GB_04.2024

Ausgabe 04 / 2024 www.der-geruestbauer.de Schutzgebühr 4,50 Euro

MJ OPTIMA SO RÜSTET MAN HEUTE @WORK MJ OPTIMA | Natürlicher Feind der PSAgA | Macht sie in der Regelausführung überflüssig | JETZT SELBER TESTEN! WWW.RICHTIG GUTER STIEL.DE ERPROBT UND IN DER PRAXIS BEWÄHRT. WANN BIST DU DRAN? LASS AUCH DU DICH VON DEN VIELEN VORTEILEN UNSERES MODULAREN FASSADENGERÜSTS ÜBERZEUGEN.

3 04 / 2024 EDITORIAL/ INHALT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, vorgehangene Fassaden sind heutzutage sowohl im Büro- als auch im Wohnungsbau eine weit verbreitete Art der Gebäudehülle. Welche Vorkehrungen für den Gerüstaufbau bzw. die Gerüstverankerung schon in der Planungsphase getroffen werden sollten, um eine störungsfreie Ausführung zu gewährleisten, lesen Sie im ersten Bericht dieser Ausgabe. Weitere Themen dieser Ausgabe sind der richtige UV-Schutz bei Arbeiten im Freien, Rechtstipps zum Verkauf von Gerüsten und Treppentürmen an Auftraggeber, viele Informationen über Gerüstsysteme sowie Seminarvorstellungen. Bleiben Sie gesund. Ihr Team von DER GERÜSTBAUER » Technik: Sinnvoll geplante Verankerung...........................4 » Arbeitssicherheit: Den Arbeitsschutz im Gerüstbau- unternehmen organisieren...............................................8 » Arbeitssicherheit: Richtiger UV-Schutz..........................10 » Rechtstipps....................................................................13 » Unternehmensführung: Erfolg im Gerüstbau .................16 » Soka: Gerüstbauer-Handwerk zeigt sich robuster als die Bauwirtschaft......................................................18 » Die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk informiert.......................................................................22 » Hersteller Infos ..............................................................26 » Meldungen.....................................................................44 » Dienstleister................................................................... 47 » Marktplatz......................................................................48 » Termine..........................................................................50 Beate Bernheine Markus Hüger Verlag: fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210 625, 41432 Neuss Tel. 02137-932248 Fax 02137-932247 info@bernheine-medien.de www.bernheine-medien.de Verlagsleitung: Beate Bernheine Einzelheftpreis/ Nachbestellung: 4,50 Euro zzgl. Porto IMPRESSUM Erscheinungsweise: sechsmal jährlich Layout: Maritta Müller Freie Autoren: Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer, Nils Bücker Titelfoto: Wilhelm Layher GmbH & Co KG Copyright: fachverlag bernheine UG. Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteur*innen der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten.

4 04 / 2024 Sinnvoll geplante Verankerung Gerüstplanung bei vorgehangener Fassade mit Aufbaustärken bis zu 500 mm Wie auch schon viele andere Einrüstungsvarianten, die heutzutage im Gerüstbau nichts Ungewöhnliches mehr sind, so gehören auch alle möglichen Arten von Fassadeneinrüstungen zum Tagesgeschäft von Gerüstaufstellern. Bei einer vorgehangenen, oft hinterlüfteten Fassade (VHF) spricht man von einer weitverbreiteten Art der Gebäudehülle, die oft durch eine Luftschicht gekennzeichnet ist, die sich zwischen dem gedämmten Gebäude und der Wetterhaut (z. B. Waschbetonplatten, Blechelemente, Schiefer etc.) befindet. Diese Luftschicht sorgt für eine ständige Hinterlüftung der Außenhaut und trennt dadurch in Bezug auf Feuchtigkeit und Wärme die Außenhaut von der gedämmten Bauwerksstruktur. Im Gerüstbau ist es üblich, das Gerüst zug- und druckfest an das Bestandsbauwerk anzuschließen und so gegen Kippen und Gleiten zu sichern. Bei dem zuvor beschriebenen Fassadenaufbau kann es aber je nach tatsächlichem Aufbau der vorgehangenen Fassade sein, dass das Gerüstaufstellerunernehmen bei der Montage des Gerüstes vor der Fassade, also der Außenhaut der vorgehangenen Fassade, gar nicht bis zur tragenden Wand kommt, um z. B. einen konventionellen Gerüstanker zu montieren (Abb. 1 und Abb. 2). In Abb. 1 bzw. Abb. 2 sieht man die glatte Außenhaut eines Bestandbauwerkes, die als vorgehangene Fassade seinerzeit ausgeführt wurde. Im Zuge der Gerüstplanung zeigte sich, dass die Elemente der Außenhaut (Vorsatzschale) jeweils nur – wie seinerzeit – üblich an 4 bis 6 Stellen an der tragenden Wand des Bestandbauwerkes zug- und druckfest angeschlossen war bzw. ist. Zum Zeitpunkt der Bauwerksherstellung waren Daueranker noch nicht Stand der Technik, so dass durch den Fassadenaufbau eine direkte Ankerung des Gerüstes in einer tragenden Wand mit konventionellen Gerüstankern – also Ringschraube und Kunststoffdübel – vor Ort durch die Vorsatzschale nicht umzusetzen war. Im Zuge der Abstimmung zwischen Gerüstaufsteller und Architekten zeigte sich dann ein Wandaufbau, der durch Probebohrungen örtlich bestätigt wurde. Dieser führte zu einem Zwangsabstand des Gerüstes bis zur tragenden Wand von 250 bis 400 mm. Das zur Fassadensanierung notwendige Gerüst hatte dabei eine Aufbauhöhe von ca. 40,0 m und wurde im oberen Drittel des Gerüstes abgenetzt ausgeführt, was entsprechende Anforderungen an Anzahl, Art, Ankerraster und Ankerbelastung mit sich TECHNIIK Abb. 1: Beispiel Außenhaut einer vorgehangenen Fassade Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner bzw. G.K. Gerüstbau Kreft GmbH Seevetal

5 04 / 2024 bringt und nur schwierig oder, besser gesagt, gar nicht mit einer 400 mm langen Ringschraube und Gerüstanker auf nicht tragendem Untergrund zu vereinbaren bzw. statisch nachzuweisen ist (Abb. 3). Anmerkung: Der in Abb. 3 dargestellte Gerüstaufzug wurde direkt am Bestandsbauwerk, d. h. an der tragenden Wand des Bestandbauwerkes, angeschlossen. Dazu mussten an den notwendigen Ankerstellen des Gerüstaufzuges die Fassadenelemente bauseitig entfernt werden, um den Gerüstaufzug fachgerecht montieren bzw. ankern zu können. TECHNIK Anzeige AGS – Lohnt sich! MODULARES FASSADENGERÜST EINFACH SICHER. Damit können wir gängige Sicherheitsvorschriften zum Schutz unserer Mitarbeiter problemlos einhalten und gleichzeitig rentabel arbeiten. Auch unser Team ist überzeugt, da die erhöhte Sicherheit mit einem leichteren Handling einhergeht. Patrick Wilhelm, Geschäftsführer des Gerüstbauunternehmens Wilhelm Abb. 2: Beispiel Außenhaut einer vorgehangenen Fassade Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner bzw. G.K. Gerüstbau Kreft GmbH Seevetal

