GB_04.2024

9 04 / 2024 Das Arbeitsschutzportal basISS-net bietet einen Gefahrstoffkatalog an, aus dem durch Aufruf der für den Betrieb relevanten Gefahrstoffe automatisch ein betriebliches Gefahrstoffverzeichnis erstellt wird, welches einen Link zum Sicherheitsdatenblatt (Link zum Hersteller) und zur Betriebsanweisung (Link zu WINGIS) enthält. Das Gefahrstoffverzeichnis und die Sicherheitsdatenblätter müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Die BG BAU bietet Gefkomm-Bau, Gefahrstoffkommunikation in der Lieferkette der Bauwirtschaft an. Gefkomm-Bau ist ein zentraler Branchenpool für Sicherheitsdatenblätter, der hier aufgerufen werden kann: www.gefkomm-bau.de. Bei basISS-net gibt es einen Archivordner, in dem das Gefahrstoffverzeichnis in regelmäßigen Abständen, z. B. jährlich, archiviert wird, um die zehnjährige Aufbewahrungspflicht zu erfüllen. Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen In der Gefährdungsbeurteilung werden die Gefährdungen der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen ermittelt und beurteilt. Wesentliche Punkte der Gefährdungsbeurteilungen für den Umgang mit Gefahrstoffen sind: • Ermittlung der Gefährdungen: Identifikation der Gefahrstoffe und ihrer potenziellen Gefahren • Beurteilung der Gefährdungen: Bewertung der Risiken, die sich aus der Verwendung der Gefahrstoffe ergeben • Festlegen von Schutzmaßnahmen zur Beseitigung oder zur Minimierung der Gefährdungen. Hier steht an erster Stelle die Substitutionsprüfung: Es ist zu prüfen, ob die Gefahrstoffe durch ungefährliche oder weniger gefährliche Stoffe ersetzt werden können Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf Schritt 5 dieser Artikelserie verwiesen: Gefährdungsbeurteilungen erstellen, aktualisieren, dokumentieren, in DER GERÜSTBAUER, Ausgabe 06 / 2023, Seite 14 ff. Lagerung von Gefahrstoffen Der/die Arbeitgeber*in hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er/sie hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebsärztliche Beratung Die arbeitsmedizinische Betreuung ist ein wichtiger Bestandteil des Umgangs mit Gefahrstoffen. Sie umfasst erstens die regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge: Diese ist für Mitarbeiter*innen, die regelmäßig mit bestimmten Gefahrstoffen umgehen, vorgeschrieben. Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungen richten sich nach den spezifischen Risiken der verwendeten Stoffe. Zu unterscheiden ist zwischen Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge, vergleiche hierzu Schritt 3, Betriebsärztliche Betreuung und arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren, in DER GERÜSTBAUER, Ausgabe 04 / 2023, Seite 10 f. Zweitens gehört die betriebsärztliche Beratung zur arbeitsmedizinischen Betreuung: Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin unterstützt bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen, z. B. Hautschutz und bei der Planung und Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen. Kompakter Überblick für Gerüstbaubetriebe Gerüstbaubetriebe müssen trotz der eher geringen Nutzung von Gefahrstoffen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt werden. Dazu gehören das betriebliche Gefahrstoffverzeichnis, die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen, die ordnungsgemäße Lagerung der Gefahrstoffe sowie die arbeitsmedizinische Betreuung. ARBEITSSICHERHEIT BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de Jetzt zum E-Mail-Newsletter anmelden und mit noch mehr Informationen auf dem Laufenden bleiben: www.bernheine-medien.de Anzeige Neu!

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