GB_03.2023

www.geruestbauhandwerk.de • 03 / 2023 23 Veranstaltungen Sommer 2023 Folgende Veranstaltungen, Seminare und Kurse finden in den kommenden Wochen statt: Termin Titel Ort 14.07./15.07. S 7 „Auftragskalkulation“ Ulm 25.08./26.08. M 6 „Was muss Frau über Gerüsttechnik wissen?“ – Fachfrauenseminar Würzburg Bitte entnehmen Sie den Anmeldeschluss für die jeweiligen Veranstaltungen der Übersicht auf unserer Homepage. Mitglieder können sich hier auch online anmelden: www.geruestbauhandwerk.de/leistungen/termine/ Veranstaltungen Was tut die Innung für ihre Mitglieder? Heute: Mitgliedschaft in der Union Europäischer Gerüstbaubetriebe (UEG) Unser Selbstverständnis ist, unseren Mitglieds- unternehmen persönlich und unbürokratisch bei allen betrieblichen Alltagsproblemen zur Seite zu stehen. Denn komplizierte Geschäftspartner und überbordende Bürokratie gibt es bereits zu Genüge. Wir sind Ihr Dienstleister mit einem starken Leistungsangebot durch ein hochspezialisiertes Team. Zu diesen Leistungen gehört auch die Mitgliedschaft und Mitarbeit in der Union Europäischer Gerüstbaubetriebe (UEG). Die gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern, ist eine in der Satzung fest verankerte Aufgabe der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk. Diese Aufgabe nimmt sie aber nicht nur national, sondern auch auf europäischer Ebene wahr. So ist die Bundesinnung Mitglied der Union Europäischer Gerüstbaubetriebe (UEG) und war maßgeblich an deren Gründung im Jahr 2008 beteiligt. Bis 2022 wurde durch die Geschäftsführung der Bundesinnung auch das Generalsekretariat der UEG geleitet. Neben der Teilnahme an Mitgliederversammlungen als ordentliches Mitglied der UEG entsendet die Bundesinnung regelmäßig haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in die Arbeitskreise dieser europäischen Vereinigung, so z. B. den Arbeitskreis Europäische Regelungen. Die Innung nimmt mit ihren Experten in der UEG somit Einfluss auf das für den Gerüstbau zuständige Normungskomitee CEN/TC 53, das für die Erarbeitung z. B. der Normen DIN EN 74-1 und 2 sowie der Normen um die DIN EN 12811 oder der DIN EN 1004-1 und 2 zuständig ist. Sie tut dies primär schon über ihre Beteiligung im Normenausschuss Bau (NA-Bau) des DIN als Spiegelausschuss des CEN/TC 53. Durch ihre Mitgliedschaft in der UEG hat die Bundesinnung aber auch frühzeitig Kenntnis von europäisch getriebenen politischen Entwicklungen, die, sofern man sie ignoriert, unvermittelt Einfluss auf das Tagesgeschäft der Mitgliedsunternehmen haben könnten. Derzeit etwa arbeitet der AK Europäische Regelungen in der seit November 2021 eingesetzten AG zum Thema „Inspection Card“ mit und reagiert somit auf einen Vorstoß der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH), die eine ähnliche Regelung zur Prüfung von Gerüsten auf den Weg bringen möchte. Bisher hat die Arbeitsgruppe ein Entwurfspapier unter starker deutscher Beteiligung erstellt. Dabei besteht in Bezug auf die Prüfung von Gerüsten die Herausforderung, trotz großer Unterschiede in der Handhabung eine einheitliche Anwendung der von allen EU-Mitgliedsstaaten umzusetzenden Arbeitsmittelbenutzerrichtlinie zu erreichen. Damit gehen Überlegungen einher, inwieweit die Prüfung des Gerüstes – unabhängig vom Ersteller oder Nutzer – durch beauftragte Ditte umsetzbar ist. In diesem Zusammenhang gilt es vordergründig zu erreichen, dass die grundsätzliche Verantwortung von Ersteller und Nutzer aktiv umgeleitet werden könnte. Innung: Mitgliedschaft UEG

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