6 04 / 2024 TECHNIK Abb. 3: Darstellung eines umlaufenden Arbeitsgerüstes Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner GEDA 500ZZP Podesttreppenaufgang nach TRBS 2121-1 Schutzdach nach DIN 4420-1 Schutzdach nach DIN 4420-1 Schutzdach nach DIN 4420-1 Staubnetz als umlaufende Gerüstbekleidung Schutzdach nach DIN 4420-1 Im Zuge der Bearbeitung wurde in Abstimmung mit dem Auftraggeber das Ankerbild des Arbeitsgerüstes so weit als möglich optimiert, um die Fassade so gering als möglich durch Gerüstanker zu „durchbohren“ (Abb. 4). Wie im Gerüstbau üblich, werden im Regelfall in Abhängigkeit von Lastklasse, Konsolanforderungen, Aufbauhöhe, Verkleidungsgrad etc. verschiedene Ankertypen wie z. B. WDVS-Anker, Daueranker, V-Anker oder Einzelanker eingesetzt, um die Gerüstkonstruktionen z. B. in der Lage gegen Kippen und Gleiten zu sichern, bzw. um die globale Knickfigur der Vertikalstiele einhalten zu können. Bei einem Fassadenaufbau von 250 mm bis 400 mm und dem Einsatz einer 30er Innenkonsole ergibt sich so ganz schnell ein Abstand vom Vertikalstiel bis zur tragenden Wand von ca. 500 bis 650 mm. Das wiederum führt zwangsweise dazu, dass ein Gerüstanker eingesetzt wird, der da wo notwendig in der Lage ist, Ankerlasten parallel und rechtwinklig zur Fassade aufzunehmen und diese in das Bestandsbauwerk ableiten zu können. Hier gibt es mittlerweile am Markt eine Vielzahl von Lösungen, die vor Montage vom Gerüstaufsteller gegebenenfalls mit Hilfe eines Fachberaters bzw. einer Fachberaterin auszusuchen sind, was wieder zeigt, dass der Gerüstaufsteller auch immer bzw. immer öfter nicht nur Handwerker, sondern auch Sachgebietsübergreifender Fachberater ist bzw. gegebenenfalls sein muss. Die Auswahl der möglichen Anker hängt von vielen Einflussfaktoren ab, wie zum Beispiel: • Ankeruntergrund • Ankermöglichkeit • Zugänglichkeit zur Montage und Montageaufwand • Gerüstabstand zum Bauwerk bzw. zu tragenden Elementen des Bauwerkes • Aufzunehmende Ankerlasten aus der Gerüstkonstruktion rechtwinklig und parallel zum Bestandsbauwerk in Abhängigkeit von Gerüsthöhe, Verkleidungsgrad, Systemwahl etc. Dabei ist zu beachten, dass ein wichtiges Element für den zug- und druckfesten Anschluss von Gerüsten ein zum Ankergrund passender Dübel, Spreizanker, Injektionsanker etc. darstellt, an dem entweder unser Standardgerüsthalter angeschlossen werden kann oder bei dem Dübel/Anker und Verbindungsmittel zum Gerüst ein in sich abgestimmtes System gegebenenfalls mit bauaufsichtlicher Zulassung darstellen.

Dabei kann es auch sinnvoll sein, dass der Gerüstaufsteller den/die Kund*in in Bezug auf das mögliche Nachrüsten von Dauerankern als Fachberater informiert, um gegebenenfalls eine dauerhafte Lösung für zukünftige Einrüstungen zu erreichen. Dass wir uns bei dem Beispiel außerhalb der Regelausführung befinden, sollte allein durch die notwendige Aufbauhöhe (H = 40,0 m > zul. H1 = 24,0 m) klar sein. Im Idealfall wird der mögliche Gerüstaufsteller auch schon durch die Ausschreibung bzw. die Leistungsbeschreibung der ausschreibenden Stelle über die zusätzlichen Anforderungen in Bezug auf die Gerüstverankerung informiert, aber leider kommt es immer wieder aus unterschiedlichsten Gründen dazu, dass diese zur Preisfindung und tatsächlichen Umsetzung wichtigen Informationen fehlen. Wenn diese Zusatzanforderung an die Gerüstankerung erst bei der Montage auffällt, ist ein Bauverzug bis zur Lösungsfindung praktisch nicht zu vermeiden. Aus Sicht des Autors ist es für alle Beteiligten deutlich besser, wenn im Zuge der ohnehin notwendigen Ausführungsplanung (außerhalb der Regelausführung bzw. Typenzulassung) eine unter allen Beteiligten abgestimmte technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung vor Montagebeginn erarbeitet und umgesetzt wird. Die heutigen digitalen Hilfsmittel, wie 3D-Scanner, Sondierungsgeräte, Softwarelösungen, bieten alle Möglichkeiten, vor oder zur Ausschreibung oder auch spätestens vor Montagebeginn mögliche Schäden oder Bauverzug abzuwenden, wenn diese Hilfsmittel denn auch von allen Beteiligten genutzt werden. 7 04 / 2024 TECHNIK Abb. 4: Ankerbild eines 40 m hohen Arbeitsgerüstes mit 30er Innenkonsole Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner 2,50 0,74 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 3,00 2,50 3,00 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 46,00 0,74 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 40,00 Heiko Tomshöfer, geboren 1970, ist Stahlbauingenieur, Schweißfachingenieur und Korrosionsschutzbeauftragter. Seit 1998 liegt sein Aufgabenschwerpunkt bei Sonderkonstruktionen in den Bereichen Traggerüstbau, Stahlbau und Mischkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen. 2016 gründete er das Ingenieurbüro Tomshöfer & Partner mit dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“. Das Dienstleistungsangebot hat den Schwerpunkt Statik und Konstruktion in allen Bereichen des Gerüstbaus inklusive Beratung, Schulung und der Möglichkeit, Sonderteile wirtschaftlich sinnvoll herzustellen. Tomshöfer + Partner • Dipl.-Ing. Heiko Tomshöfer Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum • Tel. +49 234 5880733 info@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de

