GB_04.2024

15 04 / 2024 Übergabe des Kaufgegenstandes Mit oder nach Abschluss des Kaufvertrages sollte schließlich eine möglichst gemeinsame Übergabe des Kaufgegenstandes stattfinden, welche mittels Protokoll dokumentiert und von beiden Parteien per Unterschrift bestätigt wird. Hier sollte außerdem darauf geachtet werden, dass der im Protokoll festgehaltene Kaufgegenstand mit dem im Kaufvertrag beschriebenen übereinstimmt, damit kein Anlass für spätere Unstimmigkeiten entsteht. Fazit Um den Verkauf und die Übereignung von Gerüsten rechtssicher zu gestalten, sollten Gerüstbauer*innen hierbei auf ein gewisses Mindestmaß an vertraglicher Dokumentation achten. Neben einer möglichst genauen Beschreibung des Kaufgegenstandes sollte ein Kaufvertrag Regelungen zur Haftung der Parteien und zum Übergang der Verkehrssicherungspflicht beinhalten. Von besonderer Bedeutung sind bei der Übereignung von Gerüsten außerdem die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes, die es erfordern, dem/der Käufer*in eine Gebrauchsanleitung zur Verfügung zu stellen, welche den sicheren Umgang mit der Gerüstkonstruktion gewährleistet. RECHT Rechtsanwalt Tobias Barth betreibt in Köln eine Kanzlei, die auf privates Baurecht spezialisiert ist. Er war zuvor als Syndikusrechtsanwalt der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk tätig. Neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung bietet die Kanzlei Barth Gerüstbauunternehmen auch Maßnahmen der betrieblichen Optimierung, beispielsweise in den Bereichen AGB, Arbeitsschutz und Nachunternehmereinsatz. Anzeige • Schnelle, einfach Montage • Deckt Brüstungsbreiten von bis zu 80 cm ab • Aufgrund der stabilen Bauart mit Gitterträgern bis 5 m Länge kombinierbar • Maximale Arbeitsbreite bei Dacharbeiten durch den außenliegenden Rohrstutzen • Auch bei Balkonarbeiten einsetzbar (Fußspindel nicht im Lieferumfang enthalten) GELOG Attika-Brüstungsklemme Spannweite bis 80 cm www.gelog-system.de • Tel. 02935 9686790 • info@gelog-system.de Animations lm NEU Spannweite bis 30 cm Kanzlei Barth Am Kabellager 11 • D-51063 Köln Tel. +49 221 650 877 30 info@barth-kanzlei.de • www.barth-kanzlei.de

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