02 / 2024 • www.geruestbauhandwerk.de 22 Großer Zuspruch: Voller Saal bei Technik-Seminar zu neuer DIN 18451 Mit einer zweiten großen Seminarveranstaltung zur neuen Abrechnungsnorm für Gerüstbauleistungen haben Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau die Bedeutung des Themas für die Branche betont. Am 16. und 17. Februar fand im Steigenberger Airport Hotel in Frankfurt/ Main das Technik-Seminar zum Thema „Einblick in die neue ATV DIN 18451“ statt. Wie schon beim Groß-Seminar im Herbst in Hannover war der Zuspruch groß: Rund 320 Teilnehmende kamen nach Frankfurt, um sich in Sachen DIN 18451 schulen zu lassen. Auch diesmal wurde die überarbeitete Norm in ihrer Gesamtheit vorgestellt, Abschnitt für Abschnitt, aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher, technischer und abrechnungstechnischer Sicht. Im Mittelpunkt des Interesses standen dabei natürlich die zentralen Änderungen: So ist in der neuen DIN 18451 keine vierwöchige Grundeinsatzzeit mehr vorgesehen. Die Gerüstbauleistung wird vielmehr sauber in die Bereiche Montage (Auf-, Um- und Abbau) sowie Gebrauchsüberlassung getrennt und auch entsprechend abgerechnet. Gestrichen wurde auch die unterschiedliche Abrechnung von Arbeits- und Schutzgerüsten, die in der Vergangenheit oft für Unklarheiten gesorgt hatte. Die Abrechnung erfolgt nun für alle Gerüstarten einheitlich auf derselben Grundlage. Und auch diese Grundlage hat sich geändert: Maßgeblich für die Leistungsermittlung sind jetzt nicht mehr die eingerüsteten Flächen, sondern ausschließlich die technisch erforderlichen Maße an den Außenseiten der Gerüstkonstruktion. Gerüstergänzungen werden als eigene Positionen abgerechnet. Am 5. Oktober 2023 ist die neue DIN 18451 in Kraft getreten. Dennoch – das wurde beim Technik-Seminar in Frankfurt klar – ist das Wissen um die neue Abrechnungsnorm noch nicht bei allen ausschreibenden Stellen angekommen. Es ist und bleibt Aufgabe der Gerüstbaubranche, das zu verändern und die neuen Regeln im Markt zu etablieren. Die hohen Teilnehmerzahlen bei Groß- und Technik-Seminar stimmen Sabrina Luther, Geschäftsführerin von Bundesverband und Bundesinnung Gerüstbau, diesbezüglich optimistisch: „Zählt man beide Seminarveranstaltungen zusammen, haben wir mittlerweile rund 850 Teilnehmende geschult. Das Wissen um die neue Norm und ihre Vorteile verbreitet sich also in raschem Tempo in der Branche. Ich bin zuversichtlich, dass wir schon bald positive Effekte spüren werden.“ Technik- Seminar Frankfurt am Main Unternehmertagung in Braunschweig – Schwerpunktthema Unfallprävention Rund 80 Gerüstbauer*innen sowie Vertreter*innen von Herstellerfirmen kamen Ende Februar/ Anfang März in Braunschweig zur traditionellen Gerüstbauunternehmertagung der Landesbereiche Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zusammen. Ein Programmschwerpunkt lag diesmal auf dem Thema Unfallprävention. Es ist ein Supergau für alle Beteiligten, wenn es zu einem Gerüstunfall mit Todesfolge kommt. Was aber, wenn es doch passiert? Welche rechtlichen Konsequenzen muss wer tragen? Und wichtiger noch: Wie lässt sich dieser Supergau nach Möglichkeit verhindern? All diese Fragen kamen auf der Gerüstbauunternehmertagung in Braunschweig zur Sprache, die traditionsgemäß Unterneh- mertagung Braunschweig
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