8 04 / 2024 Den Arbeitsschutz im Gerüstbauunternehmen organisieren 16 Schritte zur Arbeitsschutzorganisation mit System. Schritt 10: Umgang mit Gefahrstoffen Jede*r Gerüstbauunternehmer*in ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Büro, im Betrieb und auf den Baustellen zu organisieren. In dieser Artikelserie wird die sehr komplexe Aufgabenstellung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes in 16 Schritten erläutert und damit die sehr große Aufgabe in kleine, überschaubare Teilsegmente zerlegt, die nacheinander bearbeitet werden. Im folgenden Artikel wird erklärt, was Gerüstbaubetriebe im Umgang mit Gefahrstoffen beachten sollten. Der Umgang mit Gefahrstoffen in Gerüstbaubetrieben erfordert trotz der eher geringfügigen Nutzung solcher Stoffe eine sorgfältige Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsvorschriften. Verantwortung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Unternehmensleitung verantwortlich, die sicherstellen muss, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Die Unternehmensleitung muss sicherstellen, dass jede/r Beschäftigte, die/der mit einem Gefahrstoff arbeitet, Zugang zu einer Betriebsanweisung in einer für sie/ihn verständlichen Sprache hat. Das hört sich im ersten Moment schwierig an, aber es gibt hierfür eine einfache Lösung, auf die später eingegangen wird. Die Unternehmensleitung kann Arbeitsschutzpflichten für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftlich auf zuverlässige und sachkundige Beschäftigte übertragen, die wiederum der Übertragung schriftlich zustimmen müssen. Führungskräfte, denen Pflichten übertragen wurden, müssen kontrollieren, dass sich die Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen den Vorgaben entsprechend verhalten. Auch jede/r Beschäftigte selbst ist bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtet, aktiv zum Schutz vor Gefährdungen beizutragen. Betriebliches Gefahrstoffverzeichnis Der/die Arbeitgeber*in ist gemäß Gefahrstoffverordnung verpflichtet, ein betriebliches Gefahrstoffverzeichnis zu führen, das für jeden Gefahrstoff mindestens die folgenden Angaben enthält: • Bezeichnung des Gefahrstoffes • Einstufung des Gefahrstoffes, Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften. Hierfür können die Sicherheitsdatenblätter (SDB) genutzt werden, die vom Hersteller oder Lieferanten bereitgestellt werden und umfassende Informationen über die Eigenschaften des Gefahrstoffes enthalten, einschließlich der Gefahren, Schutzmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen • die im Betrieb verwendete Menge des Gefahrstoffes • den Arbeitsplatz und die Verwendung des Gefahrstoffes im Betrieb Es stehen eine Reihe von Informations- und Hilfsmitteln für die Anlage und laufende Pflege eines Gefahrstoffverzeichnisses zur Verfügung. Für die Bauwirtschaft ist insbesondere GISBAU relevant: GISBAU ist das Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU, das umfassende Informationen über Gefahrstoffe beim Bauen, Renovieren und Reinigen bereitstellt. Zum Gefahrstoff-Informationssystem GISBAU gehört WINGIS, wo die Informationen online recherchierbar sind. Bei WINGIS können Sie für jeden Gefahrstoff eine Betriebsanweisung wahlweise in 16 Sprachen herunterladen. Weiterhin enthält WINGIS für jeden Gefahrstoff eine Vorlage für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. WINGIS kann hier eingesehen werden: https://www.wingisonline.de/ ARBEITSSICHERHEIT PLANUNG, BERATUNG, SCHULUNG UND GUTACHTEN IM GERÜSTBAU Ingenieure Tomshöfer und Partner Zu den Kämpen 2a • 44791 Bochum Tel. 0234-5880733 • Fax 0234-5880734 info@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de Anzeige

9 04 / 2024 Das Arbeitsschutzportal basISS-net bietet einen Gefahrstoffkatalog an, aus dem durch Aufruf der für den Betrieb relevanten Gefahrstoffe automatisch ein betriebliches Gefahrstoffverzeichnis erstellt wird, welches einen Link zum Sicherheitsdatenblatt (Link zum Hersteller) und zur Betriebsanweisung (Link zu WINGIS) enthält. Das Gefahrstoffverzeichnis und die Sicherheitsdatenblätter müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Die BG BAU bietet Gefkomm-Bau, Gefahrstoffkommunikation in der Lieferkette der Bauwirtschaft an. Gefkomm-Bau ist ein zentraler Branchenpool für Sicherheitsdatenblätter, der hier aufgerufen werden kann: www.gefkomm-bau.de. Bei basISS-net gibt es einen Archivordner, in dem das Gefahrstoffverzeichnis in regelmäßigen Abständen, z. B. jährlich, archiviert wird, um die zehnjährige Aufbewahrungspflicht zu erfüllen. Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen In der Gefährdungsbeurteilung werden die Gefährdungen der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen ermittelt und beurteilt. Wesentliche Punkte der Gefährdungsbeurteilungen für den Umgang mit Gefahrstoffen sind: • Ermittlung der Gefährdungen: Identifikation der Gefahrstoffe und ihrer potenziellen Gefahren • Beurteilung der Gefährdungen: Bewertung der Risiken, die sich aus der Verwendung der Gefahrstoffe ergeben • Festlegen von Schutzmaßnahmen zur Beseitigung oder zur Minimierung der Gefährdungen. Hier steht an erster Stelle die Substitutionsprüfung: Es ist zu prüfen, ob die Gefahrstoffe durch ungefährliche oder weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden können Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf Schritt 5 dieser Artikelserie verwiesen: Gefährdungsbeurteilungen erstellen, aktualisieren, dokumentieren, in DER GERÜSTBAUER, Ausgabe 06 / 2023, Seite 14 ff. Lagerung von Gefahrstoffen Der/die Arbeitgeber*in hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er/sie hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebsärztliche Beratung Die arbeitsmedizinische Betreuung ist ein wichtiger Bestandteil des Umgangs mit Gefahrstoffen. Sie umfasst erstens die regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge: Diese ist für Mitarbeiter*innen, die regelmäßig mit bestimmten Gefahrstoffen umgehen, vorgeschrieben. Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungen richten sich nach den spezifischen Risiken der verwendeten Stoffe. Zu unterscheiden ist zwischen Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge, vergleiche hierzu Schritt 3, Betriebsärztliche Betreuung und arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren, in DER GERÜSTBAUER, Ausgabe 04 / 2023, Seite 10 f. Zweitens gehört die betriebsärztliche Beratung zur arbeitsmedizinischen Betreuung: Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin unterstützt bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen, z. B. Hautschutz und bei der Planung und Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen. Kompakter Überblick für Gerüstbaubetriebe Gerüstbaubetriebe müssen trotz der eher geringen Nutzung von Gefahrstoffen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt werden. Dazu gehören das betriebliche Gefahrstoffverzeichnis, die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen, die ordnungsgemäße Lagerung der Gefahrstoffe sowie die arbeitsmedizinische Betreuung. ARBEITSSICHERHEIT BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de Jetzt zum E-Mail-Newsletter anmelden und mit noch mehr Informationen auf dem Laufenden bleiben: www.bernheine-medien.de Anzeige Neu!

