GB_03.2024

03 / 2024 • www.geruestbauhandwerk.de 26 Kleine Erinnerung: Keine Grundeinsatzzeit mehr in neuer DIN 18451 Vor mehr als einem halben Jahr ist die überarbeitete ATV DIN 18451 in Kraft getreten. Aus diesem Anlass möchten wir noch einmal auf eine der zentralen Neuerungen hinweisen: den Wegfall der 4-wöchigen Grundeinsatzzeit. Entsprechend ihrer getrennten Ausschreibung werden der Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten und die Gebrauchsüberlassung nach der überarbeiteten Norm getrennt abgerechnet. Dementsprechend wird die Gebrauchsüberlassung nicht mehr unterteilt in eine Grundeinsatzzeit und die daran anschließende verlängerte Gebrauchsüberlassung, sondern von Anfang an als einheitliche Überlassungsleistung neben der Montage vereinbart und abgerechnet. Zur weiteWebsite „Gerüstbaulehre“ aktualisiert Unter www.geruestbaulehre.de können sich Interessierte über den Ausbildungsberuf des/der Gerüstbauer*in informieren – und gegebenenfalls direkt bei einem Innungsbetrieb bewerben. Nun wurde die Seite ergänzt und aktualisiert. Wo kommen Gerüstbauer*innen zum Einsatz? Welche Voraussetzungen braucht es für den Beruf? Und welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es? All das können Interessierte unter www.geruestbaulehre.de erfahren. In kurzen Videos berichten Azubis und Ausbilder aus erster Hand über den Beruf und schildern Details aus dem Alltag in der Ausbildung. Diese Videos wurden zuletzt um neues Material ergänzt. Ebenfalls ergänzt wurde eine Unterseite mit dem klassischen Tagesablauf eines Azubis sowie Fotos aus einem Ausbildungszentrum und von einer Baustelle. Unverändert geblieben ist die integrierte Bewerbungsfunktion der Website. Innungsbetriebe können sich hier auf einer Google-Maps-Karte eintragen lassen. Interessenten können dann auf dieser Karte nach Ausbildungsbetrieben in ihrer Nähe suchen und sich mit wenigen Klicks direkt bei einem Betrieb ihrer Wahl bewerben. Website Gerüstbaulehre Handwerk macht Schule: Poster für Lehrerzimmer Seit zwei Jahren ist die Bundesinnung Gerüstbau am Projekt „Handwerk macht Schule“ beteiligt. Um noch mehr Lehrer*innen auf das Portal und die verschiedenen Unterrichtsinhalte dort aufmerksam zu machen, wurde nun ein eigenes Poster für Lehrerzimmer entwickelt. Aufgeteilt nach Altersstufe und Fächern sind dort exemplarisch 27 Unterrichtseinheiten aus „Handwerk macht Schule“ aufgelistet, die alle dasselbe Ziel verfolgen: die Themen des Handwerks auch außerhalb der Berufsorientierung im Unterricht zu verankern. Ein QR-Code führt direkt zu den jeweiligen Einheiten. Besonders hilfreich ist das zum Beispiel für Lehrer*innen, die kurzfristig Material für eine Vertretungsstunde brauchen. Auf dem Plakat zu finden sind natürlich auch mehrere Inhalte mit Bezug zum Gerüstbau: Im Fach Mathematik ist das die Einheit „Flächen- und Winkelberechnungen“, für den Ethikunterricht das Thema „Frauenberufe – Männerberufe?“ sowie für den Chemieunterricht die Einheit „Vom Erz zum Stahl“. Das Plakat finden Sie im Werbeportal des Handwerks https://werbeportal.handwerk.de unter dem Suchbegriff „Schule“. Drucken Sie es aus – am besten in DIN A1 oder DIN A2 – und geben Sie es an Ihnen bekannte Lehrerinnen und Lehrer weiter. Diese können es dann im Lehrerzimmer aufhängen. Andernfalls können Sie auch den Link weitergeben. Handwerk macht Schule Keine Grundeinsatzzeit mehr

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