GB_03.2024

www.geruestbauhandwerk.de • 03 / 2024 27 Veranstaltungen ren Umsetzung der neuen Norm auf dem Markt, sollten Gerüstbauunternehmen dieses Vorgehen grundsätzlich beherzigen. Seit Inkrafttreten der neuen ATV DIN 18451 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, diese bei der Ausschreibung von Gerüstarbeiten zum Vertragsbestandteil zu machen. Das bedeutet auch, dass sie Gerüstarbeiten ohne Grundeinsatzzeit ausschreiben müssen. Leider gibt es immer noch Vergabestellen, die in ihren Ausschreibungsunterlagen eine Grundeinsatzzeit vorsehen. In einem solchen Fall ist es sinnvoll, der Vergabestelle eine Bieteranfrage zu stellen. Das Gerüstbauunternehmen kann so gegenüber der Vergabestelle in Erfahrung bringen, weshalb diese weiterhin eine Grundeinsatzzeit in ihren Ausschreibungsunterlagen vorsieht. Zugleich aber weist es damit auch darauf hin, dass nach der neuen ATV DIN 18451 keine Grundeinsatzzeit mehr vorgesehen ist. Ein weiterer Vorteil dieser Bieteranfrage besteht darin, dass die Vergabestelle auch die anderen an der Ausschreibung beteiligten Unternehmen von der Bieteranfrage sowie ihrer Antwort in Kenntnis setzen muss. Somit werden auch andere Gerüstbauunternehmen im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung auf die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltene, jedoch in der neuen ATV DIN 18451 nicht mehr vorgesehenen Grundeinsatzzeit aufmerksam. Die Vergabestelle sollte, da sie auf ihren Fehler aufmerksam gemacht wurde, die Ausschreibung zurückziehen und das jeweilige Bauvorhaben – dann ohne Grundeinsatzzeit – neu ausschreiben. Veranstaltungen in den nächsten Wochen Folgende Veranstaltungen, Seminare und Kurse finden in den kommenden Wochen statt: Termin Titel Ort 23./24.08.2024 M 6 „Was muss Frau über Gerüsttechnik wissen?“– Fachfrauen Seminar Dresden 06./07.09.2024 MP „Praxisseminar Gerüstbau“– Damenseminar Dortmund 13./14.09.2024 S 9 „Vom Kollegen zur Führungskraft“ Saarbrücken 16.09.2024 OS 4 „Die betriebseigene Kostenvorausschau“ Online Bitte entnehmen Sie den Anmeldeschluss für die jeweiligen Veranstaltungen der Übersicht auf unserer Homepage. Mitglieder können sich hier auch online anmelden: www.geruestbauhandwerk.de/leistungen/termine/

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