10 04 / 2024 Arbeiten im Freien Richtiger UV-Schutz und die Gefahr von weißem Hautkrebs Die Arbeit im Freien ist ein zentraler Bestandteil der Gerüstbaubranche. Dabei sind Gerüstbauer*innen einer Vielzahl von Umweltfaktoren ausgesetzt, insbesondere der ultravioletten (UV) Strahlung der Sonne. Langfristige und intensive UV-Exposition kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, darunter die Entstehung von weißem Hautkrebs. Dieser Artikel beleuchtet die Gefahren der UV-Strahlung, die spezifischen Risiken für Gerüstbauer*innen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die durch den/die Arbeitgeber*in ergriffen werden sollten. UV-Strahlung besteht aus UV-A, UV-B und UV-C Strahlen. Die UV-C Strahlen werden von der Erdatmosphäre weitgehend abgefangen, wohingegen UV-A und UV-B Strahlen die Erdoberfläche erreichen und die menschliche Haut schädigen können. Insbesondere UV-B Strahlen sind für Sonnenbrände und langfristige Hautschäden verantwortlich. Langfristige Exposition gegenüber UV-Strahlung kann zu verschiedenen gesundheitlichen Problemen führen: • Akuten Hautschäden: Sonnenbrand, der zu Zellschäden und Entzündungen führt. • Chronischen Hautschäden: Vorzeitige Hautalterung, Hyperpigmentierung und aktinische Keratosen (Vorstufen von Hautkrebs). • Hautkrebs: Sowohl schwarzer Hautkrebs (Melanom) als auch weißer Hautkrebs (Basalzellkarzinom und Plattenepithelkar- zinom). Weißer Hautkrebs tritt besonders häufig bei chronisch UV-exponierten Personen auf und kann zu schwerwiegenden Gesundheitsproblemen führen. Das Risiko für weißen Hautkrebs steigt mit zunehmendem Alter. Im Durchschnitt sind Menschen, die an einem Basalzellkarziom erkranken, ca. 60 Jahre alt. Bei einer Plattenenepithelkarzi- nomerkrankung beträgt das Durchschnittsalter der Betroffenen ca. 70 Jahre. Seit dem 1. Januar 2015 können “Plattenepithelkarzinome oder multiple Aktinische Keratosen der Haut durch die natürliche UV-Strahlung“ unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Für die Ermittlung der beruflichen Sonnenexposition wurde durch das IFA (Institut für Arbeitsschutz der DGUV) ein Algorithmus entwickelt, um auf Basis einer Referenzbestrahlung mithilfe individueller Zu- und Abschläge die Expositionen retrospektiv zu berechnen. In diese Berechnung fließen auch z. B. geographische Faktoren (Lage/ Ort), persönliche Faktoren (betroffene Körperregionen) oder auch Schutzfaktoren (Art und Verwendungsdauer von PSA) mit ein. ARBEITSSICHERHEIT Abb 1: Prinzipdarstellung weißer Hautkrebs, Quelle: www.pflege.de  Arbeitsschutzportal www.basiss-net.de  Regelbetreuung und persönliche Unterstützung im Betrieb  Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen Arbeitssicherheit einfach. sicher. digital. Kalckreuthstr. 4  10777 Berlin E-Mail: siekmann@basiknet.de Die Spezialisten für Arbeitsschutz im Gerüstbauerhandwerk Anzeige

11 04 / 2024 ARBEITSSICHERHEIT Bitte beachten Sie! Gerüstbauer*innen sind oft ganztägig im Freien tätig und somit einer hohen UV-Belastung ausgesetzt. Diese ständige Exposition erhöht das Risiko für Hautschäden und die Entwicklung von Hautkrebs signifikant. Weitere Risikofaktoren umfassen: • Lange Arbeitszeiten im Freien: Besonders in den Sommermonaten, wenn die UV-Strahlung am intensivsten ist. • Fehlende Schutzkleidung: Nicht angepasste oder unzureichende Schutzkleidung erhöht das Risiko. • Unzureichendes Bewusstsein: Viele Gerüstbauer*innen unterschätzen die Gefahren der UV-Strahlung. Anzeige AGS – Lohnt sich! MODULARES FASSADENGERÜST EINFACH SCHNELL. Wir haben bei der Baustelle am historischen Rathaus erstmals das AGS System eingesetzt, um das Gerüst konsequent aus der gesicherten Lage aufbauen zu können. Das ist nicht nur sicherer, sondern auch effizienter. Malik Tharia, Geschäftsführer der Wilh. Bädecker Gerüstbau GmbH Gerade zu der Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wird auf den Baustellen von den zuständigen Aufsichtspersonen bei ihren Baustellenbesichtigungen umfangreich beraten. Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter*innen vor gesundheitlichen Risiken zu ergreifen. Neben der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung gehören noch weitere notwendige Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung: 1. Organisatorische Maßnahmen: • Anpassung der Arbeitszeiten: Arbeiten in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden, um die intensivste UV-Strahlung zu vermeiden. • Schaffung von schattigen Pausenbereichen. 2. Technische Maßnahmen: • Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30 oder höher). • Installation von Sonnenschirmen oder Planen an den Arbeitsplätzen. 3. Persönliche Schutzmaßnahmen: • Verteilung von geeigneter Schutzkleidung: Langärmlige Hemden, lange Hosen und breite Hüte. • Sonnenbrillen mit UV-Schutz. • Regelmäßiges Auftragen von Sonnenschutzmitteln auf unbedeckte Hautpartien. Hinweis: Die BG BAU bietet umfangreiche Unterstützung und Hilfsmittel, um die Sicherheit und Gesundheit von Bauarbeiter*innen zu gewährleisten: 1. Beratung und Schulung: • Informationsveranstaltungen und Schulungen zur Sensibilisierung für die Gefahren der UV-Strahlung und richtige Schutzmaßnahmen. • Bereitstellung von Informationsmaterialien wie Broschüren und Plakate.

2. Finanzielle Unterstützung: • Bezuschussung von persönlicher Schutzausrüstung wie UV-Schutzkleidung und Sonnenbrillen. • Förderung technischer Schutzmaßnahmen wie Sonnenschirme und Planen. 3. Präventionsprogramme: • Umsetzung von Präventionskampagnen wie "Hautschutz im Baugewerbe". • Unterstützung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Fazit Die Arbeit im Freien in der Gerüstbaubranche bringt ein erhöhtes Risiko für gesundheitliche Schäden durch UV-Strahlung mit sich, insbesondere für die Entwicklung von weißem Hautkrebs. Arbeitgeber*innen sind in der Pflicht, durch organisatorische, technische und persönliche Schutzmaßnahmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen zu schützen. Die BG BAU unterstützt diese Bemühungen zusätzlich durch Beratung, finanzielle Hilfe und Präventionsprogramme. Ein bewusster und konsequenter Umgang mit dem Thema UV-Schutz kann dazu beitragen, das Risiko für Hautschäden und Hautkrebs signifikant zu reduzieren. 12 04 / 2024 ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbaumeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Arbeitsbereich/Baustelle: Alle Baustellen; Lager Verantwortlicher: Bau-/Montage-/Lagerleitung Name des Mitarbeiters: lfd. Nr. Tätigkeit Werkzeuge/ Hilfsmittel Gefährdung durch Schutzmaßnahmen (sind durch Aufsichtsführende, befähigte Personen und fachlich geeignete Personen regelmäßig zu überwachen und dem Stand der Technik anzupassen) S 0/1/2 H -1/0/1 W -1/0/1 Rest- gefähr- dung = S+H+W Schutzmaßnahmen Gesetze und weitere Hinweise ausreichend veran- lassen Ja Nein zusätzliche Beschreibung 8 Kleidung/ PSA Unzureichend geschützte Mitarbeiter • Beschäftigten stehen für ihre Arbeitsaufgaben die erforderliche Schutzausrüstung, sowie die Hautschutzmittel zur Verfügung. Die Beschäftigten sind angewiesen, diese zu benutzen. • Für Arbeiten bei besonderen Witterungseinwirkungen (z. B. Kälte, Sonneneinwirkung, Zugluft, Regen) sind entsprechende Maßnahmen festgelegt (Kleidung, Sonnenschutz, Möglichkeiten zum Aufbewahren und Trocknen der Kleidung) 1 0 1 2 x § 1-3 PSA-BV § 29-31 DGUV Vorschrift 1 9 Arbeiten im Freien UV-Strahlung • Beschäftigten stehen für ihre Arbeitsaufgaben die erforderliche Schutzausrüstung, sowie die Hautschutzmittel zur Verfügung. Die Beschäftigten sind angewiesen, diese zu benutzen. • Bei Arbeiten unter UV-Einflüssen sind entsprechende Hautschutzmittel wie z. B. Sonnencreme (mind. LSF 30) zu verwenden. • Anpassung der Arbeits- und Pausenzeiten, um intensivste UV-Strahlung zu vermeiden. • Bereitstellen von Sonnenbrillen mit UVSchutz 1 0 1 2 x DGUV Information 203-085 Abb 2: Auszug aus einer Gefährdungsbeurteilung, Quelle: Ingenieure Tomshöfer und Partner

