Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung auf dem EUMarkt und legt Mindestanforderungen an die Sicherheit und Qualität von PSA fest. Sie betrifft sowohl Hersteller als auch Benutzer*innen von PSA. Die rechtsverbindlichen Vorschriften werden durch viele Regeln konkretisiert. Generell sind diese Regeln zwar nicht rechtsverbindlich, aber sie sind dennoch wichtig und sollten beachtet werden, denn sie geben den Stand der Technik wieder. Bei Einhaltung der relevanten Regeln kann der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin davon ausgehen, dass die zugrunde liegenden Forderungen der Gesetze und Verordnungen erfüllt sind. Ein Beispiel: Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ vom Januar 2019 ist eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung für Gerüstbauer*innen. Sofern diese Regeln beim Auf-, Um- oder Abbau eines Gerüstes nicht eingehalten werden, sollte dies in der Gefährdungsbeurteilung begründet werden, und es ist darzulegen, mit welchen Schutzmaßnahmen mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht werden. Die Unternehmen müssen dafür sorgen, dass sie ständig auf dem Laufenden bleiben und den aktuellen Stand der für ihre Arbeiten relevanten Regeln kennen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die Technischen Regeln, die Arbeitsmedizinischen Regeln und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen bekannt. Die DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht DGUV Regeln als Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen aus den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften. Um die aktuellen Anforderungen zu kennen, die in staatlichen Rechtsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften festgelegt und in verschiedensten Regeln konkretisiert sind, müssen folgende Maßnahmen organisiert werden: • Alle relevanten Gesetze und Regelwerke müssen im Unternehmen verfügbar sein. Welche Gesetze und Regeln relevant sind, richtet sich vor allem nach den Tätigkeiten. Spezielle Regeln gibt es z. B. für Gerüstbauarbeiten in Bahnanlagen und im Straßenverkehr. • Es ist festzulegen, wer zuständig ist, neue und geänderte Regelungen im Arbeitsschutz zu ermitteln. • Führungskräfte und Beschäftigte mit Aufgaben im Arbeitsschutz müssen über Änderungen informiert werden. • Es ist festzulegen, wie mit Änderungen zu verfahren ist und wer verantwortlich dafür ist, Neuerungen im Betrieb einzuführen. Eine effektive Möglichkeit, auf dem neuesten Stand zu bleiben, ist das Abonnieren von Newslettern bei Organisationen wie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Im Newsletter der DGUV gibt es die Rubrik „Neuigkeiten aus dem DGUV Vorschriften- und Regelwerk“, die über neue und veränderte Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und andere Veröffentlichungen informiert. Auch der Newsletter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert monatlich über neue und veränderte Vorschriften und Regelungen. ARBEITSSICHERHEIT BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH Kalckreuthstraße 4 • D-10777 Berlin Dr. Michael Meetz • Tel. 0177 301 55 93 • meetz@basiknet.de Sascha Lohmann • Tel. 0178 580 41 37 • lohmann@basiknet.de GERÜSTE MIETE ICH BEI GVH, IST DOCH KLAR! Für alles gerüstet mit GVH Wir bieten für jedes Projekt die richtigen Gerüste in sicherer Qualität und ausreichenden Mengen. Gerüstvermietung Horst GmbH Max-Planck-Straße 4 25358 Horst Design: sternklar.com www.gv-horst.de Telefon 04126 / 39 33 79 Anzeige
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