GB_03.2023

Empfohlen wird die Wahl des alternativen Betreuungsmodells hauptsächlich für diejenigen Betriebe, die sich schon intensiver mit dem Thema Arbeitsschutz beschäftigt haben oder solchen Betrieben, die sich zutrauen, mit geringeren finanziellen Mitteln, aber erhöhtem Zeitaufwand die Arbeitgeberpflichten selber zu erarbeiten und auf dem Laufenden zu bleiben. Ein Tipp zum Schluss: Viele wissen nicht, in welcher Betreuungsform ihr Unternehmen bei der BG BAU registriert ist. In der Satzung der BG BAU ist geregelt, dass alle Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die keine gegenteilige Mitteilung an die BG BAU schicken, dem „Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst“ (ASD der BG BAU) in der alternativen Betreuungsform angeschlossen werden. Die Kosten des ASD der BG BAU werden durch Beiträge der angeschlossenen Unternehmen gedeckt. Wenn Sie sich jetzt neu für die Regelbetreuung durch einen externen Dienstleister entscheiden, sollten Sie bei der BG BAU die Freistellung vom Dienst des ASD beantragen, um die Beiträge für den ASD zu sparen. Sie haben die Möglichkeit, sich nur vom sicherheitstechnischen Dienst des ASD befreien zu lassen und weiterhin dem arbeitsmedizinischen Dienst des ASD angeschlossen zu bleiben. ARBEITSSICHERHEIT Anzeige 12 03 / 2023 Regelbetreuung durch eine Externe FaSi Alternative bedarfsorientierte Betreuung Vorteile Fachwissen: Eine FaSi verfügt über spezifisches Fachwissen und Erfahrung und ist auf dem aktuellen Stand von Vorschriften und Regelwerken. Idealerweise sollte die FaSi vertieftes Branchenwissen haben. Flexibilität: Unternehmen haben die Möglichkeit, die Organisation des Arbeitsschutzes flexibler zu gestalten. Haftungsrisiken minimieren: Durch die Regelbetreuung einer FaSi können Unternehmen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen. Dies kann dazu beitragen, Haftungsrisiken zu minimieren. Kosten: Eine selbstorganisierte Betreuungsform kann kostengünstiger sein, da sie keine externe FaSi beauftragen müssen. Es muss aber auch der zusätzliche Zeitaufwand des/der Unternehmer*in kalkuliert werden. Objektivität: Eine externe FaSi kann eine Situation im Unternehmen objektiv einschätzen und Maßnahmen empfehlen, ohne durch interne Interessen beeinflusst zu werden. Eigenverantwortung: Das Unternehmen übernimmt die volle Verantwortung für den Arbeitsschutz und kann die Organisation und Durchführung von Maßnahmen direkt steuern. Nachteile Kosten: Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen verursacht zusätzliche Kosten, die allerdings im Vergleich zu den gesamten Personalkosten eher als gering einzuschätzen sind. Mangelnde Fachkenntnisse: Unternehmen in der alternativen Betreuung können nicht die gleiche Expertise und Erfahrung nutzen wie bei der Regelbetreuung durch eine FaSi. Abhängigkeit: Das Unternehmen darf sich nicht ausschließlich auf eine externe FaSi verlassen. Die FaSi muss zu regelmäßigen Betriebs-/Baustellenbegehungen, z. B. einmal jährlich, verpflichtet werden und die Leistungserfüllung durch die FaSi muss kontrolliert werden. Das Unternehmen muss auch intern über Fachwissen zum Arbeitsschutz verfügen. Haftungsrisiken: Ohne Fachwissen und Erfahrung können Unternehmen potenzielle Gefahren im Bereich des Arbeitsschutzes möglicherweise nicht identifizieren und sich dadurch Haftungsrisiken aussetzen. Tabelle 2: Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de

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