Urlaubsabgeltung trotz Freistellung bei Krankheit Ein Arbeitsgericht hat einer Arbeitnehmerin Urlaubsabgeltung zugesprochen. Das wirft jedoch Fragen auf, wie weit Arbeitnehmer*innen gehen dürfen, wenn sie arbeitsunfähig gemeldet sind. Sollten sie sich wirklich so verhalten wie die Datenerfasserin in diesem Fall? Oder gibt es Grenzen, die sie beachten müssen? Arbeitnehmer*innen, die aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind, stehen oft vor dem Dilemma, was sie während dieser Zeit tun dürfen. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist in diesem Zusammenhang für viele Arbeitgeber*innen ein heikles Thema. Sie haben oft Zweifel daran, ob die Angestellten tatsächlich krank sind oder ob sie die Krankheit nur vortäuschen, um sich eine Auszeit zu gönnen. Doch das Zweifeln an der ärztlichen Bescheinigung kann für den/die Arbeitgeber*in rechtliche Konsequenzen haben. Im vorliegenden Fall des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in Chemnitz ging es um eine Datenerfasserin, die aufgrund psychogener Erschöpfung arbeitsunfähig war. Der Arbeitgeber hatte Zweifel an ihrer Arbeitsunfähigkeit, da sie beim „fröhlichen Bummeln“ in der Innenstadt und auf einer Gartenparty gesichtet wurde. Diese Zweifel führten jedoch nicht dazu, dass die Frau ihre Urlaubsabgeltung verlor. Das Gericht entschied zugunsten der Arbeitnehmerin, da sie vor der Freistellungserklärung des Arbeitgebers bereits arbeitsunfähig erkrankt war. Die Entscheidung des Gerichts wirft die Frage auf, ob Arbeitnehmer*innen während ihrer Arbeitsunfähigkeit wirklich so frei agieren dürfen, wie es in diesem Fall der Frau offenbar möglich war. Ist es wirklich vertretbar, trotz Krankschreibung in der Innenstadt zu bummeln oder eine Gartenparty zu besuchen? Oder gibt es Grenzen, die Arbeitnehmer*innen beachten müssen, um nicht den Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu verlieren? Die Antworten auf diese Fragen sind nicht leicht zu geben. Einerseits haben Arbeitnehmer*innen das Recht auf ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit und sollten sich in dieser Zeit erholen, um ihre Gesundheit wiederherzustellen. Andererseits müssen sie auch die Interessen ihres Arbeitgebers bzw. ihrer Arbeitgeberin und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer*innen sich bewusst sind, dass die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine ernste Angelegenheit ist und nicht leichtfertig genommen werden sollte. Es ist ratsam, sich während dieser Zeit an die ärztlichen Anweisungen zu halten und keine Aktivitäten zu unternehmen, die die Genesung beeinträchtigen könnten. Andererseits ist es auch wichtig, dass Arbeitgeber*innen das Recht der Arbeitnehmer*innen auf ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit respektieren und nicht leichtfertig Zweifel daran äußern. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte als vertrauenswürdige Grundlage für die Entscheidung des/der Arbeitgeber*in betrachtet werden, ob er/sie die Urlaubsabgeltung zahlen muss oder nicht. In jedem Fall ist es ratsam, dass Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bei Unklarheiten oder Konflikten im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit das Gespräch suchen und gemeinsam eine Lösung finden. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist der Schlüssel, um Missverständnisse zu vermeiden und eine gute Arbeitsbeziehung zu erhalten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in Chemnitz, der arbeitsunfähigen Datenerfasserin die Urlaubsabgeltung zuzusprechen, ein interessanter Fall ist, der die Frage aufwirft, wie weit Arbeitnehmer*innen gehen dürfen, wenn sie arbeitsunfähig sind. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sind und respektvoll miteinander umgehen, um Konflikte zu vermeiden und eine gute Arbeitsbeziehung aufrechtzuerhalten. Autor: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. 13 04 / 2024 RECHT Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Heumarkt 50, D-50667 Köln Tel. +49 221 95814321 kanzlei@jura.cc • www.jura.cc Quelle: anwalt.de

