GB_04.2024

www.geruestbauhandwerk.de • 04 / 2024 25 das vom Gerüstbauer erstellte Gerüst mangelhaft war oder nicht. Nach Auffassung des Landgerichts Hagen kam es deshalb auf die Frage einer durchgeführten förmlichen Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung nicht mehr an. Fazit: Enthalten Verträge eine Regelung, die eine förmliche Abnahme zwingend vorschreibt und ist diese während der gesamten Vertragslaufzeit nicht erfolgt, kann sich der Auftraggeber wegen der unterbliebenen Abnahme nicht auf die fehlende Fälligkeit berufen und damit die Zahlung verweigern, wenn er lediglich die Abrechnung der vom Gerüstbauer geschuldeten Leistung in Zweifel zieht. AnzeigenschaltungHandwerksblatt Handwerksblatt bietet Sonderkonditionen für Gerüstbauunternehmen Mit der Änderung des Übergangsgesetzes zum 1. Juli 2024 war der Gerüstbau zuletzt in vielen Handwerksmedien präsent. Das Deutsche Handwerksblatt bietet Gerüstbauunternehmen in diesem Zusammenhang Sonderkonditionen für Anzeigenschaltungen an. Seit dem 1. Juli 2024 ist das Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten für Dritte im Wesentlichen nur noch Gerüstbaubetrieben erlaubt. Mit dieser Änderung endete eine mehr als 25-jährige Übergangsfrist. Möchten Sie die erhöhte Aufmerksamkeit für den Gerüstbau nutzen, Ihre Dienstleistungen hervorheben und so auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen reagieren? Das Deutsche Handwerksblatt bietet Gerüst- bauunternehmen bis Ende des Jahres einen exklusiven Sondernachlass in Höhe von 50% auf sämtliche Anzeigenschaltungen. Mit einer Gesamtauflage – Print und digital – von rund 330.000 Exemplaren ist das Blatt Marktführer im Verbreitungsgebiet NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Leipzig. Selbstverständlich können auch nur bestimmte Gebiete bzw. ausgewählte Kammerbezirke belegt werden. Bei Interesse an diesem sowie weiteren, auch digitalen Angeboten, können Sie sich an den Anzeigenleiter des Handwerksblatts, Michael Jansen, wenden. Er ist erreichbar per Mail unter jansen@verlagsanstalt-handwerk.de oder per Telefon unter 0211 39098-85. Veranstaltungen in den nächsten Wochen Folgende Veranstaltungen, Seminare und Kurse finden in den kommenden Wochen statt: Veranstaltungen Termin Titel Ort 06./07.09.2024 MP „Praxisseminar Gerüstbau“ – Damenseminar (ausgebucht) Dortmund 13./14.09.2024 S 9 „Vom Kollegen zur Führungskraft“ Saarbrücken 16.09.2024 OS 4 „Die betriebseigene Kostenvorausschau“ Online 20.09.2024 S 1 „Richtig aufmessen – Korrekt abrechnen – nach den Regeln der DIN 18451“ Dresden 21.09.2024 S 2 „Die Gerüstbaustelle – Typische Praxisprobleme aus rechtlicher und technischer Sicht“ Dresden 26.-28.09.2024 M 5 bzw. S 6 „Betriebswirtschaft – Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens“ (ausgebucht) Köln Bitte entnehmen Sie den Anmeldeschluss für die jeweiligen Veranstaltungen der Übersicht auf unserer Homepage. Mitglieder können sich hier auch online anmelden: www.geruestbauhandwerk.de/leistungen/termine/

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=