die aufzunehmende Horizontallast infolge von Wind. Unabhängig davon, ob die Vertikalbelastung und/oder die Horizontalbelastung maßgeblich wird, müssen die auftretenden Belastungen so oder so von den Auflagergerüsten aufgenommen und bis zur Gründung abgeleitet werden. Hier spielt neben der Spannweite die notwendige Aufbauhöhe eine wichtige Rolle. In TECHNIK PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige Abb. 3b: Beispielrechnungen zur Veränderung der von der Gerüstkonstruktion aufzunehmenden Belastungen (Schnittgrößen) in Abhängigkeit von der gebauten Spannweite L2 = 15,00 m Abb. 3c: Beispielrechnungen zur Veränderung der von der Gerüstkonstruktion aufzunehmenden Belastungen (Schnittgrößen) in Abhängigkeit von der gebauten Spannweite L3 = 22,00 m

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