14 04 / 2024 Besondere Vertragssituation Verkauf von Gerüsten und Treppentürmen an Auftraggeber Regelmäßig kommt es vor, dass Auftraggeber bei Gerüstbauer*innen nicht nur die Montage und Überlassung, sondern den vollständigen Erwerb von Gerüstkonstruktionen anfragen. Um sich in dieser Situation haftungsrechtlich abzusichern, sollten beim Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages und bei der Übergabe des Gerüstes einige Besonderheiten beachtet werden. In der Gerüstbaupraxis treten derartige Kaufsituationen vor allem dann auf, wenn mit langen Standzeiten der Gerüste zu rechnen ist. Egal, ob es um ein Industriegerüst, einen Fußgängertunnel oder einen Fluchttreppenturm geht, Motivation des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin ist es in der Regel, mit dem Kauf eine gegenüber der langwierigen Gebrauchsüberlassung wirtschaftlichere Lösung zu erzielen. Demgegenüber sollte das Interesse der/des Gerüstbauer*in vor allem darin liegen, für die Gerüstkonstruktion nach deren Übergabe nicht länger zu haften. Um im Falle des Verkaufs von Gerüsten nicht einer ausufernden Haftung für nach der Übergabe eintretende Schäden ausgesetzt zu sein, ist es für Gerüstbauer*innen wichtig, diese Haftung so weit wie möglich zu begrenzen. Das kann durch Abschluss eines entsprechend gestalteten Kaufvertrags erreicht werden, der den Kaufgegenstand ausreichend beschreibt und die Pflichten der Vertragsparteien regelt. Abschluss des Kaufvertrages und Übergabe des Kaufgegenstandes führen dann zu einem „Cut“, mit dem die haftungsrechtliche Verantwortung auf den/die Käufer*in übergeht. Was sollte der Kaufvertrag regeln? Zunächst sollte der Kaufvertrag detaillierte Bestimmungen zu den Leistungspflichten von Verkäufer*in und Käufer*in beinhalten, damit deren Verantwortungsbereiche klar umgrenzt sind und hierüber später kein Streit entsteht. Das erfordert zunächst eine möglichst genaue Beschreibung des Kaufgegenstandes, etwa zu Art und Maß der Gerüstkonstruktion, Alter/Zustand des Materials sowie zum Hersteller. Ebenso sollten die Parteien selbstverständlich den Kaufpreis festlegen. Unverzichtbar sind außerdem Regelungen zur Haftung der Vertragsparteien in Bezug auf den vertragsgemäßen Zustand des Kaufgegenstandes und dessen spätere Nutzung. Von besonderer Bedeutung ist hier neben der Gewährleistung, also der Haftung für die Mängelfreiheit der Gerüstkonstruktion, die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie betrifft die Pflicht, bestimmte Vorkehrungen zum Schutz anderer bei der Eröffnung bestimmter Gefahrenquellen zu schaffen, was hier bedeutet, für den verkehrssicheren Zustand der Gerüstkonstruktion zu sorgen. Dieser Bereich ist aus rechtlicher Sicht für den/die Gerüstersteller*in besonders brisant, weil nie auszuschließen ist, dass er/sie lange nach Übergabe von Gerüsten für eingetretene Unfälle verantwortlich gemacht wird. Grundsätzlich geht die Verkehrssicherungspflicht für den Kaufgegenstand mit dessen Übereignung auf den/die Käufer*in über. Das gilt jedoch nur dann, wenn sich das Gerüst zu diesem Zeitpunkt in einem sicheren Zustand befindet. Der Kaufvertrag sollte auch aus diesem Grund eine möglichst genaue Beschreibung des Gerüstzustandes und einen Hinweis auf den Übergang der Verkehrssicherungspflicht enthalten. Gewährleistung und Schadenshaftung können in den gesetzlich vorgesehenen Grenzen ausgeschlossen werden, weshalb es sich außerdem empfiehlt, in den Kaufvertrag entsprechende Ausschlussklauseln aufzunehmen. Besonderheit beim Kaufvertrag: Die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes Eine wichtige Besonderheit, die sich für Gerüstbauer*innen beim Verkauf von Gerüsten gegenüber deren Vermietung ergibt, ist, dass die Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) zu beachten sind. Diese werden beim typischen Gerüstbauvertrag durch die spezielleren Arbeitsschutzvorschriften verdrängt, erlangen jedoch Bedeutung, wenn es um die Veräußerung von Gerüsten geht. Zu den Anforderungen, die nach dem ProdSG zu erfüllen sind, zählt insbesondere die Pflicht, eine Gebrauchsanleitung nach § 3 Abs. 4 ProdSG mitzuliefern. Diese sollte beispielsweise Angaben zur sicheren Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung des Kaufgegenstandes enthalten. Das kann je nach Einzelfall Informationen zum vorgesehenen Benutzungszweck, der zulässigen Gesamtlast, zum Auswechseln oder Hinzufügen von Teilen sowie zu Wartungs- und Instandhaltungsintervallen umfassen. Ergänzend kann hierbei auf vorhandene Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zurückgegriffen werden. RECHT

15 04 / 2024 Übergabe des Kaufgegenstandes Mit oder nach Abschluss des Kaufvertrages sollte schließlich eine möglichst gemeinsame Übergabe des Kaufgegenstandes stattfinden, welche mittels Protokoll dokumentiert und von beiden Parteien per Unterschrift bestätigt wird. Hier sollte außerdem darauf geachtet werden, dass der im Protokoll festgehaltene Kaufgegenstand mit dem im Kaufvertrag beschriebenen übereinstimmt, damit kein Anlass für spätere Unstimmigkeiten entsteht. Fazit Um den Verkauf und die Übereignung von Gerüsten rechtssicher zu gestalten, sollten Gerüstbauer*innen hierbei auf ein gewisses Mindestmaß an vertraglicher Dokumentation achten. Neben einer möglichst genauen Beschreibung des Kaufgegenstandes sollte ein Kaufvertrag Regelungen zur Haftung der Parteien und zum Übergang der Verkehrssicherungspflicht beinhalten. Von besonderer Bedeutung sind bei der Übereignung von Gerüsten außerdem die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes, die es erfordern, dem/der Käufer*in eine Gebrauchsanleitung zur Verfügung zu stellen, welche den sicheren Umgang mit der Gerüstkonstruktion gewährleistet. RECHT Rechtsanwalt Tobias Barth betreibt in Köln eine Kanzlei, die auf privates Baurecht spezialisiert ist. Er war zuvor als Syndikusrechtsanwalt der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk tätig. Neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung bietet die Kanzlei Barth Gerüstbauunternehmen auch Maßnahmen der betrieblichen Optimierung, beispielsweise in den Bereichen AGB, Arbeitsschutz und Nachunternehmereinsatz. Anzeige • Schnelle, einfach Montage • Deckt Brüstungsbreiten von bis zu 80 cm ab • Aufgrund der stabilen Bauart mit Gitterträgern bis 5 m Länge kombinierbar • Maximale Arbeitsbreite bei Dacharbeiten durch den außenliegenden Rohrstutzen • Auch bei Balkonarbeiten einsetzbar (Fußspindel nicht im Lieferumfang enthalten) GELOG Attika-Brüstungsklemme Spannweite bis 80 cm www.gelog-system.de • Tel. 02935 9686790 • info@gelog-system.de Animations lm NEU Spannweite bis 30 cm Kanzlei Barth Am Kabellager 11 • D-51063 Köln Tel. +49 221 650 877 30 info@barth-kanzlei.de • www.barth-kanzlei.de

