GB_04.2024

2. Finanzielle Unterstützung: • Bezuschussung von persönlicher Schutzausrüstung wie UV-Schutzkleidung und Sonnenbrillen. • Förderung technischer Schutzmaßnahmen wie Sonnenschirme und Planen. 3. Präventionsprogramme: • Umsetzung von Präventionskampagnen wie "Hautschutz im Baugewerbe". • Unterstützung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Fazit Die Arbeit im Freien in der Gerüstbaubranche bringt ein erhöhtes Risiko für gesundheitliche Schäden durch UV-Strahlung mit sich, insbesondere für die Entwicklung von weißem Hautkrebs. Arbeitgeber*innen sind in der Pflicht, durch organisatorische, technische und persönliche Schutzmaßnahmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen zu schützen. Die BG BAU unterstützt diese Bemühungen zusätzlich durch Beratung, finanzielle Hilfe und Präventionsprogramme. Ein bewusster und konsequenter Umgang mit dem Thema UV-Schutz kann dazu beitragen, das Risiko für Hautschäden und Hautkrebs signifikant zu reduzieren. 12 04 / 2024 ARBEITSSICHERHEIT Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbaumeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüst- elementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 • Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de • www.ingenieure-am-werk.de Arbeitsbereich/Baustelle: Alle Baustellen; Lager Verantwortlicher: Bau-/Montage-/Lagerleitung Name des Mitarbeiters: lfd. Nr. Tätigkeit Werkzeuge/ Hilfsmittel Gefährdung durch Schutzmaßnahmen (sind durch Aufsichtsführende, befähigte Personen und fachlich geeignete Personen regelmäßig zu überwachen und dem Stand der Technik anzupassen) S 0/1/2 H -1/0/1 W -1/0/1 Rest- gefähr- dung = S+H+W Schutzmaßnahmen Gesetze und weitere Hinweise ausreichend veran- lassen Ja Nein zusätzliche Beschreibung 8 Kleidung/ PSA Unzureichend geschützte Mitarbeiter • Beschäftigten stehen für ihre Arbeitsaufgaben die erforderliche Schutzausrüstung, sowie die Hautschutzmittel zur Verfügung. Die Beschäftigten sind angewiesen, diese zu benutzen. • Für Arbeiten bei besonderen Witterungseinwirkungen (z. B. Kälte, Sonneneinwirkung, Zugluft, Regen) sind entsprechende Maßnahmen festgelegt (Kleidung, Sonnenschutz, Möglichkeiten zum Aufbewahren und Trocknen der Kleidung) 1 0 1 2 x § 1-3 PSA-BV § 29-31 DGUV Vorschrift 1 9 Arbeiten im Freien UV-Strahlung • Beschäftigten stehen für ihre Arbeitsaufgaben die erforderliche Schutzausrüstung, sowie die Hautschutzmittel zur Verfügung. Die Beschäftigten sind angewiesen, diese zu benutzen. • Bei Arbeiten unter UV-Einflüssen sind entsprechende Hautschutzmittel wie z. B. Sonnencreme (mind. LSF 30) zu verwenden. • Anpassung der Arbeits- und Pausenzeiten, um intensivste UV-Strahlung zu vermeiden. • Bereitstellen von Sonnenbrillen mit UVSchutz 1 0 1 2 x DGUV Information 203-085 Abb 2: Auszug aus einer Gefährdungsbeurteilung, Quelle: Ingenieure Tomshöfer und Partner

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=