GB_04.2024

4 04 / 2024 Sinnvoll geplante Verankerung Gerüstplanung bei vorgehangener Fassade mit Aufbaustärken bis zu 500 mm Wie auch schon viele andere Einrüstungsvarianten, die heutzutage im Gerüstbau nichts Ungewöhnliches mehr sind, so gehören auch alle möglichen Arten von Fassadeneinrüstungen zum Tagesgeschäft von Gerüstaufstellern. Bei einer vorgehangenen, oft hinterlüfteten Fassade (VHF) spricht man von einer weitverbreiteten Art der Gebäudehülle, die oft durch eine Luftschicht gekennzeichnet ist, die sich zwischen dem gedämmten Gebäude und der Wetterhaut (z. B. Waschbetonplatten, Blechelemente, Schiefer etc.) befindet. Diese Luftschicht sorgt für eine ständige Hinterlüftung der Außenhaut und trennt dadurch in Bezug auf Feuchtigkeit und Wärme die Außenhaut von der gedämmten Bauwerksstruktur. Im Gerüstbau ist es üblich, das Gerüst zug- und druckfest an das Bestandsbauwerk anzuschließen und so gegen Kippen und Gleiten zu sichern. Bei dem zuvor beschriebenen Fassadenaufbau kann es aber je nach tatsächlichem Aufbau der vorgehangenen Fassade sein, dass das Gerüstaufstellerunernehmen bei der Montage des Gerüstes vor der Fassade, also der Außenhaut der vorgehangenen Fassade, gar nicht bis zur tragenden Wand kommt, um z. B. einen konventionellen Gerüstanker zu montieren (Abb. 1 und Abb. 2). In Abb. 1 bzw. Abb. 2 sieht man die glatte Außenhaut eines Bestandbauwerkes, die als vorgehangene Fassade seinerzeit ausgeführt wurde. Im Zuge der Gerüstplanung zeigte sich, dass die Elemente der Außenhaut (Vorsatzschale) jeweils nur – wie seinerzeit – üblich an 4 bis 6 Stellen an der tragenden Wand des Bestandbauwerkes zug- und druckfest angeschlossen war bzw. ist. Zum Zeitpunkt der Bauwerksherstellung waren Daueranker noch nicht Stand der Technik, so dass durch den Fassadenaufbau eine direkte Ankerung des Gerüstes in einer tragenden Wand mit konventionellen Gerüstankern – also Ringschraube und Kunststoffdübel – vor Ort durch die Vorsatzschale nicht umzusetzen war. Im Zuge der Abstimmung zwischen Gerüstaufsteller und Architekten zeigte sich dann ein Wandaufbau, der durch Probebohrungen örtlich bestätigt wurde. Dieser führte zu einem Zwangsabstand des Gerüstes bis zur tragenden Wand von 250 bis 400 mm. Das zur Fassadensanierung notwendige Gerüst hatte dabei eine Aufbauhöhe von ca. 40,0 m und wurde im oberen Drittel des Gerüstes abgenetzt ausgeführt, was entsprechende Anforderungen an Anzahl, Art, Ankerraster und Ankerbelastung mit sich TECHNIIK Abb. 1: Beispiel Außenhaut einer vorgehangenen Fassade Quelle: Ingenieure Tomshöfer & Partner bzw. G.K. Gerüstbau Kreft GmbH Seevetal

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