16 04 / 2024 Erfolg im Gerüstbau Gespräch mit Malik Tharia, Geschäftsführer der Wilh. Bädecker Gerüstbau GmbH DER GERÜSTBAUER: Wann wurde Ihr Unternehmen gegründet und wie war seither die Entwicklung? Malik Tharia: Die Wilh. Bädecker Gerüstbau GmbH wurde 1896 ursprünglich als Zimmerei gegründet. Trotzdem gehörte der Gerüstbau von Anfang an zum Aufgabengebiet, wenn auch die Gerüste damals noch aus Holz gebaut wurden. Ein Merkmal unseres Unternehmens ist sicherlich, dass wir uns konsequent an neue Herausforderungen anpassen und mit der Zeit gehen. So haben wir beispielsweise nach dem Zweiten Weltkrieg frühzeitig komplett auf Stahl- und Alugerüste umgestellt. Zukunft gestalten heißt aber auch, dass wir schon immer auf das Thema Ausbildung setzen. DER GERÜSTBAUER: Gab es in dieser Zeit Änderungen in Bezug auf den Leistungsumfang? Malik Tharia: Ja, absolut. Wir haben uns im Gerüstbau im Hinblick auf das Leistungsspektrum regelmäßig weiterentwickelt und uns zudem an immer herausforderndere Projekte und komplexere Gerüstkonstruktionen herangewagt. Heute sind wir sehr breit aufgestellt und realisieren Gerüstprojekte aller Art, eigentlich alles außer schwerem Traggerüst. Dazu gehen wir auch bei unserem Materialbestand immer mit der Zeit und investieren konsequent, um unseren Kunden diese Anwendungsvielfalt bieten zu können und angesichts der stetig steigenden Sicherheitsvorschriften up-to-date zu sein. Jüngstes Beispiel ist das erste erfolgreiche Projekt mit dem modularen Fassadengerüst AGS am „Neuen Rathaus“ in Bremen. DER GERÜSTBAUER: Was war für Ihr Unternehmen ausschlaggebend bei der Entscheidung zur Investition ins AGS? Malik Tharia: Damit wollen wir uns ebenfalls ganz bewusst für die Zukunft aufstellen. Gerade im Fassadengerüstbau wird im Zuge der TRBS 2121 Teil 1 ja inzwischen bei durchgehender Gerüst- flucht eine vorlaufende Geländermontage gefordert. Das modulare Fassadengerüst AGS von Layher bietet uns nicht nur eine systemintegrierte Lösung, sondern auch eine effiziente, denn die leichten Bauteile und die schraubenlose Verbindungstechnik machen Montage und Logistik sehr wirtschaftlich. Dass die Innovation außerdem mit dem AllroundGerüst kombiniert werden kann, sorgt einerseits für Flexibilität in der Anwendung und gewährleistet unserem Unternehmen andererseits Investitions- sicherheit, da wir unseren bestehenden Materialbestand inklusive Böden weiter nutzen können. Und last but not least kommt das AGS auch bei unserem Team gut an, da sie die systemintegrierte Lösung ohne Zusatzbauteile gut finden und das leichte Bauteilgewicht sehr ergonomisch im Handling ist, was sich damit auch positiv auf die Lebensarbeitszeit unserer Monteure auswirken kann. Mit der Investition ins AGS stärken wir also auch unsere Arbeitgebermarke, und das ist heute im Zuge des Facharbeitermangels wichtiger denn je. DER GERÜSTBAUER: Was macht Ihr Unternehmen einzigartig? Wie unterscheiden Sie sich im Vergleich zu anderen Unternehmen in Ihrer Region? Malik Tharia: Wir stehen für Zuverlässigkeit, Termintreue und vor allem ein faires Miteinander mit unseren Kunden. Denn bei uns steht das Miteinander und nicht der kurzfristige Vorteil im Vordergrund. Das beweisen auch unsere langjährigen Kundenbeziehungen. Wir setzen auf eine umfassende Beratung unserer Kunden, die von unserer jahrzehntelangen Erfahrung als ältestem Gerüstbaubetrieb in Bremen profitieren. UNTERNEHMENSFÜHRUNG Malik Tharia (links) – Geschäftsführer der Wilh. Bädecker Gerüstbau GmbH – und Lars Ukena (rechts), projektverantwortlicher Bauleiter beim Projekt am „Neuen Rathaus“ in Bremen.

DER GERÜSTBAUER: Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit dem Gerüsthersteller? Malik Tharia: Auch von unseren Lieferanten erwarten wir ein faires Miteinander. Bei Layher können wir uns nicht nur darauf verlassen, dass sie uns keine Konkurrenz machen, sondern uns vielmehr bei unseren Herausforderungen unterstützen, zum Beispiel durch Schulungen und Richtmeisterservice. Beim Ersteinsatz des AGS war beispielsweise nicht nur unser Gebietsverkaufsleiter vor Ort mit auf der Baustelle, sondern sogar der Regionalvertriebsleiter. DER GERÜSTBAUER: Was fasziniert Sie am Gerüstbau? Malik Tharia: Ich denke, das ist mit Sicherheit die Vielseitigkeit in jeglicher Hinsicht. Vielseitigkeit bei den Projekten mit spannenden Objekten wie dem Bremer Dom oder dem Bremer Rathaus. Vielseitigkeit auch bei den Aufgabenstellungen – vom Fassadengerüst über den Treppenturm bis hin zur temporären Überbrückung. Und Vielseitigkeit bei der eigentlichen Tätigkeit. Gerüstbau ist eben nicht nur Auf- und Abbau, sondern auch Logistik und Planung. Moderner Gerüstbau geht nicht ohne eine gute Portion „Hirnschmalz“, das macht richtig Spaß. DER GERÜSTBAUER: Gibt es für Sie eine Art „Herzensprojekt“, das Sie in der Vergangenheit realisiert haben oder an dem Sie aktuell arbeiten? Malik Tharia: Das Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden wie dem Bremer Rathaus oder auch am „Roland“ ist schon eine tolle Aufgabe. Wir sind seit vielen Jahren Gerüstpartner des Landes Bremen und damit bei allen öffentlichen Aufgaben präsent. Damit gehört die Wilh. Bädecker Gerüstbau eigentlich auch zum Bremer Stadtbild, denn überall wo gebaut und saniert wird, standen und stehen unsere Gerüste. Als echte Bremer ist das für uns Ehre und gleichermaßen Verpflichtung. DER GERÜSTBAUER: Welche Herausforderung sagen Sie für den Gerüstbau im Allgemeinen voraus? Malik Tharia: Neben dem Facharbeitermangel ist die Digitalisierung heutzutage Herausforderung und Chance zugleich. Nehmen Sie das Projekt am „Neuen Rathaus“ in Bremen. Von dem historischen Gebäude lagen keine verlässlichen 3D-Daten vor, deshalb haben wir bei Layher einen 3D-Scan beauftragt und so millimetergenaue Daten für die anschließende Planung erhalten. Mit einer sorgfältigen digitalen Vorplanung lege ich dann den Grundstein für ein erfolgreiches Gerüstprojekt, sowohl was die Sicherheit der nachfolgenden Gewerke betrifft als auch im Hinblick auf die Montageeffizienz. Wir bekommen hier Unterstützung durch die Layher Anwendungsingenieure, haben mittlerweile aber auch selbst technisch und personell aufgestockt und können mit einem eigenen technischen Zeichner und der Software der LayPLAN SUITE die Planung zunehmend digital selbst angehen. DER GERÜSTBAUER: Wie meistern Sie den Fachkräftemangel, was tun Sie für Ihre Mitarbeiter*innen? Malik Tharia: Die Ausbildung hat bei uns einen großen Stellenwert, das hatte ich ja schon erwähnt. Wir bilden kontinuierlich junge Menschen aus und arbeiten dabei mit den lokalen Schulen zusammen, um junge Menschen für den vielseitigen Gerüstbauberuf zu begeistern. Auch auf das Thema Mitarbeiterentwicklung und Mitarbeiterbindung legen wir großen Wert. Unsere Monteure sind nicht nur regelmäßig bei Layher auf den Technik-Seminaren, sondern wir binden sie auch aktiv in Entscheidungen ein. Wir sind beispielsweise mit unserem Team nach Eibensbach gefahren, um in der Layher Trainingshalle das AGS gemeinsam zu testen und das Feedback unserer Monteure einzuholen. Das ist uns wichtig. DER GERÜSTBAUER: Geben Sie uns einen Ausblick: Wo geht für Ihr Unternehmen die Reise im Gerüstbau hin? Malik Tharia: Für uns heißt es auch weiterhin, dass wir die Zeichen der Zeit erkennen und uns an sich verändernde Rahmenbedingungen anpassen. Abgesehen von den bereits genannten Herausforderungen müssen sich immer mehr Gerüstbaufirmen mit der Nachfolgeregelung befassen. Wir haben strategisch die Entscheidung getroffen, Teil der Bremer Mathari Holding GmbH zu werden, zu der auch die STE-BA Gerüstbau GmbH und die Mathari Lift GmbH gehören. In Bremen und Umgebung sind wir dadurch heute ein überaus schlagkräftiges Team. 17 04 / 2024 UNTERNEHMENSFÜHRUNG Mehr zur Erfolgsgeschichte der Wilh. Bädecker Gerüstbau GmbH unter: www.geruestgeschichten.com/Baedecker Jetzt zum E-Mail-Newsletter anmelden und mit noch mehr Informationen auf dem Laufenden bleiben: www.bernheine-medien.de Neu! Anzeige

18 04 / 2024 Das Gerüstbauer-Handwerk zeigt sich robuster als die Bauwirtschaft Die SOKA GERÜSTBAU informiert über die Geschäftsergebnisse 2023 Höhere Finanzierungs- und Baukosten führen im Bauhauptgewerbe zu Auftragsrückgängen, vor allem im Wohnungsbau. Im Gerüstbauer-Handwerk wirkt sich dies abgeschwächt aus, da dieser Tätigkeitsbereich einen kleineren Umsatzanteil hat als im Bauhauptgewerbe. Zudem besteht durch die Bauzeiten ein gewisser Auftragsnachlauf, sodass die Auswirkungen des rückläufigen Wohnungsbaus zeitlich verzögert eintreten. Im Indus- triegerüstbau führten die Kostenbelastungen des Produzierenden Gewerbes dazu, dass Investitionen in die eigenen Produktionsstandorte reduziert oder zurückgestellt wurden, und damit auch weniger Gerüstdienstleistungen benötigt wurden. Der Bereich der Sanierung im Gebäudebestand hat durch die Energiekrise erneute Impulse erhalten, wodurch auch in diesem Bereich die Nachfrage nach Gerüsten auf hohem Niveau blieb. Insgesamt hat sich das Gerüstbauer-Handwerk im Jahr 2023 daher gut behauptet. Nach den Meldungen der am Sozialkassenverfahren teilnehmenden Betriebe stieg die Anzahl der im Verlauf des Jahres 2023 gemeldeten gewerblichen Arbeitnehmer*innen um 3,0 %. Dabei setzte sich die Tendenz der Vorjahre fort, dass mangelnde Arbeitskapazitäten durch Rückgriff auf ausländische Anbieter ausgeglichen werden: die Zahl der bei Entsendebetrieben beschäftigten Arbeitnehmer*innen stieg mit plus 8,0 % deutlich stärker als die Beschäftigung im Inland mit 2,2 % (Tabelle 1). Die bei der Sozialkasse gemeldeten Bruttolohnsummen gewerblicher Arbeitnehmer*innen sind sowohl bei Inlands- als auch bei Entsendebetrieben stärker gewachsen als die Anzahl der Beschäftigten, was vor allem auf die Anhebung des Mindestlohnes zurückzuführen ist (Tabelle 2). Die Beitragseinnahmen der Sozialkasse haben sich um 5,6 % auf 204,2 Mio. Euro erhöht, bei der Zusatzversorgungskasse des Gerüst- baugewerbes VVaG um 6,7 % auf 11,5 Mio. Euro (Tabelle 3). Anzahl der Betriebe und der Arbeitnehmer*innen Zum Stichtag 31. Dezember 2023 SOKA 2023 2022 Veränderung Anzahl in % Summe Inland 36.861 36.051 810 2,2 Entsendebetriebe 5.458 5.055 403 8,0 Gesamt 42.319 41.106 1.213 3,0 Tabelle 1: Gemeldete gewerbliche Arbeitnehmer*innen 2023 in Mio. € 2022 in Mio. € Veränderung in Mio. € in % Summe Inland 812,9 777,4 35,5 4,6 Entsendebetriebe 74,3 63,6 10,7 16,8 Gesamt 887,1 841,0 46,1 5,5 Tabelle 2: Gemeldete Bruttolohnsummen der gewerblichen Arbeitnehmer*innen Betriebe Arbeitnehmer*innen Angestellte 2023 2022 2023 2022 2023 2022 Baden-Württemberg 392 381 4.771 4.420 864 840 Bayern 425 418 4.344 4.243 970 967 Berlin 81 75 795 726 272 264 Brandenburg 158 159 1.290 1.280 423 348 Bremen 37 39 511 481 88 76 Hamburg 102 111 1.247 1.462 250 280 Hessen 251 260 2.182 2.117 560 548 Mecklenburg-Vorpommern 71 72 832 872 165 166 Niedersachsen 194 183 2.488 2.346 695 655 Nordrhein-Westfalen 545 540 11.569 11.111 2.452 2.358 Rheinland-Pfalz 207 201 1.786 1.748 397 368 Saarland 42 42 431 450 90 81 Sachsen 184 186 1.578 1.632 404 393 Sachsen-Anhalt 95 99 999 1.054 193 199 Schleswig-Holstein 88 90 1.459 1.491 326 329 Thüringen 98 103 579 618 170 161 Summe Inlandsbetriebe 2.970 2.959 36.861 36.051 8.319 8.033 Entsendebetriebe 170 135 5.458 5.055 0 0 Summe alle Betriebe 3.140 3.094 42.319 41.106 8.319 8.033 Tabelle 4: Anzahl der inländischen Betriebe nach Bundesländern und der gemeldeten gewerblichen und angestellten Arbeitnehmer*innen sowie Anzahl der Entsendebetriebe und der gemeldeten gewerblichen Arbeitnehmer*innen 2023 in Mio. € 2022 in Mio. € Veränderung in Mio. € in % Sozialkasse Summe Inland 189,5 180,8 8,8 4,8 Entsendebetriebe 14,7 12,6 2,1 16,9 Sozialkasse Gesamt 204,2 193,4 10,9 5,6 Zusatzversorgungskasse gesamt 11,5 10,8 0,7 6,7 Tabelle 3: Beitragseinnahmen der Sozialkasse und der Zusatzversorgungskasse

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